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Experten-Antwort

Rentenhöhe EMR nach Arbeitsversuch und ggf. erneuter EMR?

von HerrRobert26.09.2018 | 16:59
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1 Antworten

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Schönen guten Tag. Ich erhoffe mir verständliche Antworten. Keine so blöden Neid-Antworten wie so oft gelesen hier (geh arbeiten etc.) Ich (45,ledig, keine Kinnder) bin seit 7 Jahren in Arbeitsmarktrente. Diese wurde also schon 2x verlängert. Zuvor war ich in Krankenstand und wurde ausgesteuert. Davor habe ich 22 Jahre Vollzeit gearbeitet. Nun möchte ich eine Arbeitsaufnahme versuchen. Könnte eine Vollzeitstelle anfangen, welche ich hoffentlich körperlich und geistig packe. Das ok von meinem Arzt habe ich dazu. Meine volle EMR als Arbeitsmarktrente würde dann eingestellt. Also nicht auf teilw. EMR, sondern gar keine EMR mehr. (Teilzeit geht nicht. Ich riskiere es also auf Vollzeit). Nun meine Fragen: -Wenn ich diesen Job z.B. während der Probezeit verliere, und wieder in die Arbeitsmarktrente falle (natürlich muß ich wieder Antrag stellen etc.). Während dieser Bearbeitungszeit wäre ich (wie schon einmal) in Krankengeld sein. Ist dann meine Rentenhöhe genauso hoch wie aktuell? Ich tippe mal, da wird sich nichts ändern, da ich ja nur einige Monate in Arbeit war. -Was, wenn ich 2 Jahre in diesem Job durchhalte, und danach wieder in die Arbeitsmarktrente (oder volle EMR) falle? Ändert sich dann die Höhe dieser Rente? Ich hätte dann ja 2 volle Jahre Vollzeit verdient.Und das neue Gesetz stellt dann ja neue EMR besser als alte. Dies hört sich sehr fiktiv an, doch muß ich damit rechnen, dass ich das evtl. nicht packe. Sicherlich könnte ich das Risiko minimieren, und Teilzeit arbeiten mit einer halben EMR. Doch diesen Job gibts halt mal nur Vollzeit. Und ich glaube daran, dass ich es packen kann. Ich hoffe, ich habe alle Daten mitgeteilt, und erhalte vernünftige Antworten ohne irgendwelche Neiddebatten... Dankeschön

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.09.2018 | 11:33

Hallo Robert,

sofern Sie eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen, wäre keine Rente wegen voller Erwerbsminderung mehr zu zahlen. Gegebenenfalls würde der Rentenversicherungsträger prüfen, ob die damalige Leistungsbeurteilung aufrecht erhalten wird. Sollte dies der Fall sein, wäre eventuell die teilweise Erwerbsminderungsrente weiter zu leisten, wenn sich herausstellt, dass der Versicherte auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet.

Allerdings sind auch hier die Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen. Es kann sein, dass es aufgrund der Hinzuverdienstregelung zu keiner Zahlung mehr kommt.

Sollte sich in 2 Jahren herausstellen, dass erneut Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berechnen wäre, würde dies abhängig vom neuen Leistungsfall erfolgen. Hierbei wird die dann gültige Rechtslage zu berücksichtigen sein.

Inwieweit sich der Zahlbetrag ändert., kann zum jetztigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Allerdings werden generell alle Beitragszeiten in die Berechnung einbezogen, die der Versicherte bis zum Leistungsfall zurückgelegt hat.

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