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rentenkontoklärung

von rente21.02.2008 | 16:22
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6 Antworten

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hallo, ich habe in den 70er Jahren ein Jahr ungeklärt. Habe zu der Zeit allerdings gearbeitet, anscheinend hat der damalige Arbeitgeber aber wohl nicht die Rentenbeiträge abgeführt. Was kann ich da jetzt noch tun? Belege dürften mittlerweile alle vernichtet sein, ist immerhin über 30 Jahre her. Kann ich da irgendwie Zeugen benennen die bestätigen dass ich dort gearbeitet habe? danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo rente,

zur Frage Ihrer Lücke im Versicherungskonto kann ich Ihnen leider auch

keine anderen Tips geben als HLRT67 und Brille. Die Krankheitszeiten werden

im Übrigen grundsätzlich als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Hierfür

müssen sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben

und - nur für Zeiträume vor 1984 - jeweils mind. 1 Kalendermonat angedauert

haben. Die Höhe der Entgeltpunkte für diese Anrechnungszeiten wird erst im

Rentenbescheid abschließend ermittelt. Eine pauschale Aussage hierzu lässt

sich leider nicht treffen, da es sich um eine individuelle Berechnung

handelt. Sie können aber auch eine Renteninformation bei Ihrem

Rentenversicherungsträger anfordern. Hier sind dann die kompletten

Berechnungen zusammengestellt.

5 Antworten

HLRT67am 21.02.2008 | 17:07
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Haben Sie selbst noch Unterlagen zuhause (Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag oder ähnliches)- hilft auf jeden Fall dabei, den Verdienst für das fehlende Jahr glaubhaft zu machen. Wenn die Jahre davor und danach beim gleichen Arbeitgeber und mit ähnlichem Lohn vorhanden sind, spricht das auch dafür, daß das fehlende Jahr ähnlich aussieht. Es geht darum, die Versicherung für das fehlende jahr glaubhaft zu machen, das heißt darzulegen, daß mit hinreichender wahrscheinlichkeit Beiträge in bestimmter Höhe bezahlt wurden.
Schiko.am 21.02.2008 | 17:18
Zeugen helfen hier nicht weiter, wird auch nicht anerkannt. Sie müssten sich doch selber der nächste sein und wissen ob bei der lohnabrechnung der halbe rentenbeitrag bei ihnen abgezogen wurde. Kann mir vorstellen, sie haben auch bei einer kontenklärung nicht reklamiert. Könnte natürlich auch sein, dass sie gar nicht angemeldet waren. Mit freundlichen Grüßen.
renteam 21.02.2008 | 17:23
danke für die schnelle antwort, werde auf jeden fall nochmal meine Unterlagen durchsehen aber denke nicht, dass ich das aufbewahrt habe. Habe ich wohl Pech gehabt für die 11 Monate. Was mich allerdings noch interessieren würde: In meinem Versicherungsverlauf ist über mehrere Monate hinweg verteilt über verschiedene Jahre "Krank/Gesundheitsmaßnahme" eingetragen. In dieser Zeit war ich durchgängig bei der gleichen Firma beschäftigt, habe allerdings Krankengeld erhalten. Da davon anscheinend kein Rentenbeitrag gezahlt wurde: werden mir die Krankzeiten die im Versicherungsverlauf stehen angerechnet? wenn ja in welcher höhe?
Brilleam 21.02.2008 | 17:21
Hallo rente! Wenn es um das Jahr 1970, 1971 oder 1972 geht haben Sie evtl. noch eine originale Versicherungskarte zu Hause (braun für Arbeiter / grün für Angestellte) - stärkerer Karton, Format A5. Dort ist ggf. der Beitrag vom AG bescheinigt. Solange Sie das Original haben, kann die RV davon nichts wissen. Ab 1973 haben Sie die Belege aus dem 'Heftchen' mit Durchschlägen - dünnes Papier, weiß, Format A6. Wenn das betreffende Jahr dabei ist: als begl. Kopie beim aktuellen RV-Träger einreichen. Kein Beleg: damalige Krankenkasse (Einzugsstelle) nach einer Beitrags- oder Mitgliedschaftsbescheinigung fragen. Das klappt aber nur, wenn die KK noch Unterlagen hat (Archiv!) und der AG auch Beiträge entrichtet hat! Sonst wird der nachweis schwierig - siehe vorstehende Antworten!
Renteam 21.02.2008 | 17:27
danke für die schnelle antwort, werde auf jeden fall nochmal meine Unterlagen durchsehen aber denke nicht, dass ich das aufbewahrt habe. Habe ich wohl Pech gehabt für die 11 Monate. Was mich allerdings noch interessieren würde: In meinem Versicherungsverlauf ist über mehrere Monate hinweg verteilt über verschiedene Jahre "Krank/Gesundheitsmaßnahme" eingetragen. In dieser Zeit war ich durchgängig bei der gleichen Firma beschäftigt, habe allerdings Krankengeld erhalten. Da davon anscheinend kein Rentenbeitrag gezahlt wurde: werden mir die Krankzeiten die im Versicherungsverlauf stehen angerechnet? wenn ja in welcher höhe?
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