Hallo Putumayo,
die Rentenversicherung berechnet Ihnen auf Antrag individuell die konkrete Höhe des höchstmöglichen Ausgleichsbetrages. Konkrete Auskünfte zu den steuerlichen Auswirkungen der Ausgleichszahlung können Ihnen dagegen nur die Finanzbehörden, Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine erteilen. Wenden Sie sich diesbezüglich dort hin.