Hallo Guido Schulze,
für die einzelnen Wartezeiten werden nicht immer alle versicherungsrechtlichen Zeiten, die ein Versicherter erworben hat, berücksichtigt.
Die einzelnen Voraussetzungen sind in einer Rentenauskunft bei den jeweiligen Rentenarten gesondert aufgelistet. So werden z.B. bei der Wartezeit von 45 Jahren keine beitragsfreien Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulbesuchs berücksichtigt. Im Gegensatz zu der Wartezeit von 35 Jahren.
Gern können Sie sich telefonisch an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 48 00) wenden, um dies anhand Ihrer Versicherungszeiten genau zu besprechen.