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Experten-Antwort

Rentennachzahlung aus Hinterbliebendenrente des ersten Ehegatten

von Michael Carnielo04.11.2013 | 11:46
4736 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Durch zufall habe ich mitte dieses Jahres erfahren das ich ein anrecht aut die Hinterbliebendenrente meiner erst verstorbenden Frau habe. Diese wird mir nun auch gezahlt mit einer nachzahlung von Dez 2012. Meine zweite Frau verstarb aber am 23.10 2010. Ein mitarbeiter der Rentenversicherung teilte mir mit das beim Antrag der Rente meiner zweit verstorbenen Frau im Punkt 11.3 angekreutz wurde das noch nie Rente bezogen hätte. Diese Frage wurde mir doch garnicht gestellt sonst hätte ich doch schon gewusst fas ich ein anrecht auf die erste witwernrente wieder habe. Was ist mit der zeit von 23.10.2010 bis Dez 2012 habe ich die Rente verschenkt? Ich habe erfahren müssen das es wenige Mitarbeiter der Rentenversichertung gibt, die überhaupt wissen das man die witwernrente des erstverstorbenden wieder aufleben lassen kann. mfg Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Carnielo,

Sie können Widerspruch einlegen oder nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Überprüfungsantrag stellen.

Sollte der Rentenantrag im Jahr 2010 (nach Versterben der zweiten Ehefrau) in einer Beratungsstelle aufgenommen worden sein, so können Sie einen Beratungsfehler anführen. Es wird jedoch schwierig sein, dies nach so langer Zeit nachzuweisen.

Sofern Sie hiermit keinen Erfolg haben werden, kann die Rente leider nicht für die Zeit bis Dezember 2012 nachgezahlt werden.

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21 Antworten

....am 04.11.2013 | 12:12
Weißen Sie dem Mitarbeiter den Berartungsfehler nach, dann haben Sie auch Chancen auf die Rente bis 12 Monate vor Antragstellung. Beachten Sie aber, dass Sie den Antrag mit der entsprechenden Beantwortung unter Punkt 11.3 unterschrieben haben und somit auch die korrekte Beantwortung des entsprechenden Punktes. Es wird schwierig, aber nicht aussichtslos.
Nachfrageram 04.11.2013 | 12:09
Zitat von Michael Carnielo anzeigenausblenden
Hallo, wer hat denn für Sie das Antragsformular für die Witwerrente ausgefüllt? Diese Frage steht in jedem Hinterbliebenenrentenantrag. Das können Sie oder ihr Bevollmächtigter also eigentlich nur selbst übersehen haben. Und mit Ihrem letzten Absatz (DRV-Mitarbeiter kennen die HIRT nach dem vorletzten Ehegatten nicht) machen Sie sich hier bestimmt richtig Freunde ;)
Michael Carnieloam 04.11.2013 | 12:20
Zitat von Nachfrager anzeigenausblenden
Diese Frage wurde mir doch garnicht gestellt sonst hätte ich doch schon gewusst fas ich ein anrecht auf die erste witwernrente wieder habe.
Der Rentenantrag wurde im Rathaus meines letzten Wohnorts aufgenommen. Und diese frage wurde mir 100% nicht gestellt. Ich möchte keinem Mitarbeiter der Rentenversicherung zu nahe treten,aber sogar nach Antragsabgabe wurde mir von einem Mitarbeiter gesagt das er sich dort ersteinmal schlau machen müsse. Hallo, wer hat denn für Sie das Antragsformular für die Witwerrente ausgefüllt? Diese Frage steht in jedem Hinterbliebenenrentenantrag. Das können Sie oder ihr Bevollmächtigter also eigentlich nur selbst übersehen haben. Und mit Ihrem letzten Absatz (DRV-Mitarbeiter kennen die HIRT nach dem vorletzten Ehegatten nicht) machen Sie sich hier bestimmt richtig Freunde ;)
....am 04.11.2013 | 13:11
Zitat von Michael Carnielo anzeigenausblenden
Der Rentenantrag wurde im Rathaus meines letzten Wohnorts aufgenommen. Und diese frage wurde mir 100% nicht gestellt. Ich möchte keinem Mitarbeiter der Rentenversicherung zu nahe treten,aber sogar nach Antragsabgabe wurde mir von einem Mitarbeiter gesagt das er sich dort ersteinmal schlau machen müsse. Hallo, wer hat denn für Sie das Antragsformular für die Witwerrente ausgefüllt? Diese Frage steht in jedem Hinterbliebenenrentenantrag. Das können Sie oder ihr Bevollmächtigter also eigentlich nur selbst übersehen haben. Und mit Ihrem letzten Absatz (DRV-Mitarbeiter kennen die HIRT nach dem vorletzten Ehegatten nicht) machen Sie sich hier bestimmt richtig Freunde ;)
Aber Sie haben es unterschrieben. Schwierig.
=//=am 04.11.2013 | 17:10
Also ich komme beim besten Willen nicht auf einen Rentenbeginn Dezember 2012, wenn Sie den Antrag "Mitte des Jahres" gestellt haben! Nach § 99 Abs. 2 SGB VI wird eine Hinterbliebenenrente nicht für mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet. Demnach hätten Sie den Antrag im Dezember 2013 - den wir noch nicht haben - gestellt haben müssen.... Kann es evtl. sein, dass die Witwerrente vor Dezember 2012 nur nicht zur Auszahlung kam, weil Ihr eigenes Einkommen angerechnet und zu hoch war? Wenn Sie aus der Versicherung Ihrer 2. Ehefrau schon Witwerrente erhalten haben, wird diese natürlich auf die Witwerrente aus der Versicherung der 1. Ehefrau angerechnet. Auch dadurch kann sich ein "Zahlbeginn" ab 12/2012 ergeben. Oder mit welcher Begründung begann denn die W-Rente im Dezember 2012? Das müßte ja eigentlich im Bescheid stehen. Sofern die Begründung des Rentenbeginns nicht eindeutig für Sie ist, fragen Sie doch direkt bei der zuständigen DRV nach! Ich weiß nicht, wo das Problem ist. Und dass die Frage nach dem Rentenbezug nicht richtig beantwortet wurde, ist auch kein Weltuntergang, denn die zust. SB muß das vor der Bescheidserteilung sowieso überprüfen; ist auch kein Hexenwerk.
Nachfrageram 05.11.2013 | 08:21
Hallo, das würde ich so nicht unterschreiben. Im 'Normalfall' werden die Punkte, die im Antrag verneint oder gar nicht ausgefüllt werden nur noch sehr stiefmütterlich behandelt. Gerade wenn die Anträge in einer A+B - Stelle oder Gemeindeverwaltung aufgenommen werden, wird an deren Richtigkeit nicht wirklich gezweifelt.
Michael Carnieloam 05.11.2013 | 08:56
Werde das im Rahmen eines űberprűfungsantrag bearbeiten lassen. Wir sind alle NUR Menschen und Menschen machen nun mal Fehler. Ich hoffe nur das auch eingesteindanden wird
=//=am 05.11.2013 | 09:31
Zitat von Nachfrager anzeigenausblenden
Und dass die Frage nach dem Rentenbezug nicht richtig beantwortet wurde, ist auch kein Weltuntergang, denn die zust. SB muß das vor der Bescheidserteilung sowieso überprüfen; ist auch kein Hexenwerk.
Hallo, das würde ich so nicht unterschreiben. Im 'Normalfall' werden die Punkte, die im Antrag verneint oder gar nicht ausgefüllt werden nur noch sehr stiefmütterlich behandelt. Gerade wenn die Anträge in einer A+B - Stelle oder Gemeindeverwaltung aufgenommen werden, wird an deren Richtigkeit nicht wirklich gezweifelt.
Also egal, wo der Antrag aufgenommen wird. Bei der Bearbeitung und vor Bescheidserteilung MUSS geprüft werden, ob eine Rente gezahlt wurde oder nicht. Wenn die 2. Ehefrau verstirbt, ist es eigentlich die Regel, dass eine Witwerrente gezahlt wurde, zumindest ist es für die Sachbearbeitung ganz leicht, dies zu erkennen.
Michael Carnieloam 05.11.2013 | 09:39
Da seh ich schon ein erstes Problem. Die Rente meiner ersten Frau kam von Westfalen. Die meiner zweit verstorbenen aus Berlin. Und schon kőnnte sich ein Fehler eingeschlichen Haben. Auf jedenfall stimmt etwas nicht.
Nachfrageram 05.11.2013 | 11:16
@ =//=: OK ... spielen wir doch den Witwerrentenantrag (Ehefrau Nr. 2) des Hr. Carnielo mal durch. Hr. C. stellt den HIRT-AQ und aus dem geht (warum auch immer) nicht hervor, das da eine erste Ehefrau war und ggfs. ein weiterer RT-Anspruch entstehen könnte. Wie soll denn Ihrer Meinung nach die Sachbearbeitung von der ersten Ehefrau erfahren? Die Daten (Name, Geb.-Dat. oder sogar VSNR) sind ja nicht bekannt. Und aus dem Vers.-Konto von Hr. C. geht auch nicht hervor, dass da mal eine Witwerrente gezahlt wurde. Die Konten werden nicht verbunden. Aus meiner Sicht kann die SB da nichts machen ... und nachfragen, wenn im Antrag eine Auskunft getroffen wurde tut die SB auch nicht ... warum auch?
Michael Carnieloam 05.11.2013 | 11:40
Zur info Ih habe jetzt den Stein mal ins Rollen gebracht. Die ersten Gepräche haben mir schon gezeigt das eine Typische abwehrreaktion gezeigt wurde. Es geht mir nicht darum einen Shuldigen zu finden!!!!! Ich möchte nur mein Recht !!! Angefangen hat es doch damit das kaum jemand weiß das man die möglichkeit hat die Rente des erstverstorbenden zu beantragen. Und ich bleibe bei meiner Behauptung ohne jemanden zu nahe zu treten, das es in den Rentenberatungsstellen auch einige Mitarbeiter betrifft
=//=am 05.11.2013 | 11:51
@Nachfrager Es geht ja nicht darum, was im W-Antrag aus der Versicherung der 2. Ehefrau angegeben wurde. Herr C. stellte jetzt den W-Antrag aus der Versicherung der 1. Ehefrau. Dies ist ein Antrag auf Wiederaufleben der W-Rente aus der 1. Ehe. Aus dem Versicherungskonto ist ersichtlich, dass bereits früher (nach dem Tod der 1. Ehefrau) die W-Rente gezahlt wurde und auch weggefallen ist (normalerweise wegen Wiederverheiratung). Ich sehe kein Problem darin, festzustellen, ob aufgrund der 2.verstorbenen Ehefrau bereits eine W-Rente gezahlt wird. Und dies läßt sich im Rentenprogramm ganz einfach feststellen, selbst wenn die 2. W-Rente von einem anderen Versicherungsträger (hier DRV Bund) gezahlt wird. Wäre es nicht so, hätte Herr C. eine Anfrage erhalten, selbst wenn im Rentenantrag "Nein" angekreuzt war. Und außerdem muß ja auch die W-Rente aus der 2. Ehe eingestellt worden sein, sonst würde Herr C. ja 2 W-Renten erhalten! Ich bin mir ganz sicher, dass der "Rentenbeginn" oder vielleicht auch nur der "Zahlbeginn"(?) mit etwas ganz anderem zusammenhängt. Dies müßte aber auch im Rentenbescheid stehen. Aber diesbezüglich hat sich Herr. C. ja noch nicht geäußert. Man sollte halt den Rentenbescheid schon richtig durchlesen und nicht nur vage Vermutungen äußern.
Michael Carnieloam 05.11.2013 | 12:29
Zur vagen Vermutung Rentenbescheid am 19.06.2013 bekommen. Beginnend 01.04.2012 Also Nachzahlung erhalten!!!!!! Sterbebedatum meiner Frau 23.10.2010 ( zweite Ehefrau ) Punkt1 Was ist mit der Zeit vom 23.10.2010 bis01.04.2012. Punkt2 Es wäre nicht zu dieser Fehlzeit der Rente gekommen,wenn der Antrag auf Hinterbliebendenrente der zweiten Frau richtig bearbeitet wäre. Punkt 3 Bin ich als Leihe der jenige der jetzt den Schaden hinnehmen muss. Was meine unterschrieft betrifft unter diesem Antrag. Ich muss doch davon ausgehen das alles seine Richtigkeit hat. UND NUN PUNKT 4 Es wissen ( auch wenn ich mich wiederhole) sehr viele Mitarbeiter in den Rentenberatungsstellen der Rathhäuser nicht das es die möglichkeit gibt die erste witwernrente wieder aufleben zu lassen. Also Pech gehabt???????
Michael Carnieloam 05.11.2013 | 12:33
Keine Angabe von Gründe im Rentenbescheid über Auszahlungsbeginn!!!!!!!
=//=am 05.11.2013 | 14:04
Zitat von Michael Carnielo anzeigenausblenden
Eine Abwehrreaktion kann nur gezeigt werden, wenn man bei der DRV mit der Tür ins Haus fällt und man dort gar nicht richtig versteht, was Sie eigentlich wollen. Sie sprechen immer von "Schuldigen". Ob Sie letztendlich schuld sind, weil Sie falsche Angaben gemacht haben, oder die Mitarbeiter der DRV etwas falsch gemacht haben, ist doch völlig irrelevant. Keiner von beiden Parteien bekommt ein Strafverfahren an den Hals. ;-) Gerade weil Sie ein Laie (nicht Leihe) sind, sollten Sie auch mal ein paar Tipps, die ich Ihnen gegeben habe, annehmen. Aber Sie wissen immer noch nicht, weshalb z.B. der Rentenbeginn der Dezember 2012 ist. DANN könnte man Ihnen vielleicht weiterhelfen.
=//=am 05.11.2013 | 13:54
Zitat von Michael Carnielo anzeigenausblenden
In JEDEM Rentenbescheid steht die Begründung zum Rentenbeginn! Z.B., weil verspäteter Antrag, W-Rente nur 12 Monate zurück etc. Was die Sachbearbeiter im Rathaus wissen oder nicht wissen, ist völlig egal, denn der Antrag wird vom SB der DRV bearbeitet. Und ich komme beim besten Willen nicht auf einen Rentenbeginn 12/2012 (wie bereits erwähnt), denn das macht keinen Sinn. Aber ich denke, es ist besser, Sie lassen sich den Rentenbescheid mal direkt bei der DRV genauestens erklären, am Besten noch schriftlich. Oder Sie legen Widerspruch gegen den Bescheid ein, nur welche Begründung Sie dann angeben, weiß ich nicht.
=//=am 05.11.2013 | 14:14
Zitat von Michael Carnielo anzeigenausblenden
Oh, Mist. Ich habe jetzt gerade gesehen, dass die W-Rente am 01.04.12 (nicht 12/2012) begonnen hat. Dann haben Sie vermutlich den Antrag im April 2013 gestellt? 12 Monate zurück ergibt den 01.04.2012. Dann hat doch alles seine Richtigkeit? Bis November 2012 wurde vermutlich noch die W-Rente aus der Vers. der 2. Ehefrau auf die W-Rente aus der Vers. der 1. Ehefrau angerechnet oder sie ruhte aus einem anderen Grund. DAS STEHT ABER ALLES IM RENTENBESCHEID. Die "Fehlzeit" von 2010 - 2012 ist deshalb entstanden, weil Sie beim Tod Ihrer 2. Ehefrau im Jahre 2010 KEINEN W-Antrag (Wiederaufleben der W-Rente) aus der Vers. der 1. Ehefrau gestellt haben. Der Antrag wurde somit (2013) verspätet gestellt und die Rente kann somit nur rückwirkend für 12 Monate gezahlt werden.
Nachfrageram 05.11.2013 | 14:18
Was wir noch nicht wissen und was durchaus eine Begründung sein kann.... Wann ist die erste Witwerrente weggefallen? Vermutlich ja wegen der Heirat mit Ehefrau Nr. 2. Sollte diese Hochzeit im März 2010 gewesen sein, würde eine Heiratsabfindung praktisch den Zeitraum 1.4.2010 bis 31.03.2012 belegen und die Wiederauflebensrente könnte erst am 01.04.2012 beginnen. Das sollte dann aber definitiv irgendwo im Bescheid stehen. Ähm ... ich komm langsam mit den beiden Renten durcheinander. Ist am Schreibtisch mit Akten einfacher ;)
=//=am 05.11.2013 | 14:47
Zitat von Nachfrager anzeigenausblenden
Ja, jetzt wird´s wirklich langsam sehr kompliziert!!! ;-) Diese Vermutung kann so aber nicht stimmen. Denn von der 2. Ehefrau hat er ja W-Rente bekommen, sie ist im Okt. 2010 verstorben. Ich habe jetzt aber keine Lust mehr, mir den Kopf zu zerbrechen, ohne Genaueres zu wissen. Denn alles was wir hier schreiben, ist ja reine Theorie. Mit Akte wäre es wirklich einfacher, oder auch schon nach Einsicht und Kenntnis des Rentenbescheides. ;-)
Michael Carnieloam 05.11.2013 | 18:10
Ich sehe schon das es eine nicht so altägliche sache ist. Also habe ich mir Hilfe beim VDK geholt. Alles weitere wird nun von inen erledigt. Aber aus denn beiträgen hier konnte ich schon erkennen das es nicht leicht ist. Die erste Prüfung des SB des Vdk anhandt der vorgelegten unterlagen ergab auf jedenfall den schluss das hier was nicht stimmt. Aber man hat hier versucht mir zu helfen und dafür meinen Besten Dank
=//=am 06.11.2013 | 09:37
Es ist sicherlich keine alltägliche Sache, aber wenn man hier im Forum nur sehr wenige Fakten kennt, ist es natürlich schwierig, eine richtige Lösung zu finden.
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