Hallo Dieter Krugel,
der Vertrauensschutz für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt natürlich nur zum Zuge, wenn bei Rentenbeginn auch noch ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt.
Da dies nicht der Fall ist, kann nur der Vertrauensschutz für die Altersrente für langjährig Versicherte Anwendung finden. Dies hat W*lfgang bereits erläutert. Somit kommt für Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,8 % Kürzung nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Betracht.