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Zur Experten-Antwort springenHallo SigiS,
sollte Ihre Rente aufgrund des Hinzuverdienstes ab dem Jahr 2022 in gekürzter Form ausgezahlt werden, wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente wieder in voller Höhe gezahlt. Dies geschieht automatisch von Seiten des Rentenversicherungsträgers.
Entfällt jegliche Rentenzahlung aufgrund des Hinzuverdienstes, ist ein neuer Rentenantrag zu stellen.
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