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Rentenkürzung bei Umzug

von BBS06.07.2009 | 22:18
2719 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage ist: Ich bin Rentner und möchte meinen Lebensabend in den neuen Bundesländern verbringen. Muß ich mit einer Rentenkürzung rechnen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Verzug von den alten Bundesländern in die neuen Bundesländer ist zur zutreffenden Berücksichtigung

des Freibetrages im Rahmen der Einkommensanrechnung ggf. eine Rentennachbehandlung

erforderlich.

Sollte die von Ihnen bezogene Altersrente nicht der Einkommensanrechung unterliegen (Regelaltersrente) bzw. bei Ihrer Rente grds. eine Einkommensanrechnung in Betracht kommen, Sie jedoch keine anzurechnenden Einkommen beziehen, hat der Verzug keine Auswirkungen.

Bitte informieren Sie sich für genauere Informationen bei Ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sicherlich gibt es bei bereits berücksichtigten FRG-Zeiten Einschränkungen... jedoch nicht aufgrund eines Umzuges von den alten in die neuen Bundesländer, sondern regelmäßig dann, wenn ein Rentner, dem FRG-Zeiten bei der Rentenfeststellung zuerkannt wurden, wieder ins Ursprungsland zurück zieht.

8 Antworten

Wolfgangam 06.07.2009 | 22:22
Hallo BBS, schlicht und einfach NEIN. Der Wohnort in Ost/West für die laufende/festgestellte Rente ist ohne Bedeutung. Gruß w.
B´sonam 07.07.2009 | 08:56
Wenn BBS eine Witwen/-rrente bezieht könnte sich diese evtl aufgrund des niedrigeren Freibetrags ändern.
Skatrentneram 07.07.2009 | 12:02
BBS hat doch garnicht erwähnt welche Rente er bekommt. Ich gehe einmal davon aus, dass er eine ganz stinknormale Altersrente meint und somit diese auch weiterhin, ungekürzt, gezahlt wird.
???am 07.07.2009 | 11:36
Bei vorhandene FRG-Zeiten gibt ist schon Einschränkungen!!!
B´sonam 07.07.2009 | 12:06
Richtig, er hat nicht erwähnt, welche Rente er bekommt. Aus diesem Grund sollte man bei der Beantwortung der Frage auch alle Eventualitäten berücksichtigen :-)
B´sonam 07.07.2009 | 14:27
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der Broschüre "Leistungen nach dem Fremdrentengesetz" der (ehem.) BfA. Unter Punkt 4.3.2 ist dort zu lesen : "Wurde in der Vergangenheit oder wird in der Zukunft der Aufenthaltsort zwischen den alten und den neuen Bundesländern verändert, gelten folgende Regeln. Der Umzug von den alten in die neuen Bundesländer führt zu einem Wechsel vom westdeutschen zum ostdeutschen Rentenniveau. Das gilt auch für Rentenbezieher. Die Rente wird sich dann regelmäßig verringern."
B´sonam 07.07.2009 | 15:10
Und hier noch die entsprechende Fundstelle im Gesetz : Art 6 § 4 Abs. 6 FANG
BBSam 07.07.2009 | 19:53
Vielen Dank für die regen Zuschriften. Ja, in diesem Fall handet es sich um eine ganz normale Altersrente.
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