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Zur Experten-Antwort springenHallo Trixie ,
der aktuelle Freibetrag für Witwen-und Witwerrenten ab 1.7.2011 beträgt
725,21 €. Hierbei handelt es sich um einen Nettowert. Sofern die eigene Rente in Höhe von Brutto 1013,00 € ausgezahlt wird und der Leistungsbeginn vor 2011 liegt, erfolgt ein Pauschalabzug von 13 %. Es verblieben somit für den Vergleich mit Freibetrag noch 881,31 €. Hiernach würde der Freibetrag um 156,10 € überstiegen.
Hieraus sind 40 vom Hundert zu ermitteln. Der Anrechnungsbetrag würde somit 62,44 € betragen. Bei einer Bruttowitwenrente von 392 € verbliebe somit nur noch eine gekürzte Witwenrente in Höhe von Brutto 329,56 €.
Zu beachten ist außerdem, daß im Regelfall von Versicherten- und Hinterbliebenenrente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.
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