Die "Riester-" und insbesondere die "Rürup-Rente" sind ja auch meist private Versicherungen.
Das Alterseinkünftegesetz verpflichtet neben den gesetzlichen, landwirtschaftlichen, betrieblichen und berufsständischen Rentenversicherungen auch die privaten Versicherungsunternehmen, ihre Zahlungen pro Rentenbezieher jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu melden.