Eine Nachforderung der Rente ab 1979 ist nicht möglich.
Grundsätzlich orientiert sich die Rentenversicherung für den Rentenbeginn am Rentenantrag. Manchmal kann ein früher gestellter Rehaantrag als Rentenantrag gelten, wenn ein entsprechend früher Leistungsfall anerkannt wird. Aber auch dann wären Nachzahlungen maximal für die letzten vier Kalenderjahre möglich.
Gehen Sie davon aus, wenn Sie jetzt den Rentenantrag stellen, können Sie auch frühestens jetzt Rente bekommen. So zumindest die gängige Verwaltungspraxis. Warum stellen Sie den Antrag erst jetzt?
Ein Behindertenschein alleine begründet keine Erwerbsminderung, die Schwerbehinderung ist bei der Prüfung allenfalls ein Indiz unter Vielen.