Wenn Sie die letzten Jahre gearbeitet haben, ist das möglich, aber nur aus gesundheitlichen Gründen. Für einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente müssen Sie so krank sein, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
Eine Zahlung kann auch ins Ausland erfolgen.