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Experten-Antwort

Rentenlücke

von Birgit07.10.2019 | 08:23
106 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in meinem Versicherungsverlauf der gesetzlichen Krankenkasse ein Lücke von Mai 1998 bis Oktober 1999. In dieser Zeit war ich freiberuflich tätig und habe keine freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Vorher war ich angestellt tätig und habe 10 Jahre eingezahlt und seither (bis heute) bin ich ebenfalls angestellt tätig und pflichtversichert. 1) Ist die o.g. Lücke für meine zukünftige Rente relevant? 2) Falls sie sich rentenverkürzend auswirkt, kann ich jetzt noch Beiträge nachzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit,

freiwillige Beiträge können nur im laufenden Kalenderjahr für die Monate gezahlt werden, in denen keine Pflichtbeiträge entrichtet werden.Bei einer Antragstellung bis zum 31. März ist eine freiwillige Beitragszahlung auch für das Vorjahr möglich.

Eine freiwillige Beitragsentrichtung ist daher für weiter zurückliegende Zeiträume grundsätzlich nicht möglich. Die Lücke kann nicht geschlossen werden. Die Rentenhöhe ist beitragsbezogen. Eine Lücke im Versicherungsverlauf wirkt sich daher negativ auf die Rentenberechnung und gegebenenfalls auch auf die Anspruchsvoraussetzungen einer Rente aus.

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3 Antworten

XYZam 07.10.2019 | 08:53
1) Ja, ist sie. Für diesen Zeitraum haben Sie dann später halt keinen Rentenanspruch weil die Beitragszeit fehlt 2) Leider nicht. Die Fristen zur Zahlung für freiwillige Beiträge ist immer jeweils bis einschließlich März für das Vorjahr.
senf-dazuam 07.10.2019 | 09:39
Für etwa ein Jahr an fehlenden Beiträgen können bis zu 70 Euro monatliche Rente zusammenkommne, wenn Sie die Höchstbeiträge gezahlt bzw. über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hätten. Sie kann auch wichtig werden, wenn am Ende des Versicherungslebens noch einige Monate für eine bestimmte Wartezeit fehlen. Nachzahlen geht nur bis zum 31.3. für das vergangene Jahr. Wenige besondere Fälle gibt es noch. Aber das dürfte in diesem Zusammenhang nicht in Betracht kommen. Fazit: ist jetzt so und kann man nix mehr dran machen.
W°lfgangam 07.10.2019 | 20:54
Hallo Birgit, Nachgefragt: meinten Sie wirklich gesetzliche _KV_ - oder doch den Versicherungsverlauf der Rentenversicherung? Auch die Lücken in der KV können später mal Einfluss auf die Höhe Ihrer KV/PV-Beiträge haben - das nur am Rande. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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