Hallo Marathonjungfrau,
die Hochrechnung erfolgt bis zum Beginn der Regelaltersrente. Eine vorgezogene Altersrente wäre regelhaft niedriger als der in der Rentenauskunft ausgewiesene Betrag, da auch weniger Beiträge eingezahlt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung