Weiterhin besteht die Unterscheidung in Rechtskreis Ost und West.
Im Beitrittsgebiet erzielte Entgelte werden mit einem Faktor (aus der Anlage 10) aufgewertet. Damit soll ein Ausgleich für das noch unterschiedliche Lohnniveau geschaffen werden.
Diese "Entgeltpunkte Ost" erhalten für die Berechnung den "aktuellen Rentenwert Ost", wodurch der Preisunterschied ausgeglichen werden soll.
Damit wird die Hochrechnung der Anl.10 mit dem derzeit noch niedrigeren "aktuellen Rentenwert Ost" wieder abgefangen.