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Experten-Antwort

Rentennachverrechnung durch neues Durchschnittseinkommen.

von Ulgugolf07.10.2013 | 11:56
1419 Ansichten
2 Antworten

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Es liegen für die Jahre 2012 und 2013 nur die vorläufigen Durchschnittsgehälter fest. Wenn ich ab 01.01.2014 in Rente gehe, werden dann wenn sich die Durchschnittsgehälter später ändern sollten ( wie in 2011 geschehen von 30.268 € auf 32.100€ ) die Rente neu berechnet. MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Rentenberechnung ist gesetzlich festgelegt, dass zur Bestimmung der Entgeltpunkte für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr das vorläufige Durchschnittsentgelt zugrunde zu legen ist. Eine Neufeststellung mit dem erst später feststellbaren "tatsächlichen" Durchschnittsentgelt ist nicht vorzunehmen.

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1 Antworten

....am 07.10.2013 | 12:03
Nein, gem. § 70 Absatz 1 Satz 2 SGB VI. 2012 liegt bei der Rentenberechnung des für Rentenbeginn 01/2014 das tatsächliche Durchschnittsentgelt vor und 2013 bleibt es dabei.
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