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Experten-Antwort

Rentenkasse

von Auszahlung der Rentenbeiträge30.09.2019 | 16:19
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Hallo zusammen, ich, türkischer Staatsbürger, bin gebore 1989 in Deutschland und habe bis zu meinem 26. Lebensjahr hier gelebt. Nach meiner Abitur, bin ich in die Türkei ausgewandert und lebe seit 3 Jahren hier. Nun weiß ich, dass es die Möglichkeit gibt, diese eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen. Da ich nicht mehr in DE lebe und keine möglichkeit habe, die Behörden zu besuchen, würde ich um eine Informative Meldung freuen. Wie kann ich vorgehen und was steht mir zu? Danke im vorraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Auszahlung der Rentenbeträge,

sofern Sie Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, werden diese erstattet, wenn die Versicherungspflicht in allen Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen ist, ohne dass die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht und seit dem Ende der Versicherungspflicht 24 Monate verstrichen sind. Dabei stehen türkische Pflichtbeiträge - unabhängig zu welchem Zweig der türkischen Rentenversicherung diese entrichtet wurden - deutschen Pflichtbeiträgen gleich. Türkische Staatsangehörige erhalten deshalb die Rentenversicherungsbeiträge nach Verlassen der Bundesrepublik Deutschland, d. h. nach Verlegung des Wohnsitzes in die Türkei oder einen Drittstaat außerhalb der EU, erstattet, sofern seit dem Ende der Rentenversicherungspflicht in Deutschland oder in der Türkei 24 Kalendermonate vergangen sind.

Ein Merkblatt zur Beitragserstattung an türkische Staatsangehörige finden Sie im Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (Verbindungsstelle zur Türkei) unter dem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/Bund/_pdf/A5801.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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5 Antworten

W°lfgangam 30.09.2019 | 19:24
Hallo Auszahlung der Rentenbeiträge, > Nach meiner Abitur, bin ich in die Türkei ausgewandert und lebe seit 3 Jahren hier. Nun weiß ich, dass es die Möglichkeit gibt, diese eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen. Haben Sie jemals Beiträge in die DRV eingezahlt, während einer Beschäftigung/nach dem Abitur oder auch parallel während der Schulausbildung? So richtig sehe ich das nicht aus Ihrer Anfrage. Während der Schulausbildung/Abitur werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Ergänzend zum Beitrag von @Tippsi, die Beitragserstattung direkt in der Türkei zu beantragen (siehe Seite 50-52 vom verlinkten Merkblatt), geht das auch über den Vordruck V0900 direkt an die zuständige/letzte DRV in D: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Gruß w.
Tippsiam 30.09.2019 | 18:26
Ihre Frage wird ausführlich in dieser Broschüre beantwortet: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute Tippsi
Experten-Antwortam 01.10.2019 | 14:06
danke für die Informative Rückmeldung. Da ich nun im Ausland lebe und auch keine Verwandeten in Deutschland habe, wüde ich gerne wissen, wie ich die Auszahlung der Beiträge beantragen kann. Danke nochmals im Vorraus :)
W°lfgangam 02.10.2019 | 18:12
Okay ...dann noch mal ganz langsam zum Mitschreiben/Mitlesen: "Ergänzend zum Beitrag von @Tippsi, die Beitragserstattung direkt in der Türkei zu beantragen (siehe Seite 50-52 vom verlinkten Merkblatt), !!! geht das auch über den Vordruck V0900 direkt an die zuständige/letzte DRV in D: !!!" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Dem Link folgen (Sie brauchen jetzt aber keine Hilfe, wie Sie Links aus Texten in einen Browser Ihrer Wahl einbinden können? ;-)) Runterladen/Download/Ausdrucken und ausfüllen/abschicken - ganz einfach, wenn man einen schreibfähigen Gegenstand (Bleistifft/Kuli) benutzen kann ;-)) Gruß w.
****am 02.10.2019 | 20:47
Hallo falls Du nach der Antwort des Experten noch immer die Erstattung der RV Beiträge beantragen möchtest, verwende bitte den Vordruck V0901 - Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland (deutsch / englisch) zu finden unter folgendem Link https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… und leite den Antrag über die SGK in der Türkei an den zuständigen RV-Träger in D. Du kannst natürlich auch erst in D eine Kontoklärung, inclusive der türkischen Zeiten (Bescheinigung der SGK beifügen) beantragen und anschließend eine Rentenauskunft, damit der Türkische RV-Träger dich über die möglichen Auswirkungen einer Erstattung auf die türkischen Rentenansprüche beraten kann. Noch einen schönen Abend
Deutsche Rentenversicherung
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