hmmm.... das sollte man sich auf jeden Fall vorher ausrechnen lassen!!
Quelle:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundr…
Auszug:
"Das zu versteuernde Einkommen wird vom Finanzamt an die Deutsche Rentenversicherung auf Abruf übermittelt. Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages (801 Euro bzw. 1.602 Euro) sind von den Rentnerinnen und Rentnern der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen, sofern sie nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Die Rentenversicherung kann die Angaben dann überprüfen. Wird vom Finanzamt ein zu versteuerndes Einkommen nicht übermittelt, werden auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Landwirtschaftlichen Alterskasse, Ruhegehälter und vergleichbare Bezüge, Renten der berufsständischen Versorgung, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen als Einkommen berücksichtigt. Diese Einkommen werden von den Rentenversicherungsträgern eigenständig ermittelt."
Aber auch aus anderen Gründen sollte VORHER jemand 'steuerfachlich sich auskennender' befragt werden, welche Auszahlungsform die (steuerlich) günstigste wäre, da wurde gerade in den letzten Tagen aktuell hier im Forum von unerwünschten Überraschungen berichtet.