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Renteninformation

von Peter Podschuß21.05.2007 | 15:52
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab wann gehen die Prognosen in der Renteninformation vom angehobenen Renteneintrittsalter aus?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach meinen Informationen sollen die technischen Voraussetzungen für die Berechnung nach der neuen Gesetzeslage ab Mitte 2007 realisiert sein. Ab diesem Zeitpunkt kann dann auch mit den neuen Renteninformationen gerechnet werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Ilsi,

"bekiss" hat es Ihnen im Grunde schon erläutert. Die ALG-II-Behörde meldet den Bezug von ALG II mit der Unterscheidung ob während des Leistungsbezugs Arbeitslosigkeit (im Sinne des Rechts der Arbeitsförderung - SGB III) vorlgelegen hat. Wurde beispielsweise während des ALG-II-Bezuges eine Beschäftigung ausgeübt (dies kann u.a. auch ein sog. 1-Euro-Job sein), meldet die ALG-II-Behörde einen ALG-II-Bezug ohne Arbeitslosigkeit. Die Unterscheidung hat z.B. dann besondere Bedeutung wenn es um die Anspruchsvoraussetzungen einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit geht (Stichwort Voraussetzung 52 Wochen Arbeitslosikgeit nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten). Soweit Sie der Meinung sind, dass die Meldung bezüglich der Arbeitslosigkeit fehlerhaft ist, sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger oder besser gleich Ihre ALG-II-Behörde wenden, damit diese die Meldung korrigiert.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Auf den Rentenbeginn einer Altersrente für Frauen hat die Unterscheidung ob ALG-II-Bezug mit oder ohne Arbeitslosigkeit vorgelegen hat prinzipiell keinen Einfluss.

Ihre Anmerkung zum 1-Euro-Job kann ich im Übrigen durchaus nachvollziehen. Dennoch ist es so, dass nach dem Recht der Arbeitsförderung ein 1-Euro-Jobber nicht als Arbeitslos im Sinne des SGB III angesehen wird.

7 Antworten

lotscheram 21.05.2007 | 17:23
nach mir vorliegenden Erkenntnissen ab 2. Halbjahr 2007 . Jusermeinung
Ilsiam 21.05.2007 | 22:44
Ich bitte um eine Auskunft, was bei dem Versicherungsverlauf bedeutet, wenn unter AFG der Zeitraum, der Betrag und folgender Vermerk stehen: . Arbeitslosenged II..ohne Arbeitslosigkeit . Mich verwundert die Formulierung "ohne Arbeitslosigkeit" . Hat das eine bestimmte Bedeutung?. . Ilsi
bekissam 21.05.2007 | 23:59
Nach den ergangenen Presseinformationen werden Berechnungen (Renteninformation, Rentenauskunft) nach der neuen Gesetzeslage etwa ab Jahresmitte möglich sein. Derzeit werden keine derartigen Auskünfte nach bisherigem Recht mehr erteilt, da diese nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen würden.
bekissam 21.05.2007 | 23:52
Das hat Ihre ALG-II-Zahlstelle dem Rentenversicherungsträger so gemeldet. ALG II kann man bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit beziehen, jedoch auch ergänzend, z. B. neben einer Vollbeschäftigung (Geringverdiener). Ob die Meldungen der ALG-II-Zahlstellen immer stimmen, darf man sehr getrost außerordentlich bezweifeln. Sofern Sie während des betreffenden Leistungsbezugs arbeitslos waren, sollten Sie das dem Rentenversicherungsträger mitteilen und um Berichtigung bitten.
Ilsiam 22.05.2007 | 10:32
Da bei meiner Überprüfung des gemeldeten Rentenbetrages die Richtigkeit festgestellt werden konnte, sehe ich keinen Anlass,mich an den Rentenversicherungsträger diesbezüglichn zu wenden. Rente wegen Arbeitslosigkeit würde zumindest in meinem Fall nicht als Möglichkeit genutzt werden. Die Kriterien für den Rentenbeginn als Frau würde eher zutreffen. Ilsi
Ilsiam 22.05.2007 | 10:27
Hinsichtlich des Ein-Euro-Jobs möchte ich aber anmerken, dass es kein Einkommen ist, sondern diese Vergütung nur eine Aufwandsentschädigung darstellt. . Warum dass nun bei einer Rente eine Rolle spielen soll, ist mir unerklärlich. . Ilsi
Ilsiam 22.05.2007 | 17:06
Das ist richtig, dass es bei diesem Unterpunkt keine Rolle spielt, ob eine Frau noch mit 60 in Rente gehen kann. . Ich war gedanklich schon einen Schritt weiter bezüglich der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente. Da spielt es eine Rolle, ob wegen Arbeitslosigkeit, oder die Sonderregelung für Frauen betreffend. Ilsi
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