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Experten-Antwort

Rentenminderung Schwerbeschädigt

von Dieter Krugel09.06.2016 | 18:36
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Hallo, wer kann mir Auskunft erteilen über folgenden Sachverhalt. Ich möchte (geb. 08.1954) zum 01.09.16 mit 62 in Altersrente gehen, habe am 01.11.06 einen ATZ-Vertrag abgeschlossen und war vom 01.01.2004 - 31.12.09 schwerbehindert (80%). Beträgt meine Rentenminderung jetzt 10,8% oder nur 3,6%. Danke u. Grüße aus Wolfsburg.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter Krugel,

der Vertrauensschutz für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt natürlich nur zum Zuge, wenn bei Rentenbeginn auch noch ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt.

Da dies nicht der Fall ist, kann nur der Vertrauensschutz für die Altersrente für langjährig Versicherte Anwendung finden. Dies hat W*lfgang bereits erläutert. Somit kommt für Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,8 % Kürzung nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Betracht.

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4 Antworten

W*lfgangam 09.06.2016 | 19:10
Hallo Dieter Krugel, die damaligen VW-ATZ-Vereinbarungen (Ende 2006) orientierten sich ausnahmslos an der Altersgrenze 62 (für langjährig Versicherte, 35 Jahre), da bei Vereinbarungen ab 2007 wieder die Altersgrenze 63 gilt. Die AR für langjährig Vers./62 hat einen Abschlag von 10,8 %. Nun kommt Ihr GdB ins Spiel. Auch hier gilt ein Vertrauensschutz dann, wenn - die ATZ-Vereinbarung vor dem 01.01.2007 abgeschlossen worden ist, - sie am 01.01.2007 noch bestanden hat - Sie vor 1955 geboren sind, - am 01.01.2007 mind. GdB 50 bestand, - UND Sie bei Rentenbeginn noch mind. den GdB 50 haben. In diesem Fall gilt weiterhin der alten Rahmenzeitraum 60 (10,8% Abschlag) - 63 (kein Abschlag) für die AR/Schwerbehinderung. Bei Rentenbeginn 62 haben Sie somit nur 3,6 % Abschlag. Bei geringerem GdB als 50, fallen Sie auf die 10,8 % hoch (dann fällt kompensierend der Zuschlag zur VW-Betriebsrente etwas höher). In der damalige/alten Rentenauskunft (zum Ausgleich einer Rentenminderung, hat VW regelmäßig eingefordert) wird nur die 'normale' Rente ab 62 behandelt sein, in der letzten aktuellen Rentenauskunft dürfte aber auch der Vertrauensschutz für die AR/Schwerbehinderung als erfüllt deklariert sein ...immer unter der Betrachtung, dass die 50 % bei Rentenbeginn 01.09.2016 vorliegen Gruß w.
W*lfgangam 09.06.2016 | 19:16
PS: Wann haben Sie eigentlich den Antragstermin? Sie wären eigentlich schon Ende Mai dran gewesen, dann hätten man Ihnen den zutreffenden Abschlag bei Antragsaufnahme bereits nennen können. Da die Sonderzahlung im Monat Mai bereits durch ist, kann auch bequem hochgerechnet werden. Gruß w.
Dieter Krugelam 09.06.2016 | 19:51
Danke für die schnelle Antwort, da ich zum Rentenbeginn zum 01.09.16 (45 VS-Jahre) nicht schwerbehindert muss mit einer Rentenminderung von 10,8 % rechnen. Danke u. Grüße.
W*lfgangam 09.06.2016 | 20:25
Hallo Dieter Krugel, ja, ist in diesem Fall leider so. Gut, dass die Erkrankung/wahrscheinlich 'Krebs'/Heilungsbewährung erfolgreich, gebannt worden ist, aber schlecht für die Rente. Und die 12 Monate auf die abschlagsfreie Rente zu warten - denken Sie nicht mal dran. Bei Übernahme des halben Abschlags auf die Betriebsrente steuern Sie auf 20+ Jahre bis zur Rentabilität zu, alles schon durchgerechnet. Sehen Sie es positiv, die Konditionen von 2006 bei der Rente haben sich nicht verschlechtert ...dass nun andere VW-Kollegen 'besser gestellt' sind, kann man so pauschal auch nicht sagen - die normalen Arbeitszeiten bis zum Beginn der ATZ überhaupt verschieben sich aktuell zum Teil erheblich. Da jammern dann Einige 'jaja, die früheren KollegInnen ...waren schon kurz nach der Geburt Zuhause' ;-) Jede Entscheidung kann nur unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen getroffen werden - vorausschauend ist immer das Minimum einzukalkulieren. Gruß w.
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