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Experten-Antwort

Rentenkürzung durch neue höhere Beitragsbemessungsgrenze ?

von Renteninteressierter11.10.2013 | 12:00
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Aus anderem Forum, Frage an die Experten der DRV. Stinmmt das ?
Was die wenigsten Leute wissen ist, dass jede Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen eine Rentenkürzung für Alle ist. Der Grund liegt darin, dass sich die spätere Rente daraus ergibt, wie viele Rentenpunkte ein Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens durch seine Beiträge erwirtschaftet hat. Wer ein Brutto-Einkommen hat, dass der halben Beitragsbemessungsgrenze entspricht, bekommt dafür einen Rentenpunkt, wer ein Einkommen hat, dass genau der Beitragsbemessungsgrenze entspricht, bekommt zwei Punkte. Beliebige Bruchteile von Rentenpunkten auf Basis des exakten Einkommens sind möglich. Das heisst faktisch: Erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze, das Gehalt jedoch nicht, haben die gleich gebliebenen Rentenbeiträge im Folgejahr einen geringeren Nutzen für die eigene Rente. Die spätere Rente entspricht der Anzahl an erwirtschafteten Rentenpunkten * dem Rentenwert (25 Euro Ost und 28 West )* dem Zugangsfaktor (1 bei einer regulär angetretenen Altersrente)
Wenn das stimmt, was bleibt denn dann noch von unserer Rente übrig, wenn bei steigender Inflation die Lohnerhöhungen hinterherrennen und durch das Punktesystem faktisch eine Rentenkürzung stattfindet ? Oder steigt der Wert eines Rentenpunktes entsprechend ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Information ist ein bißchen halbfalsch bzw halbwahr.

Grundlage für dei Berechnung von Entgeltpunkten ist nicht die Beitragsbemessungsgrenze (Höchstgrenze bis zu der ´Rentenbeiträge gezahlt werden müssen), sondern das Durchschnittsentgeld (derzeit rund 34.000 Euro/Jahr) (zu den unterschiedlichen Höhe vgl. Anl.1 bzw. Anl. 2 zum SGB VI).

Allerdings wird auch dieses Durchschnittsentgelt regelmäßig angepasst. An diesem Punkt haben Sie dann recht. Wenn Ihr eigener Verdienst unverändert bleibt, aber der Durchschnittsverdienst steigt, dann bekommen Sie für den gleichen Lohn weniger Entgeltpunkte.

Bsp:

Lohn 34.071 Euro

Durchschnittsentgelt 2013 = 34.071 Euro

Lohn : Durchschnittsentgelt = 34071 : 34071 = 1,0000 Entgeltpunkte

Lohn bleibt 34.071

Durchschnittsentgelt 2014 erhöht 36.500 Euro

Lohn : Durchschnittsentgelt = 34071 : 36.500 = 0,9334 Entgeltpunkte

Die Entwicklung eines Rentenpunktes (idR ja im Folgejahr auch etwas höher) ist von anderen Faktoren abhängig, muss aber nicht zwingend den kleineren Rentenpunktewert kompensieren.

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2 Antworten

KPJMKam 11.10.2013 | 12:24
Hallo. Nein,schau mal im Lexikon unter Entgeldpunkte
Konrad Schießlam 20.10.2013 | 13:40
Was die wenigsten Leute wissen ist, dass jede Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen eine Rentenkürzung für Alle ist. Der Grund liegt darin, dass sich die spätere Rente daraus ergibt, wie viele Rentenpunkte ein Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens durch seine Beiträge erwirtschaftet hat. Wer ein Brutto-Einkommen hat, dass der halben Beitragsbemessungsgrenze entspricht, bekommt dafür einen Rentenpunkt, wer ein Einkommen hat, dass genau der Beitragsbemessungsgrenze entspricht, bekommt zwei Punkte. Beliebige Bruchteile von Rentenpunkten auf Basis des exakten Einkommens sind möglich. Das heisst faktisch: Erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze, das Gehalt jedoch nicht, haben die gleich gebliebenen Rentenbeiträge im Folgejahr einen geringeren Nutzen für die eigene Rente. Die spätere Rente entspricht der Anzahl an erwirtschafteten Rentenpunkten * dem Rentenwert (25 Euro Ost und 28 West )* dem Zugangsfaktor (1 bei einer regulär angetretenen Altersrente)
Wenn das stimmt, was bleibt denn dann noch von unserer Rente übrig, wenn bei steigender Inflation die Lohnerhöhungen hinterherrennen und durch das Punktesystem faktisch eine Rentenkürzung stattfindet ? Oder steigt der Wert eines Rentenpunktes entsprechend ?
Da muß ich aber doch energisch widersprechen., wenngleich natürlich die genannten Betraege des Experten, beginnend mit Bsp: Lohn 34071, richtig sind. Die höhere Bemessungsgrenze von nunmehr 71400 gegenüber 69600 hat mit einer Rentenkürzung überhaupt nichts zu tun. Begünstigt sogar den Hochverdiener mit meinet- wegen 10000 monatlich durch den höheren Rentenwert. Bei vorerst 36500 angenommenen Durchschnittsverdienst im Jahre 2014 und einer Be- messungsgrenze von angenommen gleichbleibend von 69600 wie 2013-69600:36500 ergibt dies , 1,9068 Rentenwert x 28,14 Euro 53,66 Rente. Erhöht auf 71400 : 36500 1,9562 Entgeldpunkte x vorerst 28,14 Euro 55,05 Renten- wert. Für 2013 gelten 34071 Durchschnittsverdienst und 1 EP. Derzeit 28,14 Rentenwert. Ab Januar 2014 36500 Durchschnittsverdienst auch wieder 1 EP. 28,14 bis 30.6.2014. Ergo, ist aber der persönliche Verdienst auch wieder 34071 sind es nur 0.9334 wie be- reits fachmaenisch dargestellt. Diese Tatsache tangiert also die Bemessungsgrenze nicht. Damit ist nachgewiesen, steigt der Lohn höher als der Fakt Rente, reduziert sich entsprechend der jeweilige Rentenwert, wenn man so will, auch das Rentenniveau, eine Rechengröße die ja nur für den Eckrentner gilt. Bei 45 Versicherungsjahre a/ 28,14 1266,30 bzw.im Jahr 15195,60 : 34071 44,60 % Brutto Rentenniveau. Ab Januar bei gleichbleibender Rente bis 30.6.14 und angenommen 36500 Durchschnittsverdienst- 15195,60 : 36500 = 41,63 % das Verhaeltnis Rente zu Durchschnittsverdienst. Rechnet man den Rentenwert bei 71400 Verdienst und 55,05 Rentenwert hoch sind es, Euro 55,05 x 12 x 45 Jahre 29727 Bruttorente : 71400 komme ich wieder auf 41,63 Renten- niveau Brutto. MfG.
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