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Experten-Antwort

Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme

von Ebbi20.11.2018 | 13:13
58 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, bei der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente wird in meinem Fall mein Anspruch um 10.3 % gekürzt. Diese Kürzung habe ich nahezu durch Beiträge ausgeglichen. Meine Rentnenauskunft mit Hochrechnung für den Termin des vorzeitigen Renteneintritts weist mir eine Zukünftige Altersrente aus, die in etwa so hoch ist, wie im letzten Rentenbescheid unter "aktueller Anwartschaft" angegeben also etwa 180,--€ weniger als mir zum regulären Renteneintritt mit 65 Jahren und 10 Monaten zustehen würde. Wieso ist das so? Ich habe gedacht, dass ich die Abschläge wegen vorzeitigem Rentenbezug, mit den privaten zusätzlichen Zahlungen ausgleiche, und dann Anspruch auf die im Rentenbescheid angegebene zukünftige Altersrente habe. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2018 | 20:36

Hallo Ebbi,

aus meiner Sicht lässt sich anhand Ihrer Angaben und ohne Einsicht in die genannten Rentenauskünfte/Renteninformationen leider nicht zuverlässig klären, aus welchen Gründen die von Ihnen beschriebenen Differenzen entstanden ist. Zwar ist die von „senf-dazu" genannte Begründung durchaus nicht abwegig - dennoch bleibt es letztlich eine Spekulation. Insoweit möchte ich Ihnen empfehlen, sich mit den genannten Unterlagen an einen Auskunfts- und Beratungsdienst Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden und hier den Sachverhalt individuell aufklären zu lassen.

2 Antworten

senf-dazuam 20.11.2018 | 14:54
Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen, wird die prognostizierte Rente zwei Mal reduziert: - einmal aufgrund der Beiträge, die wegen des vorzeitigen Rentenbezugs nicht mehr fließen (bei einem Rentenbeginn mit 63 statt 67 fallen beispielsweise vier Jahre an Beiträgen weg) - und zum zweiten aufgrund des Abschlags. Diesen Abschlag haben Sie ausgeglichen, aber nicht das Fehlen der Beiträge bis zum "normalen" rentenbeginn.
W*lfgangam 20.11.2018 | 21:46
Hallo Ebbi, einen Abschlag auf eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag werden Sie nicht los - die hat den eben. Sie haben sich im Rahmen der Ausgleichszahlung nur 'Extra-Entgeltpunkte' nachgekauft, so dass Sie rechnerisch damit auf die volle/ungekürzte Rente kommen. Hat man Ihnen bei Antragstellung doch wohl deutlich dargestellt - und auch, mit welchem Rentenbetrag Sie dann prognostisch mit Tag X/Beschäftigungsende rechnen können und welche Rentenbeträge aus der letzten Rentenauskunft/-info damit so gar nichts zu tun haben. Sagen Sie jetzt nicht, dass Sie das alles allein/ich kann/verstehe das, gemacht haben ... Gruß w.
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