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Experten-Antwort

Rentennachzahlung

von Udo22.05.2020 | 20:58
95 Ansichten
10 Antworten
Kann die Rentennachzahlung auch als Barscheck ausbezahlt werden. Danke für Ernstgemeinte Antworten. Dumme Sprüche könnt ihr zuhause Lassen.Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.05.2020 | 15:25

Hallo Udo,

grundsätzlich ist eine Barscheck Auszahlung nicht möglich.

Ich empfehle Ihnen jedoch, bei Ihrem zuständigen Rententräger oder der Deutschen Post AG nachzufragen, wenn Sie berechtigte Gründe haben.

9 Antworten

Grobiam 22.05.2020 | 23:08
Zahlungen der Rententräger im Inland sollen stets auf Konten überwiesen werden. Ausnahme, Sie haben ein nachweisbares berechtigtes Interesse an einer anderen Zahlungsmodalität. Der Aufwand darf jedoch nicht höher sein, als es der der normalen Zahlweise entspricht.
Schlaubi am 22.05.2020 | 21:31
Nein
Studentam 22.05.2020 | 21:48
Nein, aus gutem Grund.
Oh Gottam 23.05.2020 | 07:31
Wofür sollte ein Barcheck gewünscht werden, wenn man nicht etwas zu verbergen hätte? Und das ist sehr ernst gemeint.
Blasphemieam 23.05.2020 | 08:30
Oh Gott schrieb

Wofür sollte ein Barcheck gewünscht werden, wenn man nicht etwas zu verbergen hätte? Und das ist sehr ernst gemeint.

Kann die Rentennachzahlung auch als Barscheck ausbezahlt werden. Danke für Ernstgemeinte Antworten. Dumme Sprüche könnt ihr zuhause Lassen.Danke
Wofür sollte ein Barcheck gewünscht werden, wenn man nicht etwas zu verbergen hätte? Und das ist sehr ernst gemeint.
Und wenn es so wäre, der Fragesteller muß sich nicht für seine Frage rechtfertigen.
Faktam 24.05.2020 | 08:59
Nennen Sie Ihrem Rententräger den Grund für die Zahlung per Scheck und dieser wird die Möglichkeit prüfen. Sollten Sie diesen, aus welchen Motiven auch immer, nicht nennen wollen, wird es bei der unbaren Zahlung auf Ihr Konto bleiben. Von daher ist die Bemerkung mit dem „etwas verbergen“ im Grundsatz nicht falsch, was andere User hier scheinbar nicht erkennen oder nicht erkennen wollen.
Faktam 24.05.2020 | 11:39
Ich nee schrieb

Wieder einer der es nicht kapiert, oder kapieren kann!

Es ging nicht ums "verbergen", sondern das er es mit seiner Frage hier nicht rechtfertigen muss.

Von daher ist die Bemerkung mit dem „etwas verbergen“ im Grundsatz nicht falsch, was andere User hier scheinbar nicht erkennen oder nicht erkennen wollen.
Wieder einer der es nicht kapiert, oder kapieren kann! Es ging nicht ums "verbergen", sondern das er es mit seiner Frage hier nicht rechtfertigen muss.
Nein muss er hier nicht, aber spätestens gegenüber seinem zuständigen Rententräger. Und dann? Auch Sie als „Gutmensch“ müssten das erkennen können, oder ist das so schwer zu verstehen?
Fakten am 24.05.2020 | 12:35
Fakt schrieb

Von daher ist die Bemerkung mit dem „etwas verbergen“ im Grundsatz nicht falsch, was andere User hier scheinbar nicht erkennen oder nicht erkennen wollen.[/quote]

Wieder einer der es nicht kapiert, oder kapieren kann!

Es ging nicht ums "verbergen", sondern das er es mit seiner Frage hier nicht rechtfertigen muss. [/quote]

Nein muss er hier nicht, aber spätestens gegenüber seinem zuständigen Rententräger. Und dann?

Auch Sie als „Gutmensch“ müssten das erkennen können, oder ist das so schwer zu verstehen?

Wieder einer der es nicht kapiert, oder kapieren kann! Es ging nicht ums "verbergen", sondern das er es mit seiner Frage hier nicht rechtfertigen muss.
Nein muss er hier nicht, aber spätestens gegenüber seinem zuständigen Rententräger. Und dann? Auch Sie als „Gutmensch“ müssten das erkennen können, oder ist das so schwer zu verstehen?
Dann kann er es da rechtfertigen wenn er es muss. Für die Beantwortung der Frage hier ist das aber wohl unerheblich. Aber da sind Sie wohl jemand der das nicht verstehen KANN!
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