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Experten-Antwort

Renteninformation

von Svennson17.08.2011 | 12:24
2109 Ansichten
7 Antworten
Hallo ! Hätte da eine Frage zur Renteninformation, die mir der Rentenberater so nicht erklären konnte. Hatte im KJ 2010 einen Verdienst von 42.000 Euro : durch den Durchschnittsverdienst 32003 Euro müssten somit 1,3124 Ep dazukommen. Im Vergleich zur Renteninformation vom vorherigen Jahr beträgt der Unterschied zu den angegeben Enteltpunkte nur 1,0078 Ep. An dem Rentenkonto hat sich ansonsten nichts geändert. Das ist doch somit Beschiss.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2011 | 12:41

Ihre Rechnung ist richtig. Aber vielleicht ist nicht das ganze Jahr berücksichtigt worden!! Wer soll hier im Forum ohne Unterlagen etwas genaues sagen, wenn nicht einmal vor Ort es geklärt werden kann. Gehen Sie trotzdem zusätzlich zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der RV, da wie gesagt Ihre Rechnung ist richtig.

6 Antworten

Svennsonam 17.08.2011 | 13:30
Hallo Experte ! Die sogenannte Anlage 2 war beigefügt und das ganze KJ 2010 istgemeldet mit eben diesem Entgelt. Der Rentenberater sagte nur etwas von wegen vorl. bzw. endgültigen Durchschnittsverdienste, konnte dies aber nicht nachvollziehen.
oder soam 17.08.2011 | 13:59
Die Summe der Entgeltpunkte kommt zum größten Teil aus den Entgelten - also: weitere Einzahlung - weitere Punkte; soweit so gut! ABER: die Entgeltpunkte setzen sich noch aus weiteren Faktoren (beitragsgeminderte Zeiten, beitragsfreie Zeiten jew. mit und ohne Bewertung ggf. auch begrenzte Bewertung usw.) zusammen. Somit haben Sie eben an anderer Stelle ein paar Zehntel eingebüßt (z.B. Bewertung Ausbildung, Bewertung oder Nichtbewertung Schulzeiten, Verringerung bei den sog. Mindestentgeltpunkten etc.) - dies können Sie jedoch nur exakt nachprüfen, wenn Sie jedes Jahr eine vollständige Rentenberechnung mit allen Anlagen zur Verfügung haben - alle anderen Aussagen sind allenfalls teilrichtig und damit falsch - womöglich haben Sie für den 'Rentenberater' auch noch Geld ausgegeben?!
Svennsonam 17.08.2011 | 14:07
Nein ! Ich war bei einer richtigen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Somit auch kein Geld bezahlt. Schulbildung wird bei mir seit jeher nicht angerechnet da ich mit 15 in die Lehre gegangen bin. Wie gesagt der Berater konnte es mir nicht erklären. Nur, wenn der Vergleich der Entgeltpunkte sowieso hinkt warum verunsichert man dann den Versicherten mit ebendiese Angabe der Entgeltpunkte. Hätte doch auch gereicht die Rentenhöhe so mitzuteilen. Wenn Sie natürlich angegeben werden, möchte man natürlich auch eine Erklärung bekommen, wenn Sie vom eigentlichen Zuwachs abweichen.
Galgenhumoram 17.08.2011 | 15:56
Hallo Svensson, ich vermute mal, dass der Berater mit dem vorläufigen und dem endgültigen Durchschnittsentgelt vielleicht etwas zu ungenau war. Die endgültigen Durchschnittsentgelte werden immer erst später im Foolgejahr bekannt gegeben. Ist Ihre Info vor diesem Zeitpunkt erstelltz worden, wurde noch mit dem vorläufigen Entgelt gerechnet. Bei den folgnden Auskünften kann es daher immer zu Abweichungen kommen, je nach dem wann die Auskunft erteilt wird. Das vorläufigen Durchschnittsentgelt ist wie gesagt vorläufig und wird in der Regel pronostizierend festgelegt. Ändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, kann es sich bei dem endgültigen Entgelt durchaus niederschlagen.
B´sonam 17.08.2011 | 16:02
Renteninformation schrieb

Die Renteninformationen die ich kenne enthalten gar keine Entgeltpunkte, sondern nur Rentenhöhe.

Sollten Sie mit den jährlichen Renteninformationen nicht zufrieden sein, können Sie gerne beim zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, keine weiteren Renteninformationen erhalten zu wollen.

Soso, dann gibt es also außer den von der Deutschen Rentenversicherung versandten Renteninfomationen noch andere... In allen mir bekannten werden nämlich die Entgeltpunkte mit aufgeführt. Gucken sie mal auf der Rückseite unter den eingezahlten Beiträgen.
Renteninformationam 17.08.2011 | 15:51
Die Renteninformationen die ich kenne enthalten gar keine Entgeltpunkte, sondern nur Rentenhöhe. Sollten Sie mit den jährlichen Renteninformationen nicht zufrieden sein, können Sie gerne beim zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, keine weiteren Renteninformationen erhalten zu wollen.
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