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Experten-Antwort

Rentenhöhe nach Hinzuverdienst

von Theresia Baron08.01.2018 | 16:50
512 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Liebe Leute, Annahme: -Ich beziehe eine Vollrente mit Abschlag. -Ich verdiene für die Dauer von 3 Jahren 6.300 € hinzu. Frage: Nach drei Jahren habe ich Anspruch auf eine Rente ohne Abschlag. Bekomme ich die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte (6.300€/37.873€ = 0,1663; 0,1663*3=0,4989 EP) ohne oder mit Abschlag? Also: ohne Abschlag: 0,4989 EP oder mit Abschlag: 0,4989 EP * (1-0,108) = 0,4450 EP Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Baron,

W*lfgang hat es schon richtig beschrieben:

Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Beschäftigung während der vorgezogenen Altersrente werden erst nach Erreichen der Regelaltersrente zu Ihrer bisherigen Rente hinzugerechnet. Sie haben daher keinen Abschlag.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Kaiseram 08.01.2018 | 17:39
Ja
Marx Baronam 08.01.2018 | 18:48
Ob mit Abschlag oder ohne, davon wird der Kohl auch nicht mehr fett. Sie werden es finanziell überstehen. Mfg
W*lfgangam 08.01.2018 | 18:48
Hallo Theresia Baron, 'neue' EP während einer vorgezogenen Altersrente (egal, ob mit oder ohne Abschlag) wirken sich erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die bisher laufende Rente aus. Zu diesem Zeitpunkt/Folgemonat nach Regelaltersgrenze gibt es keine Abschläge mehr, so dass die neuen EP ohne Abschlag auf die bisherige Rente oben drauf kommen – vereinfacht: die 'alte' Rente wird nicht erneut neu berechnet, sondern nur um einen Zuschlag an (abschlagsfreien) EP erhöht. Gruß w.
Prüfungsfrage?am 09.01.2018 | 10:07
Hier geht es um ca. 1,- bis 1,50€ - wer denkt sich sowas aus und antwortet noch darauf?
Deutsche Rentenversicherung
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