Hallo detesc,
bei Bezug einer Regelaltersrente wird die Rente aufgrund neu hinzugetretener Beiträge nach dem Rentenbeginn zum 01.07. eines Jahres mit Beiträgen aus dem Vorjahr neuberechnet. Insofern sollten Sie automatisch einen Neuberechnungsbescheid ab 01.07.2020 von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erhalten.