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Rentenlexikon noch immer falsch!

von an Redaktion17.03.2009 | 22:04
935 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Vorausbescheinigte Entgelte gibt es nicht mehr, sondern nur noch tatsächliche oder hochgerechnete Entgelte! Sie schreiben oben doch selbst von "abgelaufenen Zeiträumen", im zweiten Absatz aber wieder von "vorausbescheinigten Entgelten" und "Vorausbescheinigung" (letztes Wort). "Entgeltvorausbescheinigung Wer Altersrente beantragt, kann von seinem Arbeitgeber verlangen, die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene Zeiträume frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gesondert zu melden. Die vorausbescheinigten Entgelte werden der Berechnung der Altersrente zugrunde gelegt. Hierdurch soll ein nahtloser Übergang von der Beschäftigung zur Rente ermöglicht werden. Bei eintretenden Abweichungen findet keine Berichtigung der Rentenberechnung statt. Sofern der Versicherte Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht, erteilt die Arbeitsagentur beziehungsweise die Krankenkasse eine solche Vorausbescheinigung. "

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Jetzt ist die Aktualisierung online. Danke für den Hinweis.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie haben natürlich Recht. Die Bestimmungen haben sich 2008 geändert. Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Artikel geändert.

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion

1 Antworten

Wolfgangam 17.03.2009 | 22:25
Chefredakteur vorsorge.de sollte sich vielleicht mal mit Chef.drv austauschen, um seine Seiten aktuell zu halten. ...Frage von Zeit und Kompetenz und 'monetären' Ressourcen ... Gruß w. ...als wenn mir das nicht bekannt vorkäme - Internet-Hype, aber weder Zeit noch Geld dafür, Hauptsache 'drin' und die da oben feiern ;-))
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