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Experten-Antwort

Rentenminderung bei Umzug?

von Feli31.12.2014 | 15:49
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10 Antworten

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Guten Tag liebe Forumsmitglieder, vielleicht weiß jemand hier ob es tatsächlich zu einer Minderung der Rentenzahlung kommt, wenn man von Hessen nach Niedersachsen zieht? So geschehen bei meiner Mutter....Sie versteht die Welt nicht mehr... Würde mich über kurze Info sehr freuen. Danke und guten Rutsch ins neue Jahr! LG Feli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr/Frau Feli,

ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle wird Ihnen sicherlich weiterhelfen, vielleicht reicht aber auch schon ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter aus. Die Telefonnummer finden Sie in der Regel auf den Bescheiden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

Santanderam 31.12.2014 | 16:27
Der Umzug alleine begründet noch keine Minderung. Um genaues zu erfahren ist in jedem Fall der Besuch einer Beratungsstelle notwendig. Selbst am Telefon wird es aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.
W*lfgangam 31.12.2014 | 20:24
Hallo Feli, hat sie die Krankenkasse gewechselt/nun neuer/erhöhter Zusatzbeitrag? ...ansonsten wüsste ich auch keinen Reim dazu. Umzug West in West kann nichts an der Rentenhöhe ändern! Gruß w. PS: oder ist es zeitlich gesehen/Umzug zum Jahreswechsel die Erhöhung des PV-Beitrages um 0,3 %? Erläuterung dazu steht auf dem Kontoauszug der Bank.
Feliam 31.12.2014 | 21:12
Hallo W*lfgang, es fand kein Kassenwechsel statt! Umzug vor Jahreswechsel ja. Werde mit meiner Mutter zur Beratungsstelle gehen müssen. Herzlichen Dank für die Antworten und alles Gute für 2015! LG Feli
Sozialröchler?am 31.12.2014 | 23:45
Eine Rentenminderung kann nicht durch einen Umzug innerhalb des jeweiligen Verkehrsgebietes entstehen. Da Niedersachsen und Hessen zum Verkehrsgebiet West gehören, muss ein andere Grund bzw. ein Fehler vorliegen. Über die Rentenminderung müssten Sie außerdem einen Bescheid erhalten haben, dem der Grund zu entnehmen wäre.
Schießl Konradam 01.01.2015 | 17:36
Mit Nichten steht der Beitrag am Kontoauszug. Aber ganz einfach, bei 1500 Bruttorente sind es bis zum 31.12.2014 mit 2,05% 30,75, vorschüssig gezahlt mit 2,35% Euro 35,25 ab Januar für die Pflegeversicherung. MfG.
Gackiam 01.01.2015 | 17:44
Da hat sie aber Glück, weil es da nur 9,3 Prozent Kürzung gibt. Wenn sie nach Sachsen oder Thüringen gezogen wäre, gäbe es ca. 28 Prozent Abzug. Das ist der Ausgleich für den Soli.
Schießl Konradam 02.01.2015 | 04:35
Mag ja sein, dass Gacki von Gegacker kommt. Nur die Pflegeversicherung wird in Ost und West gleichermaßen um 0.30 % angehoben. Was Sie aber mit den 28% meinen ist er- klärungsbedürftig. Der Soli wird in Ost und West verlangt, fliest aber in die Bundeskasse als Teilersatz für die enormen Kosten der Wiedervereinigung, die zu Recht erfolgte. MfG.
Gigiam 02.01.2015 | 11:42
Hallo, grundsätzlich ist das richtig. Aber auf dem Kontoauszug für die Januarrente ist diese Information vorhanden. Gigi
Gackiam 02.01.2015 | 19:38
Jetzt schlägt ´s aber 13! Gleich hau´ich Ihnen ein Ei drüber, dann wissen Sie ´s!
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