Hallo rente,
zur Frage Ihrer Lücke im Versicherungskonto kann ich Ihnen leider auch
keine anderen Tips geben als HLRT67 und Brille. Die Krankheitszeiten werden
im Übrigen grundsätzlich als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Hierfür
müssen sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben
und - nur für Zeiträume vor 1984 - jeweils mind. 1 Kalendermonat angedauert
haben. Die Höhe der Entgeltpunkte für diese Anrechnungszeiten wird erst im
Rentenbescheid abschließend ermittelt. Eine pauschale Aussage hierzu lässt
sich leider nicht treffen, da es sich um eine individuelle Berechnung
handelt. Sie können aber auch eine Renteninformation bei Ihrem
Rentenversicherungsträger anfordern. Hier sind dann die kompletten
Berechnungen zusammengestellt.