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Experten-Antwort

rentenhöhe und abzüge

von TomKir25.03.2023 | 13:20
782 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, ich könnte zum 1.11.23 mit 12% Abschlag in Rente gehen oder zum 1.3.25 aufgrund besonders langjähriger Beschäftigung. Hierzu hätte ich folgende Fragen: a) sind die Rentenbezüge in beiden Fällen gleich / voll zu versteuern? b) Kann ich für die Besteuerung den "Brutto Netto Rechner Gehalt" verwenden? c) Welche sonstigen Einnahmen sind bei der Besteuerung noch zu berücksichtigen. Mich interessiert am Ende, der Netto-Unterschied der beiden oben genannten möglichen Rentenvarianten. Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TomKir,

Für die Rentenbesteuerung ist zurzeit noch das Jahr des Rentenbeginns entscheidend. Sofern Sie die Rente ab dem Jahr 2023 beziehen, wird die Rente nur zu 83 % besteuert. Die restlichen 17 % sind steuerfrei. Im Jahr 2025 beträgt der Bestsuerungsanteil 85 % und der Rentenrfeibetrag 15 %.

Die Rentenanpassungen zum 01.07. eines Jahres werden immer in voller Höhe besteuert.

Mit der Nutzung eines Gehaltsrechners werden Sie jedoch keine korrekten Werte erhalten.

Bezüglich der Steuerhöhe und der weiteren Einnahmen, die ggf. einer Besteuerung unterliegen, wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung, den Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater. Hierzu dürfen wir Ihnen keine Auskünfte erteilen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Paulam 25.03.2023 | 14:12
Hallo TomKir, das geht mit dem heydorn Rechner. MfG
TomKiram 25.03.2023 | 13:38
Vielen Dank für die Antwort. Gibt es einen Rechner, mit dem ich die Brutto ./. Netto Rente berechnen kann?
Paulam 25.03.2023 | 13:32
Hallo TomKir, a) Jahr des Rentenbeginns / Besteuerter Anteil an der Rente 2023 / 83 % 2024 / 84 % 2025 / 85 % b) Nein c) https://n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html MfG
Klausam 25.03.2023 | 14:39
Hi, die vorhandenen Rentenpunkte bzw. die daraus resultierende Bruttorente kann bei der DRV telefonisch erfragt werden. Gruß Klaus
Peter T. am 25.03.2023 | 15:19
Die Versteuerung der Rente ist nicht mit dem AN Gehalt zu vergleichen. Je nach Rentenbeitrittsjahr haben Sie die Rente mit den oben gezeigten % zu versteuern. Dies bedeutet z. B bei 20.000 € Brutto Rente müssen 84 % versteuert werden. Sie bekommen auf die 16% einen Freibetrag, also in dem Fall 3200 €. Dieser bleibt immer gleich. Sie müssen also nur 16.800 € versteuern. Dann können Sie mit Versicherungen, Behinderten pauschalen usw usw Ihre Steuerlast drücken. So wie Sie das auch sicher schon bei der normalen Einkommensteuererklärung getan haben. Ist aber eigentlich alles Thema für ein Steuerforum. Hier müssen Sie nur wissen das rund 11% von der Rente jeden Monat für KG und Pflege. abgezogen werden, von der Brutto Rente und der Rest ausgezahlt wird...
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