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Experten-Antwort

Rentenklageverfahren

von Hannelore03.05.2011 | 18:21
2137 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herrren, ich bin 19561 geboren und habe seit 1 Jahren eine EM-Klage bei Sozialgericht laufen und erhalten seit ca. 2 Monaten Hartz IV- Leistungen, leider kann ich aus gesundheitlichen Gründen (orthop. und psychisch. Beeinträchtigungen) keine Leistungen von über 4 Std. täglich ausüben, so dass mein beh. Psychoth. meint, ich solle einfach einen neuen Rentenantrag auf EM-Rente stellen, dies würde alles beschleunigen, mein Rechtsberater allerdings meint, dass dies nicht notwentig sei, es würde ausreichen, wenn ich ihm eine ärtzliche Stellungnahme des beh. Psychotherapeuten einreichen würde. Er würde ann diesean das Sozialgericht weiterleiten und dies würde ausreichen. Bitte teilen Sie mir mit, wan für mein Rentenverfahren am besten wäre. Hochachtungsvoll Hannelore

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Reichen Sie die ärztlichen Unterlagen beim Sozialgericht ein. Ein neuer Rentenantrag ist zunächst nicht erforderlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klemensam 03.05.2011 | 19:42
Verfahren Sie so wie ihnen ihr Rechtsberater ihnen geraten hat und reichen Sie über selbigen das Attest/ den Bericht ihres Arztes beim Sozialgericht ein. Einen neuen EM-Antrag zu stellen macht bei einem laufendem Sozialgerichtsverfahren keinen Sinn.
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