Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Sie die letzten Jahre gearbeitet haben, ist das möglich, aber nur aus gesundheitlichen Gründen. Für einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente müssen Sie so krank sein, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
Eine Zahlung kann auch ins Ausland erfolgen.
Ein Rentenanspruch nach deutschem Recht entsteht grds. bei Erfüllung von 60 Beitragsmonaten.
Inwieweit im Ausland Rentenversicherungspflicht entsteht, sollten Sie vor Abreise klären. Die Deutsche Rentenversicherung steht Ihnen hier als erster Ansprechpartner zur Verfügung und kann im konkreten Fall die Kontaktadressen der ausländischen Träger nennen.
Hallo, Siggi,
wenn Sie mit der Beitragsbemessungsgrenze einen gewissen Höchst-Rentenbetrag meinen, ist Ihre Frage zu verneinen.
Theoretisch ist die Höhe der Altersrente nicht nach oben begrenzt. Jedoch bedingen die Höchstbeiträge in den einzelnen Arbeitsjahren sowie die Lebensarbeitszeit - von der Lehre bis zum Renteneintritt - einen gewissen Maximal-Rentenbetrag.
Die bereits eingezahlten Beiträge bleiben Ihnen auf Ihrem Versicherungskonto erhalten. Soweit Sie später die Voraussetzungen für die Zahlung einer Rente erfüllen, können Sie diese ggf. grundsätzlich auch ins Ausland erhalten.
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