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Experten-Antwort

Rentenminderung

von Putumayo03.12.2022 | 13:12
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Hallo, wenn man vor dem Regelrentenalter in Rente geht, kann mann über die Rentenminderung einen Geldbetrag in die Rentenkasse zahlen, damit die Rente bei vorzeitigen Beginn des Regelrentenalters gleich hoch ist. Das Ganze lohnt sich nur, solange ich den Geldbetrag steuermindernd absetzen kann. Ich würde gerne ein Beispiel einstellen, um rechnerisch nachzuvollziehen, wie hoch der maximale Geldbetrag pro Jahr sein darf, den man zur Rentenminderung aufwenden kann, damit er vollständig von der Steuer absetzbar ist. Ehepaar Meier hat im Jahr 2021 ein Brutto in Höhe 134859 €. Somit hat es an Rentenversicherungsbeiträge für 2021 bei 18,6% 25084 € gezahlt. 94% von dieser Summe sind für die Altersvorsorge absetzbar und sind somit 23579 €. Zu diesem Betrag addiert das Ehepaar den Grundfreibetrag von 10347 €. Das ergibt 33926 €. Das Ehepaar hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 90478 €. Stimmt es, dass das Ehepaar Meier somit 33926 € für ihre Rentenminderung in die Rentenversicherung einzahlen kann und dieser Geldbetrag ist dann über die Steuer voll abzugsfähig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Putumayo,

die Rentenversicherung berechnet Ihnen auf Antrag individuell die konkrete Höhe des höchstmöglichen Ausgleichsbetrages. Konkrete Auskünfte zu den steuerlichen Auswirkungen der Ausgleichszahlung können Ihnen dagegen nur die Finanzbehörden, Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine erteilen. Wenden Sie sich diesbezüglich dort hin.

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9 Antworten

Schadeam 03.12.2022 | 13:22
Das Ehepaar Maier soll sich doch einfach per Formular V0210 von der DRV errechnen lassen wieviel maximal zum Ausgleich der Abschläge eingezahlt werden kann. Das hat nämlich mit der Höhe der Rente zu tun und überhaupt nichts mit dem aktuellen Bruttolohn oder dem derzeit zu versteuernden Einkommen.
Schade Ergänzungam 03.12.2022 | 13:27
Wenn die obige Berechnung dann da ist, soll Ehepaar Maier beim Steuerberater nachfragen, bei welcher Zahlung die optimale Stuererspärns eintritt. PS: Ihre Behauptung dass sich sdiese NZ nur wegen der Steuer lohnt könnte man auch in Frage stellen. M.E. kann es sich auch unabhängig von Steuer lohnen, wenn man beispielsweise 100 Jahre alt wird oder der überlebende Maier über sehr viele Jahre Hinterbliebenenrente bezieht.
Melliam 03.12.2022 | 13:41
Und gleich hoch wird die Rente nie. Denn den Verlust der fehlenden Einzahlungen bis zum Beginn der Altersrente kann man leider nicht ausgleichen.
Steuerexperteam 03.12.2022 | 13:48
Steuerlich ist die Rechnung leider völlig falsch. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein. Der Grundfreibetrag hat damit überhaupt nichts zu tun. Außerdem reduzieren sich die zusätzlich absetzbaren Altersvorsorge-Aufwendungen auch noch um die, die sie bereits von ihrem Lohn zahlen. 2021 ist bei Ehepaaren der Höchstbetrag 51.574, von dem du 92 % absetzen kannst. Also 47.448
Putumayoam 03.12.2022 | 15:05
Schade. Die Antworten sind mir nicht hilfreich. Die Anfrage war, ob jemand die Beispielrechnung für richtig oder falsch hält. Wenn die Berechnung fehlerhaft ist, diese zu korrigieren, damit man sie selber nachvollziehen. Leider erfüllt keine der Antworten diese Wünsche.
Schadeam 03.12.2022 | 15:40
Liegt das vielleicht daran dass Sie in einem Rentenforum nach Steuer fragen? Erwarten Sie von Ihrem Bäcker dass er Ihnen erklärt wie man Wurst macht oder Schuhe repariert? So gesehen werden Sie hier nicht viel Hilfe finden.
Steuerexperteam 03.12.2022 | 22:15
51574 - 25084 können sie ja wohl noch alleine rechnen. Und der Arbeitgeber Anteil wird dann zum Schluss natürlich wieder abgezogen .
Genauam 03.12.2022 | 22:51
Und wenn man sich mit Steuern nicht auskennt dann muss man eben zum Steuerberater gehen. 26.490 können Sie noch an die Rentenkasse überweisen. 47448,98 € (92 %) können Sie absetzen -12542 (Arbeitgeberanteil) 34906,98 mindern das zu versteuernde Einkommen Meine Rechnung über 1894,50 € Steuerberatungsleistung sende ich Ihnen auf dem Postweg.
Immer diese Großkopfeten.....am 04.12.2022 | 18:52
Steuerberater lässt sich auch von der Steuer absetzen....ja bezahlen müssen sie Ihn trotzdem.....bedauerlich.....aber eben nicht kostenlos....
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