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Experten-Antwort

Rentenmonate nicht gleich mit dem Bescheid

von Guido Schulze02.10.2023 | 18:50
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6 Antworten

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Hallo Leute bei meiner Rentenauskunft habe ich eine Differenz von 15 Monate und ich weiß nicht wo die sein sollten.Bekomme ja die Auskunft wo die Monate seit 1980 aufgelistet sind und wenn ich diese addiere und dann den Hinweis lese als besonders langjährigen Versicherten( 45Jahe) fehlen ihnen noch X +15 Monate? Geht das anderen auch so ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Guido Schulze,

 

für die einzelnen Wartezeiten werden nicht immer alle versicherungsrechtlichen Zeiten, die ein Versicherter erworben hat, berücksichtigt.

Die einzelnen Voraussetzungen sind in einer Rentenauskunft bei den jeweiligen Rentenarten gesondert aufgelistet. So werden z.B. bei der Wartezeit von 45 Jahren keine beitragsfreien Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulbesuchs berücksichtigt. Im Gegensatz zu der Wartezeit von 35 Jahren.

Gern können Sie sich telefonisch an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 48 00) wenden, um dies anhand Ihrer Versicherungszeiten genau zu besprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Zeitam 02.10.2023 | 19:12
Sind unter den Monaten seit 1980 auch diese Zeiten? Nicht berücksichtigt werden: Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden. Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung. Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Abschlägeam 02.10.2023 | 19:13
Nicht alle Zeiten, die im Versicherungsverlauf aufgelistet sind, sind auch gleichzeitig Monate, die für die 540 Monate mitgezählt werden. Welche Zeiten mit/nicht mitgezählt werden finden Sie eigentlich auch in den Hinweisen Ihrer Rentenauskunft. Ansonsten aber auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Wenn dann immer noch irgend etwas nicht 'passt', bitte an die zuständige DRV wenden und es dort klären.
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