Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIhre Fragen lassen sich abschließend nicht im Forum beantworten.
zur Frage 1:
Hierzu beantragen Sie bitte bei Ihrem RV-Träger eine Rentenauskunft mit allen Anlagen (die Renteninformation ist insofern nicht ausführlich genug).
zur Frage 2:
Mit der von Ihrem RV-Träger errechneten Altersrente und der errechneten Betriebsrente können Sie sich dann an die Knappschaft-Bahn-See wenden und eine entsprechende fiktive Berechnung machen lassen.
zu Frage 3:
Wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zahlstelle. (vgl. auch Ziffer 2)
zu Frage 4:
Falls Sie in der Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig sind, haben Sie davon auch KV-Beiträge (8,2 %) und PV-Beiträge (1,95 wenn Sie Kinder haben) zu zahlen. Hinsichtlich der Betriebsrente wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zahlstelle.
zu Frage 5:
Wenn Sie eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen beantragen, erhalten Sie ebenfalls eine detaillierte Aufstellung der bewerteten Kindererziehungszeiten.
zu Frage 6:
Den Rentenantrag sollten Sie etwa 3 Monate vor dem Rentenbeginn stellen. Lassen Sie sich im Rahmen der Rentenantragstellung beraten, ob Sie vom sog. „Hochrechnungsverfahren“ Gebrauch machen sollten. In diesem Fall werden die beitragspflichtigen Einnahmen der letzten 3 Monate vor Rentenbeginn grob hochgerechnet. Beachten Sie hierzu, dass eine spätere Neuberechnung wegen Differenzen nicht möglich ist.
Die Renteninformation enthält nur einen verkürzten Überblick und entspricht nicht der Rentenauskunft!
Die Rentenauskunft mit ALLEN BERECHNUNGSANLAGEN MIT EINEM VORGEGEBENEN RENTENBEGINN gibt detaillierte UND DIE GEWÜNSCHTEN Auskünfte! Auf Wunsch des Versicherten können die zukünftigen beitragspflichtigen Einnahmen für eine fiktive Rentenauskunft mit eingerechnet werden, was bei einer Renteninformation nicht möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Mitteilung, auch dem Experten. Ich hatte gehofft, dass man mir konkretere materielle Auskünfte bereits auf diesem Wege machen und auch die Frage "Kindererziehungszeiten" auf Grund der von mir gemachten Angaben erklären könnte. Ich werde nun eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen und bitte den Moderator u. Administrator dieser Seite, meinen gesamten Vorgang hier zu löschen, da ich nicht möchte, dass meine Anfrage mit den speziellen Angaben dauerhaft hier ersichtlich ist, zumal die Antworten, bis auf den Hinweis, eine Beratungsstelle der DRV aufzusuchen, nicht hinreichend ergiebig waren. Aber nochmals Danke für die Antworten.zur Frage 1: Hierzu beantragen Sie bitte bei Ihrem RV-Träger eine Rentenauskunft mit allen Anlagen (die Renteninformation ist insofern nicht ausführlich genug).Sie als Experte sollte doch wissen, dass in einer Rentenauskunft die gleichen Beträge stehen, wie in einer Renteninformation. "Brigit" wollte jedoch die Höhe der vorgezogenen Altersrente zum 01.03.2012 wissen. Dies geht aus der Rentenauskunft auch nicht hervor! @Birgit: Am Besten Sie vereinbaren einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der RV in Ihrer Nähe. Dort kann man Ihnen probeweise eine Berechnung der Rentenhöhe zum gewünschten Rentenbeginn erstellen, Ihre übrigen Fragen klären (soweit es das Rechtsgebiet der RV betrifft) und mit Ihnen auch den Rentenantrag am PC direkt ausfüllen.
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