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Experten-Antwort

Rentenminderung ausgleichen

von Willy .U05.05.2015 | 15:06
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1. Ich möchte prüfen ob es für mich Sinn macht die Abschläge bei vorzeitiger Altersrente mit 63 auszugleichen. Ich habe bisher noch nirgendwo eine Berechnung gesehen wie hoch diese Ausgleichzahlung sein muß. Die Abschläge sind mit 0,3% /Monat leicht zu errechnen, die Zuzahlung aber nicht. Ist es nicht möglich eine unverbindliche Abschätzung zu machen, ohne daß ich das Formblatt V0210 vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muß? 2. Kann diese Zuzahlung schon zu einem früheren Zeitpunkt geleistet werden oder erst unmittelbar vor der Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willi .U,

den Beiträgen von „Christian Muc“ und „W*lfgang“ ist aus meiern Sicht zuzustimmen. Für detailliertere und individuellere Informationen könne Sie sich gern auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Christian Mucam 05.05.2015 | 15:16
Hallo Hier exakt nachzulesen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Für 1,0000 EP sind derzeit 6544,81 € aufzuwenden (alte BL) Ergebnis wird sein: Nachzahlbetrag amortisiert sich nach ca. 19-21 Jahren Ob es sich lohnt, muss man selbst entscheiden, liegt im Auge des Betrachters...
W*lfgangam 05.05.2015 | 21:51
Hallo Willy .U, ich stimme Christian Muc zu. 'Schöngerechnet' haben Sie den Einzahlungsbetrag nach rd. 20 Jahren raus. Berücksichtigen Sie dagegen noch darauf erhobene Steuern/auf den erhöhten Rentenbetrag *), die Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus, den Netto-Auszahlungsbetrag nach KV/PV, geht die Amortisationsphase eher auf 25/30 Jahre zu - nur um häppchenweise das eigene schon verfügbare Kapital wieder zu erleben? Okay, die Witwe würde sich freuen, wenn der Ausgangsbetrag etwas höher wäre - aber vielleicht hätte die auch lieber den Barbetrag in voller Höhe ;-) Die 'Fallzahlen' solcher Ausgleichszahlungen sind bundesweit verschwindet gering (1000 – 3000?) und sind häufig mit zweckgebundenen Zuwendungen eines Arbeitgebers verbunden, der einen verdienten/teuren Beschäftigten früher aus seiner Kostenrechnung entfernen möchte. Gruß w. *) ggf. können (häppchenweise) Renteneinzahlungen noch steuermindernd im Einzahlungsjahr geltend gemacht werden, so dass die 'Rendite' ansehnlicher ausfällt - können aber nur Personen aus dem Rechtsbereich Steuern beurteilen.
Gigiam 06.05.2015 | 10:59
@Willi U. kann sich aber auch vorab schon mal einen Überblick verschaffen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Auf Seite 35 findet er eine gute Übersicht über die Höhe der Ausgleichszahlung. Ob er dann noch zu einer A+B-Stelle geht? Gigi
Deutsche Rentenversicherung
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