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Experten-Antwort

Rentenhöhe nach Altersteilzeit bei Anrechnung weiterer Renten

von brigit21.09.2011 | 13:02
2622 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich (Frau, Jahrgang 02/1949, Familienstand: verwitwet, Steuerklasse: I/0) befinde mich auf Grund einer am 25.11.05 mit meinem Arbeitgeber vereinbarten Altersteilzeit (befinde mich z.Zt. in der vollen Freistellungsphase bis 28.12.12) und will dann per 01.01.03 (also nach Vollendung meines 63. Lebensjahres) vorzeitig in Altersrente gehen, was nach Renteninformation der DRV aus 06/2011 bei mir per Altersrente für langjährige Versicherte mit über 35 Jahren mit 519 Beitrags-, 0 Ersatz-, 5 Anrechnungs- und 37 Berücksichtigungsmonaten und Kinderziehungszeiten vom 10.09.73 bis 16.01.85 für meine am 10.9.73 und 17.01.75 geborenen beiden Kinder möglich ist. Nach v.g. Renteninformation entspräche meine Rente lt. Stand: 28.06.11 insgesamt 1.359,15 EURO und bei Beitragszahlung bis Regelaltersgrenze 1.526,80 EURO. Ich habe z.Zt. Anspruch auf Hinterbliebenenrente der Knappschaft-Bahn-See von 730,49 EURO/brutto und einer Betriebsrente meines in 11/98 verstorbenen Mannes von der derselben v.g. Stelle von 340,10 EURO/brutto. Beide v.g. Renten werden allerdings z.Zt. erheblich verkürzt gezahlt, wegen Anrechnung meines derzeitigen Arbeitseinkommens. Außer der Altersrente, Witwenrente und Betriebsrente hätte ich ab 01.03.12 kein weiteres zu berücksichtigendes Einkommen. Nun meine Fragen, zu denen ich hier keine rechtsverbindliche Auskunft erwarte, aber in etwa unverbindlich wissen möchte, auf welches Renteneinkommen ich mich einstellen muss: 01: Auf der Basis der v.g. Renteninformation: Wie viel vorgezogene Altersrente brutto würde ich ab 01.03.2012 erhalten und um wie viel Prozent (Abschläge) wurde dieses Ergebnis gekürzt wegen vorzeitiger Rentenbeginns? 02: Wie viel würde per 01.03.12 meine Witwenrente brutto betragen? 03: Wie viel würde per 01.03.12 die Betriebsrente brutto betragen? 04: Sind alle v.g. Rentenergebnisse brutto sozialversicherungspflichtig und wenn ja in welcher Höhe (bei 1,95 % Pflegeversicherungsbeitrag)? 05: Sind die o.g. Kindererziehungszeiten korrekt und wie wurden diese berechnet? 06: Wann sollte ich den Rentenantrag einreichen? Vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Fragen lassen sich abschließend nicht im Forum beantworten.

zur Frage 1:

Hierzu beantragen Sie bitte bei Ihrem RV-Träger eine Rentenauskunft mit allen Anlagen (die Renteninformation ist insofern nicht ausführlich genug).

zur Frage 2:

Mit der von Ihrem RV-Träger errechneten Altersrente und der errechneten Betriebsrente können Sie sich dann an die Knappschaft-Bahn-See wenden und eine entsprechende fiktive Berechnung machen lassen.

zu Frage 3:

Wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zahlstelle. (vgl. auch Ziffer 2)

zu Frage 4:

Falls Sie in der Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig sind, haben Sie davon auch KV-Beiträge (8,2 %) und PV-Beiträge (1,95 wenn Sie Kinder haben) zu zahlen. Hinsichtlich der Betriebsrente wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zahlstelle.

zu Frage 5:

Wenn Sie eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen beantragen, erhalten Sie ebenfalls eine detaillierte Aufstellung der bewerteten Kindererziehungszeiten.

zu Frage 6:

Den Rentenantrag sollten Sie etwa 3 Monate vor dem Rentenbeginn stellen. Lassen Sie sich im Rahmen der Rentenantragstellung beraten, ob Sie vom sog. „Hochrechnungsverfahren“ Gebrauch machen sollten. In diesem Fall werden die beitragspflichtigen Einnahmen der letzten 3 Monate vor Rentenbeginn grob hochgerechnet. Beachten Sie hierzu, dass eine spätere Neuberechnung wegen Differenzen nicht möglich ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Renteninformation enthält nur einen verkürzten Überblick und entspricht nicht der Rentenauskunft!

Die Rentenauskunft mit ALLEN BERECHNUNGSANLAGEN MIT EINEM VORGEGEBENEN RENTENBEGINN gibt detaillierte UND DIE GEWÜNSCHTEN Auskünfte! Auf Wunsch des Versicherten können die zukünftigen beitragspflichtigen Einnahmen für eine fiktive Rentenauskunft mit eingerechnet werden, was bei einer Renteninformation nicht möglich ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

brigitam 21.09.2011 | 13:06
Sorry, habe zwei Daten falsch genannt. Richtig muss es heißen: a) Freistellungsphase Altersteilzeit endet 28.02.12 und b) Rentenbeginn soll 01.03.12 sein.
Leniam 21.09.2011 | 14:21
Hallo Birgit, da Sie beabsichtigen, schon zum 01.03.2012 in Rente zu gehen, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob er zustimmt. Mit ihm haben Sie den Vertrag geschlossen. Den Rentenantrag würde ich wegen der Bearbeitungszeit, Nachreichen von Daten und etl. Rückfragen im November 2011 stellen. Zum Rest Ihrer Frage kann ich nur eine gefühlmäßige Antwort erteilen. Ich kann mir vorstellen, dass bereits durch Kürzungen Ihnen die Maximalhöhe aller Einkommen errechnet wurde und später sich lediglich die Anteile sich verschieben.
Brigitam 21.09.2011 | 14:47
Zitat von Leni anzeigenausblenden
Hallo Leni, mit meinem Arbeitgeber ist alles geklärt. Demzufolge steht nichts im Wege, per 01.03.12 in vorgezogene Rente zu gehen. Vielen Dank für Ihre Nachricht, aber ich bin schon daran interessiert, klare Auskünfte (nicht recht verbindliche) auf meine Fragen zu erhalten und dazu könnten Sie, wie selbst schreiben, nur gefühlsmäßig beitragen. Ich warte also die Auskunft eines Experten ab. Aber nochmals Danke für Ihre Reaktion.
...am 22.09.2011 | 07:00
Sie als Experte sollte doch wissen, dass in einer Rentenauskunft die gleichen Beträge stehen, wie in einer Renteninformation. "Brigit" wollte jedoch die Höhe der vorgezogenen Altersrente zum 01.03.2012 wissen. Dies geht aus der Rentenauskunft auch nicht hervor! @Birgit: Am Besten Sie vereinbaren einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der RV in Ihrer Nähe. Dort kann man Ihnen probeweise eine Berechnung der Rentenhöhe zum gewünschten Rentenbeginn erstellen, Ihre übrigen Fragen klären (soweit es das Rechtsgebiet der RV betrifft) und mit Ihnen auch den Rentenantrag am PC direkt ausfüllen.
Brigitam 22.09.2011 | 09:29
Zitat von ... anzeigenausblenden
zur Frage 1: Hierzu beantragen Sie bitte bei Ihrem RV-Träger eine Rentenauskunft mit allen Anlagen (die Renteninformation ist insofern nicht ausführlich genug).
Sie als Experte sollte doch wissen, dass in einer Rentenauskunft die gleichen Beträge stehen, wie in einer Renteninformation. "Brigit" wollte jedoch die Höhe der vorgezogenen Altersrente zum 01.03.2012 wissen. Dies geht aus der Rentenauskunft auch nicht hervor! @Birgit: Am Besten Sie vereinbaren einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der RV in Ihrer Nähe. Dort kann man Ihnen probeweise eine Berechnung der Rentenhöhe zum gewünschten Rentenbeginn erstellen, Ihre übrigen Fragen klären (soweit es das Rechtsgebiet der RV betrifft) und mit Ihnen auch den Rentenantrag am PC direkt ausfüllen.
Vielen Dank für Ihre Mitteilung, auch dem Experten. Ich hatte gehofft, dass man mir konkretere materielle Auskünfte bereits auf diesem Wege machen und auch die Frage "Kindererziehungszeiten" auf Grund der von mir gemachten Angaben erklären könnte. Ich werde nun eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen und bitte den Moderator u. Administrator dieser Seite, meinen gesamten Vorgang hier zu löschen, da ich nicht möchte, dass meine Anfrage mit den speziellen Angaben dauerhaft hier ersichtlich ist, zumal die Antworten, bis auf den Hinweis, eine Beratungsstelle der DRV aufzusuchen, nicht hinreichend ergiebig waren. Aber nochmals Danke für die Antworten.
Leniam 22.09.2011 | 10:03
Hallo Birgit, hier noch schnell ein Tipp zur Beratungsstelle. Suchen Sie verschiedene auf. Die Leute sind nicht gleich gut ausgebildet. Wegen Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung habe ich mittlerweile drei unterschiedliche Auskünfte erhalten, warum sich diese bei mir nicht positiv bemerkbar machen. Viel Glück mit einem kompetenten Rentenberater wünscht Leni
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