Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Herbert,
bevor Sie hierzu eine Entscheidung treffen, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger zum gewünschten [Rentenbeginn:]https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters beantragen. Sie sehen in welcher Höhe Sie Beiträge entrichten müssten und können sich dann entscheiden, ob sich der Beitragsausgleich für Sie lohnt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
100 € Abschalgsausgleich kosten ca 25.000 € Einzahlung. Bei gesetzliche KV bedeuten 100 € mehr, dass davon wieder 11 € abgehen - bei privater KV gibts dazu noch 8 € Beitragszuschuß. 100 € mehr kann also 89 € oder 108 € mehr Auszahlung bedeuten.Das zur KV stimmt so nicht. Richig ist: Bei Pflichtversicherung in der GKV behält die DRV 50% der KV Beiträge ein. Bei freiwilliger Versicherung in der GKV oder Versicherung in der PKV behält die DRV keine KV-Beiträge ein, der Rentner zahlt die vollen 100% Beiträge selbst, erhält aber 50% Beitragszuschuss von der DRV. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R… User "KSC" hat - natürlich - Recht, was man auch ganz leicht selbst nachrechnen kann. Bleiben wir bei dem Beispiel mit einer Ausgleichszahlung von 25000 EUR, die eine um 100 EUR höhere Bruttorente ergeben würden. Bei gesetzlicher Krankenversicherung (Mitgliedschaft in der KVdR, z.B. bei der Techniker Krankenkasse) beträgt der auf die 100 EUR zusätzlich anfallende KV-Beitrag 14,6 % plus 1,2 % Zusatzbeitrag = 15,8 %. Davon übernimmt die DRV die Hälfte, der Rest (7,9 % plus 3,05 % für die Pflegeversicherung, also insgesamt 10,95 %) geht von der Bruttorente ab. Ergebnis: 100 EUR minus 10,95 EUR = 89,05 EUR Auzahlungsbetrag. Bei privater KV ist es andersrum, weil sich die Private Kasse nicht an der Höhe der Rente oriebtert. Privatversicherte erhalten einen Beitragszuschuss von derzeit 7,95 %. Ergebnis: 100 EUR plus 7,95 EUR = 107,95 EUR. Somit ist die "Rendite" auch davon abhängig, ob jemand gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
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