Hallo, Klaus
die Aussage von User "Hans" ist korrekt.
Die Rentenhöhe bei der Altersrente ist mindestens das Doppelte der jetzt gezahlten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (bzw. das Vierfache, wenn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur zur Hälfte gezahlt wird, was aus der Anfrage nicht eindeutig hervorgeht).