Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWährend des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird der Anspruch aus verschiedenen Gründen und Anlässen überprüft. Dies kann mit einer Nachuntersuchung, mit einer Selbstauskunft des Rentenbeziehers oder bei sonstigen Anlässen (z. B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) erfolgen. Ob eine Nachuntersuchung durchzuführen ist, wird vom zuständigen Prüfarzt vorgegeben; ist also einzelfallabhängig. Eine Prüfung im Rahmen einer Selbstauskunft wird in der Regel spätestens alle drei Jahre durchgeführt. Inwieweit bei jedem Rentenversicherungsträger dabei vom Datum der Entscheidung auszugehen ist, weiß ich nicht. Bei verschiedenen Konstellationen wird von einer Prüfung im Rahmen einer Selbstauskunft abgesehen. Diesbezügliche Festlegungen können bei den Trägern ebenfalls unterschiedlich geregelt sein.
Wir reden aber nur über den DRV und nicht über einen regionalen Rententräger!Jeder der hier bisher geschrieben hat kennt diesen 2 Jahresrythmus und auch in diesen Schreiben, die beiliegend zum Fragebogen verschickt werden steht das JEDER der der eine Rente auf unbestimmte Zeit erhält überprüft wird! Tante KätheDas stimmt so nicht! Ich beziehe seit 12 Jahren ebenfalls eine "unbefristete" Rente, bin aber bisher noch kein einziges Mal zwecks Überprüfung angeschrieben worden. Mein Schwager hingegen, wurde schon 3 mal innerhalb von 5 Jahren "überprüft". So einheitlich wie Sie das hier darstellen scheint das wohl doch nicht zu sein! Grüße auch von Tante Elfriede!
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