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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo LS,
beim Bundessozialgericht (BSG) sind mehrere Verfahren wegen den Rentenabschlägen bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit anhängig. (Aktenzeichen B 4 RA 42/02 R und B 5 RJ 44/02 R).
Zur verfassungsrechtlichen Überprüfung hat das BSG am 28.10.2004 das Bundesverfassungsgericht (BVG) angerufen, weil es die maßgeblichen Vertrauensschutzbestimmungen nicht mit dem Grundgesetz für vereinbar hält.
Diese Vorlage an das BVG wurde am 23.08.2005 um die Abschläge bei der Alterrente für Frauen erweitert. (AZ B 4 RA 28/03 R).
Die grundsätzliche Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen wird jedoch durch das BSG nicht in Frage gestellt - diese sei verfassungsgemäß.
Endgültige Entscheidungen des BVG sind unserer Information nach noch nicht ergangen.
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