Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenkürzung bei einmalzahlung der betriebsrente.

von Janni13.09.2022 | 05:56
1358 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten tag, Mein Vater hat seine regelaltersgrenze erreicht, er bezieht jetzt seine volle Rente. Ich hätte jetzt gerne gewusst, ob er mit rentenkürzung rechnen muss, wer sich die betriebliche Vorsorge als Einmalkapital auszahlen lässt. Oder wenn er die Option zur jährlichen Auszahlung für 12 Jahre wählt. Danke im voraus Mit freundlichen Grüßen Janni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Janni,

eine Betriebsrente wird auf eine Altersrente weder vor noch nach Erreichen der Regelaltersgrenze angerechnet. Es ist auch egal, ob Sie einmalig oder als laufende Leistung erbracht wird.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klugpuperam 13.09.2022 | 06:04
Ab der Regelaltersgrenze keine Kürzungen der Rente mehr. (Wegen Betriebsrente ohnehin nicht.)
Berndam 13.09.2022 | 16:46
In Bezug auf die Grundrente muss man allerdings aufpassen, da kann es günstiger sein, die Betriebsrente auf einmal auszahlen zu lassen. Auf der anderen Seite werden dabei vermutlich mehr Einkommensteuern fällig als bei der Variante auf 12 Jahre aufgeteilt. Man muss sich das durchrechnen.
sprecht mit dem Steuerberater!am 13.09.2022 | 16:59
nicht mit der DRV. Persönlich würde ich mir den Betrag nur auf einmal auszahlen lassen, wenn ich im gleichen Jahr, am Haus Investitionen u Abschreibungen / Abzugzmöglichkeit habe. Oder etwas derartiges kaufe. Allerdings ist die Inflation so, das in zwölf Jahren sich das Kapital auf Null reduziert hat.
Abschlägeam 13.09.2022 | 18:10
hmmm.... das sollte man sich auf jeden Fall vorher ausrechnen lassen!! Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundr… Auszug: "Das zu versteuernde Einkommen wird vom Finanzamt an die Deutsche Rentenversicherung auf Abruf übermittelt. Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages (801 Euro bzw. 1.602 Euro) sind von den Rentnerinnen und Rentnern der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen, sofern sie nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Die Rentenversicherung kann die Angaben dann überprüfen. Wird vom Finanzamt ein zu versteuerndes Einkommen nicht übermittelt, werden auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Landwirtschaftlichen Alterskasse, Ruhegehälter und vergleichbare Bezüge, Renten der berufsständischen Versorgung, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen als Einkommen berücksichtigt. Diese Einkommen werden von den Rentenversicherungsträgern eigenständig ermittelt." Aber auch aus anderen Gründen sollte VORHER jemand 'steuerfachlich sich auskennender' befragt werden, welche Auszahlungsform die (steuerlich) günstigste wäre, da wurde gerade in den letzten Tagen aktuell hier im Forum von unerwünschten Überraschungen berichtet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026