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Experten-Antwort

Rentenlücke

von Hallo12329.06.2021 | 12:33
185 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich hoffe, dass mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen kann. Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und möchte für ein Jahr im Ausland als Aupair arbeiten. Da ich gelesen habe, dass dies nicht als Beschäftigung eingestuft wird stellt sich mir nun die Frage, ob dadurch eine Rentenlücke entsteht und ob es Möglichkeiten gibt, diese zu umgehen. Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe freuen. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

mit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung könnten Sie eine Lücke vermeiden. Für eine individuelle (telefonische) Beratung können Sie sich gerne an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Informationen zur freiwilligen Versicherung finden Sie in der Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html

In der Broschüre "Kontenklärung: Fragen und Antworten" erfahren Sie alles rund um die Kontenklärung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kontenklaerung.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 29.06.2021 | 13:53
wo denn gelesen?? in Deutschland z.B. wird die Beitragspflicht für AuPair im Einzelfall geprüft, denn es hängt hier von den tatsächlichen Tätigkeiten ab, die erbracht werden. Aber da Sie ja ins Ausland gehen, gelten dort andere Bestimmungen, da kommt es dann auch darauf an, in welches Land Sie gehen. Und auch, ob es 'nur' Aupair ist oder gleichzeitig auch eine Sprachenausbildung Wenn Ihnen also die Vermittlungsagentur (sofern Sie eine haben) keine weiteren (gültigen) Informationen dazu bieten kann, nehmen Sie den Rat des Experten auf eine telefonische Beratung bei Ihrer zuständigen DRV an und besprechen Sie dort dann auch, wie es in dem Ihrem Wunschland üblicherweise gehandhabt wird. Vielleicht finden Sie auch in diesen Broschüren hilfreiche Hinweise: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Viel Erfolg und vor allem einen Stapel spannender Erfahrungen, nette Kontakte und ausreichend Zeit, auch das Land kennen zu lernen!
Deutsche Rentenversicherung
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