Hallo Michael Carnielo,
Sie können Widerspruch einlegen oder nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Überprüfungsantrag stellen.
Sollte der Rentenantrag im Jahr 2010 (nach Versterben der zweiten Ehefrau) in einer Beratungsstelle aufgenommen worden sein, so können Sie einen Beratungsfehler anführen. Es wird jedoch schwierig sein, dies nach so langer Zeit nachzuweisen.
Sofern Sie hiermit keinen Erfolg haben werden, kann die Rente leider nicht für die Zeit bis Dezember 2012 nachgezahlt werden.