Hallo HMD,
als Jahrgang 1959 kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aufgrund der erfüllten Wartezeit von 45 Jahren nach einem Lebensalter von 64 Jahren und 2 Monaten ohne Abschläge in Anspruch genommen werden. Sofern für die Erfüllung der Wartezeit nur noch 18 Monate fehlen, würde eine entsprechende Beitragszahlung für diese fehlenden Monate ausreichen.
Für exakte auf Ihren persönlichen Fall bezogene Angaben, mögliche Beitragshöhen und sich daraus ergebende Rentenhöhen wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle der Deutsche Rentenversicherung in Ihrer Nähe.