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Experten-Antwort

Renteninformation

von Trixie13.07.2011 | 19:26
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Altersrente würde sich auf 1.013,-- EURO belaufen. Die Witwenrente beträgt 392,-- EURO. Wieviel würde mir davon abezogen? Der Freibetrag von 725,-- wäre ja mit 1.013,-- EURO überzogen. Vielen Dank im Voraus. Trixie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.07.2011 | 08:19

Hallo Trixie ,

der aktuelle Freibetrag für Witwen-und Witwerrenten ab 1.7.2011 beträgt

725,21 €. Hierbei handelt es sich um einen Nettowert. Sofern die eigene Rente in Höhe von Brutto 1013,00 € ausgezahlt wird und der Leistungsbeginn vor 2011 liegt, erfolgt ein Pauschalabzug von 13 %. Es verblieben somit für den Vergleich mit Freibetrag noch 881,31 €. Hiernach würde der Freibetrag um 156,10 € überstiegen.

Hieraus sind 40 vom Hundert zu ermitteln. Der Anrechnungsbetrag würde somit 62,44 € betragen. Bei einer Bruttowitwenrente von 392 € verbliebe somit nur noch eine gekürzte Witwenrente in Höhe von Brutto 329,56 €.

Zu beachten ist außerdem, daß im Regelfall von Versicherten- und Hinterbliebenenrente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

1 Antworten

öhaam 13.07.2011 | 20:33
für eine halbwegs vernünftige Aussage reichen die Angaben leider bei weitem nicht! 1. altes oder neues Hinterbliebenenrecht (wegen dem Anrechnungskatalog und dem Rentenartfaktor, Kinder etc.)? 2. wie hoch (brutto) war der 100% Anspruch des Verstorbenen? 3. wie sind Sie krankenversichert? 4. haben Sie außer der eigenen Altersrente noch weitere relevante Einkünft? 5. sind Ihre 1013 EUR Altersrente brutto oder netto? Die den Freibetrag übersteigenden Werte werden nicht 1:1 mit der Witwenrente verrechnet sondern nur zu 40%... usw.
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