Hallo Lang Ulrich,
Altersrente für langjährig Versicherte können Sie zum 1.10.2012 nur dann in Anspruch nehmen, wenn Ihr Altersteilzeitvertrag vor dem 1.1.2007 geschlossen wurde. In diesem Fall bestimmt die Vollendung des 65. Lebensjahres die Regelaltersgrenze.