Grundsätzlich ist bei einem Beschäftigungsort in den neuen Bundesländern der Verdienst (=Bemessungsgrundlage - max. Beitragsbemessungsgrenze) mit dem Wert der Anlage 10 des entsprechenden Kalenderjahres zu multiplizieren und durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten zu teilen, so dass sich Entgeltpunkte (Ost) ergeben.
Beispiel: Jahresverdienst 2009: 70.000 EUR;
Beschäftigungsort: neue Bundesländer
Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) beträgt für 2009: 54.600 EUR; der Wert der Anlage 10: 1,1868; der Durchschnittsverdienst 30.879 EUR
54.600 EUR x 1,1868 = 64.799,28 EUR
64.799,28 EUR : 30.879 EUR = 2,0985 Entgeltpunke (Ost)
2,0985 x 24,13 EUR (=aktueller Rentenwert (Ost)) = 50,64 EUR
Der monatliche Rentenzuwachs beträgt somit 50,64 EUR.
Beispiel: Jahresverdienst 2009: 70.000 EUR
Beschäftigungsort: alte Bundesländer
Die Beitragsbemessungsgrenze (West) beträgt für 2009: 64.800 EUR;
64.800 EUR : 30.879 EUR = 2,0985 Entgeltpunkte
2,0985 x 27,20 EUR (=aktueller Rentenwert) = 57,08 EUR
Der monatliche Rentenzuwachs beträgt somit 57,08 EUR.
Sofern - irgendwann in der Zukunft - der aktuelle Rentenwert (Ost) dem aktuellen Rentenwert voll angepasst ist, ergibt sich dann kein Unterschied im Rentenzuwachs.