Guten Morgen Werner,
die Beiträge zur KV und PV werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Dazu gehören unter anderem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Beitragsbemessungsgrenze der KV und PV beträgt monatlich 4.425 Euro bzw. jährlich 53.100 Euro.