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Experten-Antwort

Rentenkürzung durch Beiträge zur KV und PV trotz zusätzlichem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis

von Werner05.11.2018 | 17:47
180 Ansichten
4 Antworten

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Mein aktueller Beitragsbescheid zu meiner Altersrente zeigt an, dass meine Rente durch Beiträge zur KV und PV gemindert werden, obwohl ich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zusätzlich habe. Ich zahle also 2 mal Beiträge! Das verstehe ich nicht. Ich danke für die Aufklärung in dieser Sache.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Werner,

die Beiträge zur KV und PV werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Dazu gehören unter anderem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Beitragsbemessungsgrenze der KV und PV beträgt monatlich 4.425 Euro bzw. jährlich 53.100 Euro.

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3 Antworten

Rentenuschiam 05.11.2018 | 17:52
Wären es nicht 1x Rente und eine Beschäftigung, sondern 2 Beschäftigungen, müssten Sie ebenfalls doppelt zahlen. Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung richtet sich nach der Höhe des Einkommens und dazu gehört auch die Rente. MfG
W*lfgangam 05.11.2018 | 18:48
Ergänzend: Und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze aller KV/PV-pflichtigen Einkünfte von zz. mtl. 4.425 € / jährl. 53.100 €. Immerhin anders als bei Steuern auf alle St-pflichtigen Einkünfte, wo es keinen oberen Grenzbetrag für dann St-freies Einkommen gibt. Gruß w.
Werneram 05.11.2018 | 18:26
Herzlichen Dank für die Info!
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