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Rentenhöhe Ost-West

von Besucher26.05.2008 | 11:39
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, noch ist Deutschland wegen der Bemessungsgrenze zur Rentenversicherung ja in die Rechtskreise Ost und West geteilt. Werden die in den jeweiligen Rechtskreisen erzielten Entgelte unterschiedlich bewertet, d.h. macht es in der zukünftigen Rente einen Unterschied, ob die Entgelte bei gleicher Höhe im Osten oder Westen erzielt wurden? Danke im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Weiterhin besteht die Unterscheidung in Rechtskreis Ost und West.

Im Beitrittsgebiet erzielte Entgelte werden mit einem Faktor (aus der Anlage 10) aufgewertet. Damit soll ein Ausgleich für das noch unterschiedliche Lohnniveau geschaffen werden.

Diese "Entgeltpunkte Ost" erhalten für die Berechnung den "aktuellen Rentenwert Ost", wodurch der Preisunterschied ausgeglichen werden soll.

Damit wird die Hochrechnung der Anl.10 mit dem derzeit noch niedrigeren "aktuellen Rentenwert Ost" wieder abgefangen.

7 Antworten

LSam 26.05.2008 | 21:26
Wegen noch vorhandener Lohnunterschiede, bezogen auf die Gesamtheit aller Berufstätigen in den jeweiligen Branchen und Zweigen in den alten und neuen Bundesländern, werden die Einkünfte in den neuen Bundesländern noch mit einem "Umrechnungsfaktor", einige sagen auch "Hochrechnngsfaktor" multipliziert und der hochgerechnete Verdienst dann durch den statistischen Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres dividiert. Verdienste der alten Bundesländer werden unmittelbar durch den statischen Bundesdurchschnitt dividiert. Daraus folgt, dass im Einzelfall, wenn der branchenübliche Verdienst zwischen Ost und West keinen Unterschied aufweist, für den gleichen Verdienst im Beitrittsgebiet mehr Entgeltpunkte erzielt werden. Gilt aber nur, so lange die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) nicht überschritten wird.
Jürgenam 26.05.2008 | 22:12
Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Hier wäre mal eine gerichtsfeste Auskunft eines Experten notwendig. Gruß
LSam 26.05.2008 | 23:00
Werter User Jürgen, die Aussage von mir ist völlig korrekt und zutreffend, wenn Sie so wollen, auch gerichtsfest. Das ganze Problem besteht darin, dass nur in Einzelfällen zum jetzigen Zeitpunkt jemand den gleichen Lohn im Beitrittsgebiet so bekommt, wie sein Kollege mit gleicher Tätigkeit in den alten Bundesländern. Wäre Lohngleichheit grundsätzlich vorhanden, gäbe es auch keinen Umrechnungsfaktor mehr, wären auch die entgeltpunkte bei gleichem Verdienst gleich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber würde derjenige, der im Beitrittsgebiet so viel Verdienst wie sein Kollege in den alten Bundesländern, etwas mehr Entgeltpunkte erhalten. Beispiel für das Jahr 2007 A hat in Aachen 30.000€ verdient. Bundesdurchschnitt (vorläufiger Wert = 29488) 30.000 / 29.488 = 1,0174 EGPT B hat in Brandenburg/Havel 30.000 verdient, Umrechnngsfaktor vorläufiger Wert = 1,1622 30.000*1,1622 = 34.866, 34.866 / 29.488 = 1,1824 EGPT. Wenn B aber, wegen der bestehenden Lohndifferenzen nur 80% des Lohnes von A erhält, 24.000€, sieht es wie folgt aus: 24.000 * 1,1622 = 27.892,80 27.892,80 / 29488 = 1,0983 EGPT
LSam 26.05.2008 | 23:33
Leider hat sich ein Berechnungsfehler ergeben. Der Quotient aus: 27.892,80 / 29.488 ist nicht 1,0983, sondern 0,09459
Schadeam 27.05.2008 | 07:43
was soll denn eine "geichtsfeste Expertenantwort" in diesem Forum sein? Wollen Sie etwa einen Experten verklagen, weil er im Forum einen Fehler gemacht hat? oder weil es immer noch Unterschiede zwischen Ost und West gibt?
LSam 26.05.2008 | 23:43
Zutreffende richtige Wert an EGPT = 0,9459. In der ersten Korrektur war leider wieder eine Null zu viel.
Jürgenam 27.05.2008 | 08:10
Nein, natürlich nicht. Das Problem ist nur, dass man sich, wenn man sich mit diversen Einrichtungen streiten will/muss, nicht unbedingt blamieren will. Die Beseitigung des Unterschiedes Ost/West muss man eventuell bei Herrn Kohl einklagen. Der hat das ja versprochen...
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