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Experten-Antwort

Rentenkürzung

von Ulrike15.06.2012 | 08:34
2262 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin im Dezember 1950 geboren und möchte gern ab 1. Oktober 2012 in Rente gehen. Mit welchen Kürzungen muss ich rechnen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrike,

sofern Sie 15 Jahre Beiträge gezahlt haben und nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben, ist die Altersrente für Frauen zum 01.10.2012 möglich, allerdings mit einem Abschlag von 11,7 %.

Sofern Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben und eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können, kommt die Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Frage.

Diese Rente würde zum gewünschten Rentenbeginn am 01.10.2012 einen Abschlag von 4,5 % zur Folge haben.

Wir empfehlen Ihnen, den formellen Rentenantrag ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Ebenfalls raten wir Ihnen, vom kontoführenden Rentenversicherungsträger,

eine Rentenauskunft anzufordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

maxam 15.06.2012 | 09:01
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Rentenkasse bzw. schauen Sie in Ihre Renteninformation! Auskunft stellen bzw. Sprechstunden der DRV in jedem Bürgermeisteramt bzw. Landratsamt!
Hellseheram 15.06.2012 | 09:28
Mit diesen wenigen Angaben kann man nichts, aber rein garnichts anfangen.
Schweden-Ulliam 15.06.2012 | 17:59
Man merkts halt gleich, die Experten kennen sich aus. Am besten mit Kürzungen bei der Rente.
Der Bamteam 15.06.2012 | 18:17
Merke! nicht der Experte der DRV kürzt die Rente sonder unser aller Mutti MERKEL!
W*lfgangam 18.06.2012 | 20:21
Hallo max, haben Sie ihre Renteninformation jemals aufmerksam gelesen ? ...und, steht da irgendwas von individuellen Rentenkürzungen zum Rentenbeginn xx.xx.xxxx ? Vielleicht meinen Sie ja auch Renten_AUSKUNFT_ - da könnt es drin stehen, wenn dem Rententräger alle (un)möglichen Vertrauensschutzregelungen auch zeitnah mitgeteilt worden sind und diese Auskunft dann punktgenau erstellt wurde. Mit dem Verweis an Beratungsstellen - gleich welcher Art - gebe ich Ihnen Recht ...was lange in endlosen Papierrentenschlangen Nächtelang lesen, wenn es auf den ersten Blick verständlich und auf die Person bezogen erklärt werden kann. Gruß w.
B´sonam 19.06.2012 | 13:34
Soso, wir leben also in einer Monarchie ? Wahlweise vielleicht auch in einer Diktatur ?!?! Ist mir auf alle Fälle neu, dass der/die Bundeskanzler/in Gesetze erläßt... Mein Tipp : Vielleicht noch mal das Gesetzgebungsverfahren genauestens erörten und hierbei vielleicht auch gleich mal nachlesen, welche Regierung(-sparteien) wann welche (Renten-)Gesetze beschlossen/erlassen haben.
DarkKnight RVam 19.06.2012 | 14:39
Danke B´son.......8) Ein wenig mehr Angaben (ausser das Sie höchstwahrscheinlich eine Frau sind) wären notwendig, um die Frage konkret beantworten zu können.
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