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Experten-Antwort

Rentenminderungs-Ausgleichzahlung bei vorzeitigem Rentenbeginn

von B.S. Rentenausgleich05.06.2022 | 08:27
118 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, vielen Dank für diese übersichtliche und hilfreiche Website sowie die Möglichkeit, im Forum kompetente Rückmeldung zu Rückfragen zu erhalten. Ich bin über 50 Jahre alt und möchte freiwillig Beitragszahlungen zum Ausgleich von Rentenminderung leisten, weniger, um tatsächlich früher in Rente zu gehen, als eher, um die Rente zu erhöhen, falls ich es doch nicht tue. Ich habe dafür bereits unterschiedliche Informationen angefordert u.im Mai 2022 von der DRV erhalten: Einmal eine Berechnung, wenn ich zum frühstmögl. Zeitpunkt, also 4 Jahre vor der Regelaltersrente, in Rente gehen würde. Und eine Berechnung, wenn ich nur 1 Jahr früher in Rente gehen würde. Ich habe festgestellt, dass ich den Betrag für 4 Jahre leisten kann, möchte ihn aus steuerlichen Gründen aber auf mehrere Teilbeträge und über mehrere Jahre splitten. Meine Fragen hierzu: 1. Muss die DRV erfahren, für welche der zwei Beispielrechnung ich mich entschieden habe und auf welchen Ausgleichsbetrag ich insgesamt hinarbeite? Wenn ja, wo hinterlegt man das denn, damit es korrekt ankommt? 2. Ich habe gelesen, dass die genannten Ausgleichsbeträge nur 3 Monate gelten, weil ja mit vielen Variablen gerechnet wird. Heißt das, die DRV berechnet den Rest-Betrag nach jeder von mir erhaltenen Teilzahlung quasi neu? Brauchen die dafür nicht die Info, wieviel früher ich theoretisch in Rente will? Oder passen die bloß auf, dass man nie mehr als den maximal möglichen Endbetrag für frühstmöglichen vorgezogenen Rentenbeginn überweist? 3. Wegen eines Wegeunfalls 2007 beziehe ich eine Rente auf unbestimmte Zeit wegen 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit. Spielt das jetzt zum Zeitpunkt der Ausgleichszahlungen eine Rolle? Muss ich in der Zukunft dann selbst etwas beachten, sobald ich Rente beantrage? 4. Die DRV weiß von dem Unfall und hat den Schadensausfall gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht und mit einer Vergleichsquote von 50% reguliert bis zum Eintritt der Regelaltersrente. Das ist bei den Beitragszeiten also alles berücksichtigt und erledigt. Brauche ich diese Info später für irgendetwas? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.06.2022 | 11:59

Hallo,

den Antwort von KSC und W°lfgang können wir zustimmen. Der Weisheit letzter Schluss werden Sie nur erreichen können, wenn Sie nach den Teilzahlung jeweils eine neue Berechnung anfordern.

Vermutlich wird auch die UV-Rente nicht nicht zur Anrechnung gelangen. Um hierzu letzte Sicherheit gelangen, kann Ihnen nur eine verbindliche Auskunft erteilt wrden, wenn Sie diesbezügliche Unterlagen bei Erstellung der Berechnungen vorlegen.

Herzliche Grüße

Ihr Team vom Expertenforum

13 Antworten

KSCam 05.06.2022 | 09:07
Sie denken da viel zu kompliziert, machen Sie es sich doch so einfach wie möglich (und uns auch - grins). Eigentlich ist doch nur interessant wieviel Sie maximal zahlen dürfen (bei angenommenem Rentenbeginn mit 63), diese Zahl kennen Sie. Die 2. Berechnung hätten Sie doch gar nicht gebraucht, denn weniger als das Maximum können Sie immer zahlen. Und wenn Sie 2022 einen Teilbetrag einzahlen wollen, tun Sie dies und geben auf der Überweisung als Verwendungszweck die Versicherungsnummer und das Wort "Teilzahlung laut Bescheid vom....." an. Sobald das verbucht ist bekommen Sie eine Bestätigung, da steht dann auch drin welchen Betrag Sie noch zukünftig zahlen können. Wenn Sie das ganze optimieren möchte, lassen Sie sich mit 61 oder 62 Jahren nochmals eine Berechnung bezogen auf ihr 63. LJ machen,.....
B.S. Rentenausgleicham 05.06.2022 | 12:03
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Tja, wenn das mal irgendwo so erklärt worden wäre, dann hätte ich es ja gewusst. Ich frage mich, warum im Formular dann umständlich nach dem gewünschten Rentenbeginn gefragt wird, wenn eigentlich nur der frühstmögliche Termin Relevanz hat. Ich hatte sogar die InfoHotline der DRV vorab angerufen und gefragt, was man da angibt, wenn man gar nicht weiß, was man sich leisten kann, und da wurde mir gesagt, ich soll 2 Berechnungen anfordern. Das habe ich gemacht. Daraufhin wurde mir nicht erklärt, dass man eh eine Maximalsumme überweisen kann, aber immer auch weniger, daher eine 2. Berechnung nicht notwendig bzw.sinnvoll sei u.nur unnötig Arbeit verursacht, sondern die DRV hat mir die 2. Berechnung geschickt. Soviel zu "meinem" zu komplizierten Denken. Können Sie auch was zu meinen beiden letzten Fragen wegen Unfallrente sagen oder ist das hier dafür nicht die richtige Plattform?
KSCam 05.06.2022 | 13:59
Zum einen hat man wohl manchmal einfach reine Theoretiker am Telefon (die gibts ja auch hier im Forum, grins) und zum anderen hätte die Politik diese Möglichkeit der Abschlagsausgleichszahlung tatsächlich viel einfacher "zusammenbasteln" können. Es wäre doch so einfach die Möglichkeit, nämlich die zu erwartende Rente durch Zahlungen zu erhöhen, auf alle Versicherten auszudehnen. Warum nur für Menschen die mal einen Abschlag haben? Aber solche Fragen gehören ja nicht hier ins Forum (Politik fragen) und einfache Regelungen scheinen in D nicht möglich zu sein.
B.S. Rentenausgleicham 05.06.2022 | 16:35
Ja, bezügl.der Umständlichkeit haben Sie Recht, das ist wirklich alles sehr kompliziert gemacht. Umso wichtiger sind solche Hilfen wie die Ihrige. Vielen Dank.
B.S. Rentenausgleicham 05.06.2022 | 17:33
Bezügl.der evtl. Anrechnung meiner Unfallrente, die mir die Berufsgenossenschaft infolge eines Unfalls wegen 20%iger MdE zahlt, auf die Regelaltersrente: selbst wenn ich mir Dank Google einen niedrigeren Grenzwert errechnet habe, von dem ich mir gar nicht sicher bin, ob der wirklich so stimmt, bin ich dann damit überfordert, wie man die freiwilligen Ausgleichszahlungen, die ich leisten wollte, da nun wieder reinrechnen müsste, um einschätzen zu können, ob das alles in der Kombi noch sinnvoll ist, wenn man trotz maximaler Ausgleichszahlung gar nicht früher in Rente geht, weil man bloß eine höhere Rente haben will, und zwar ungekürzt zusammen mit meiner Unfallrente Kann man hier seine konkreten Summen für Rente, Unfallrente und JAV überhaupt nennen und würden Sie dann tatsächlich eine individuelle Beratung/Berechnung machen? Oder geht das zu weit für ein Forum und müsste ich dann einen Rentenberater einschalten? Mir stellt sich hier ja die Frage, ob sich dieser ganze Aufwand für freiwillige Ausgleichszahlungen Sinn macht für mich. Haben Sie einen Rat, wie ich generell vorgehen sollte?
VersAmtam 05.06.2022 | 19:21
Bevor sie ggf. viel Geld für die Nachzahlung in die Hand nehmen und das Geld MÖGLICHERWEISE versenken, wäre auf alle Fälle eine Beratung sinnvoll! Ein Beispiel (konkrete Zahlen sind ja keine zu lesen): Bei einem MdE von 20 und einer UV Rente von 500 Euro gilt folgendes: Bis zu einer gRV Versichertenrente von 2229 Euro erfolgt gar keine Anrechnung. Im Bereich von 2229 Euro bis 2625 Euro erfolgt eine 1:1 Anrechnung, d.h. jeder Euro mehr an Rentenanwartschaft wird auf der anderen Seite bei den Ruhensvorschriften wieder abgezogen. D.h. UV+ RV bleibt in diesem Bereich in der Summe immer gleich. Bei einer gRV Versichertenrente von mehr als 2625 Euro ist der max. Ruhensbetrag erreicht (396 Euro), d.h. eine Rentenanwartschaft darüber hinaus wirkt sich auch finanziell aus... Und jetzt das Negativ Beispiel: Käme Sie ohne Nachzahlung auf eine Rente von z.B. 2230 Euro und würden jetzt eine Ausgleichzahlung für ca. 95000€ machen, um 396€ auszugleichen, wäre der Effekt: .... Null... Geld versenkt... Hängt aber halt sehr von den konkreten Zahlen ab, deshalb: Bevor man viel Geld in die Hand nimmt, dies vorher Beraten lassen (von wem auch immer, kompetent sollte er halt sein)
W°lfgangam 05.06.2022 | 19:52
Hallo B.S. Rentenausgleich, eine etwaige Kürzung der gesetzlichen Rente (neben dem/zusätzlichen Erhöhungsbetrag aus der Ausgleichszahlung) wg. der Unfallrente lässt sich einfach aus diesem Merkblatt (s. 38/39) errechnen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Aktuelle JAV (für die Seite 39) lässt sich aus dem aktuellen Zahlbetrag und dem GdE 'rückrechnen'. Beispiel: - UV-Rente = 300 € - GdE = 20 300 * 12 : (2/3 x 0,2*) = JAV *) = GdE Gruß w. PS: Und dafür braucht man keinen (privaten) Rentenberater ...ggf. lässt man sich das vor Ausgleichszahlung von der DRV berechnen - was-wäre-wenn ...die machen das sehr gerne ;-) PPS: Wenn Sie mit der Ausgleichszahlung Ihr Kapital 'rechtzeitig' in rd. 15 Jahren (+- 5) wieder amortisiert sehen wollen, kaufen Sie sich vorab eine Glaskugel :-)
Glaskugel ?am 06.06.2022 | 10:13
wenn die Inflation so weitergeht in Richtung Türkei, im Moment bei 8%, ist es fast die einzige sichere Chance, das vorhandene Bargeld schnell in eine staatliche!! Rentenkasse einzuzahlen. Die jährliche Einzahlung aus steuerlichen Gründen, würde ich vergessen. Die jährliche Einzahlungssumme in die DRV wird dann genau so galoppieren. Der Staat kann wohl Pleite gehen, aber er steht sofort wieder auf. Durch die 4 jährige Splittung, sparen Sie wohl Steuern ? aber die jährlichen Beiträge steigen wohl höher und schneller ?? Dies dürfte wohl mit die einzige Chance zur Vermeidung der Geldentwertung sein. Diese Geschichte, mit Sie müssen mindestens bis 80 oder 82 Jahre leben um das wieder zu bekommen ist, ab einem bestimmten Alter schlicht Unsinn. Im Alter zählen andere Dinge, als so ein Geschwafel mit der Glaskugel
VersAmtam 07.06.2022 | 12:59
Konkrete Nachfrage: Was ist mit einer Einzahlung, die sich aufgrund Anrechnung der Unfallrente nicht auswirkt, also z.B. 100 Euro mehr Rentenanwartschaft, die dann vollständig angerechnet werden…? Ich halte den Ratschlag, erst mal einzuzahlen und dann zu schauen, ob und wie es sich auswirkt für spannend. Bekäme man denn den Einzahlbetrag auch wieder zurück, wenn dies die Auswirkung wäre?
Abschlägeam 07.06.2022 | 13:28
Zitat von VersAmt anzeigen
.... Vermutlich wird auch die UV-Rente nicht nicht zur Anrechnung gelangen. Um hierzu letzte Sicherheit gelangen, kann Ihnen nur eine verbindliche Auskunft erteilt wrden, wenn Sie diesbezügliche Unterlagen bei Erstellung der Berechnungen vorlegen. ...
Konkrete Nachfrage: Was ist mit einer Einzahlung, die sich aufgrund Anrechnung der Unfallrente nicht auswirkt, also z.B. 100 Euro mehr Rentenanwartschaft, die dann vollständig angerechnet werden…? Ich halte den Ratschlag, erst mal einzuzahlen und dann zu schauen, ob und wie es sich auswirkt für spannend. Bekäme man denn den Einzahlbetrag auch wieder zurück, wenn dies die Auswirkung wäre?
'Wenn' Sie also die entsprechenden Unterlagen beifügen und Ihnen 'dann' eine (anhand der geltenden Gesetzeslage) wissentlich falsche Auskunft erteilt wird, könnten Sie den Betrag zurückfordern. Ansonsten ist eine Beitragserstattung nach §187 ausgeschlossen. Aber man 'muss' ja auch nicht den kompletten möglichen Betrag einzahlen und lässt also ggfs. die letzte Teilzahlung einfach weg.
WennIHädiDadiam 07.06.2022 | 14:12
Zitat von Abschläge anzeigen
Konkrete Nachfrage: Was ist mit einer Einzahlung, die sich aufgrund Anrechnung der Unfallrente nicht auswirkt, also z.B. 100 Euro mehr Rentenanwartschaft, die dann vollständig angerechnet werden…? Ich halte den Ratschlag, erst mal einzuzahlen und dann zu schauen, ob und wie es sich auswirkt für spannend. Bekäme man denn den Einzahlbetrag auch wieder zurück, wenn dies die Auswirkung wäre?
'Wenn' Sie also die entsprechenden Unterlagen beifügen und Ihnen 'dann' eine (anhand der geltenden Gesetzeslage) wissentlich falsche Auskunft erteilt wird, könnten Sie den Betrag zurückfordern. Ansonsten ist eine Beitragserstattung nach §187 ausgeschlossen. Aber man 'muss' ja auch nicht den kompletten möglichen Betrag einzahlen und lässt also ggfs. die letzte Teilzahlung einfach weg.
Wäre es nicht sinnvoll, im V0210 eine Frage nach dem Bezug einer Unfallrente abzufragen, um genau das zu verhindern bzw. vorab zu beraten?
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