Hallo Birgit,
freiwillige Beiträge können nur im laufenden Kalenderjahr für die Monate gezahlt werden, in denen keine Pflichtbeiträge entrichtet werden.Bei einer Antragstellung bis zum 31. März ist eine freiwillige Beitragszahlung auch für das Vorjahr möglich.
Eine freiwillige Beitragsentrichtung ist daher für weiter zurückliegende Zeiträume grundsätzlich nicht möglich. Die Lücke kann nicht geschlossen werden. Die Rentenhöhe ist beitragsbezogen. Eine Lücke im Versicherungsverlauf wirkt sich daher negativ auf die Rentenberechnung und gegebenenfalls auch auf die Anspruchsvoraussetzungen einer Rente aus.