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rentennachforderung

von baggy26.08.2008 | 14:03
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9 Antworten

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kann ich die rente ab dann beantragen wo ich meinen behinderten schein bekommen habe beantragen also rückwirkend ab 1979

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Nachforderung der Rente ab 1979 ist nicht möglich.

Grundsätzlich orientiert sich die Rentenversicherung für den Rentenbeginn am Rentenantrag. Manchmal kann ein früher gestellter Rehaantrag als Rentenantrag gelten, wenn ein entsprechend früher Leistungsfall anerkannt wird. Aber auch dann wären Nachzahlungen maximal für die letzten vier Kalenderjahre möglich.

Gehen Sie davon aus, wenn Sie jetzt den Rentenantrag stellen, können Sie auch frühestens jetzt Rente bekommen. So zumindest die gängige Verwaltungspraxis. Warum stellen Sie den Antrag erst jetzt?

Ein Behindertenschein alleine begründet keine Erwerbsminderung, die Schwerbehinderung ist bei der Prüfung allenfalls ein Indiz unter Vielen.

8 Antworten

Rosannaam 26.08.2008 | 15:05
Diese Frage ist jetzt aber nicht ernst gemeint,oder?! Waren Sie denn 1979 schon 60 Jahre alt? ;-) Nee, im Ernst: Natürlich können Sie keine Rente ab 1979 beantragen. Welche denn auch? Falls Sie JETZT 60 Jahre alt sind, mindestens 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, mindestens 50 % schwerbehindert sind, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Diese wird aber nicht rückwirkend gezahlt. Nähere Einzelheiten können Sie bei Ihrem RV-Träger erfahren.
Na klaram 26.08.2008 | 15:00
und die Nachzahlung kannst Du dann in St.Tropez verbrassen.
Nanuam 26.08.2008 | 16:25
Bitte mäßigen Sie sich hinsichtlich Ihrer Ausdrucksweise.
baggyam 26.08.2008 | 16:20
verarschen kann ich mich selber entschuldigung das ich diese frage gestellt habe
Chrisam 26.08.2008 | 17:41
Wenn die genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht der Anspruch auf die Rente frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Rosannaam 26.08.2008 | 17:40
Ist doch aber wirklich ´ne etwas seltsame Frage, oder nicht?
Chrisam 26.08.2008 | 17:43
bzw. wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, zu Beginn der Anspruchsvoraussetzungen.
-_-am 26.08.2008 | 22:23
Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__99.html
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