Hallo Udo,
grundsätzlich ist eine Barscheck Auszahlung nicht möglich.
Ich empfehle Ihnen jedoch, bei Ihrem zuständigen Rententräger oder der Deutschen Post AG nachzufragen, wenn Sie berechtigte Gründe haben.
Wofür sollte ein Barcheck gewünscht werden, wenn man nicht etwas zu verbergen hätte? Und das ist sehr ernst gemeint.
Und wenn es so wäre, der Fragesteller muß sich nicht für seine Frage rechtfertigen.Kann die Rentennachzahlung auch als Barscheck ausbezahlt werden. Danke für Ernstgemeinte Antworten. Dumme Sprüche könnt ihr zuhause Lassen.DankeWofür sollte ein Barcheck gewünscht werden, wenn man nicht etwas zu verbergen hätte? Und das ist sehr ernst gemeint.
Nennen Sie Ihrem Rententräger den Grund für die Zahlung per Scheck und dieser wird die Möglichkeit prüfen.
Sollten Sie diesen, aus welchen Motiven auch immer, nicht nennen wollen, wird es bei der unbaren Zahlung auf Ihr Konto bleiben.
Von daher ist die Bemerkung mit dem „etwas verbergen“ im Grundsatz nicht falsch, was andere User hier scheinbar nicht erkennen oder nicht erkennen wollen.
Wieder einer der es nicht kapiert, oder kapieren kann!
Es ging nicht ums "verbergen", sondern das er es mit seiner Frage hier nicht rechtfertigen muss.
Nein muss er hier nicht, aber spätestens gegenüber seinem zuständigen Rententräger. Und dann? Auch Sie als „Gutmensch“ müssten das erkennen können, oder ist das so schwer zu verstehen?Von daher ist die Bemerkung mit dem „etwas verbergen“ im Grundsatz nicht falsch, was andere User hier scheinbar nicht erkennen oder nicht erkennen wollen.Wieder einer der es nicht kapiert, oder kapieren kann! Es ging nicht ums "verbergen", sondern das er es mit seiner Frage hier nicht rechtfertigen muss.
Von daher ist die Bemerkung mit dem „etwas verbergen“ im Grundsatz nicht falsch, was andere User hier scheinbar nicht erkennen oder nicht erkennen wollen.[/quote]
Wieder einer der es nicht kapiert, oder kapieren kann!
Es ging nicht ums "verbergen", sondern das er es mit seiner Frage hier nicht rechtfertigen muss. [/quote]
Nein muss er hier nicht, aber spätestens gegenüber seinem zuständigen Rententräger. Und dann?
Auch Sie als „Gutmensch“ müssten das erkennen können, oder ist das so schwer zu verstehen?
Dann kann er es da rechtfertigen wenn er es muss. Für die Beantwortung der Frage hier ist das aber wohl unerheblich. Aber da sind Sie wohl jemand der das nicht verstehen KANN!Wieder einer der es nicht kapiert, oder kapieren kann! Es ging nicht ums "verbergen", sondern das er es mit seiner Frage hier nicht rechtfertigen muss.Nein muss er hier nicht, aber spätestens gegenüber seinem zuständigen Rententräger. Und dann? Auch Sie als „Gutmensch“ müssten das erkennen können, oder ist das so schwer zu verstehen?
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