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Rentennachzahlung bei Fehlzeit

von Carsten14.09.2008 | 11:56
2445 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 1965 und habe im Jahr 2004 beim Arbeitgeberwechsel einen Monat Zwischenzeit (= ohne Rentenzahlung). Kann ich diesen Monat freiwillig nachzahlen und ist das sinnvoll? Danke fuer jeden Tipp, Gruss Carsten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Schiko und Schade haben recht, freiwillige Beiträge können Sie nur bis 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (also bis 31.3.2005).

3 Antworten

Nachfrageam 14.09.2008 | 13:15
Waren Sie in dieser Zeit nicht arbeitslos gemeldet?
Schiko.am 14.09.2008 | 13:25
Nachzahlungen sind grundsätzlich für das vergangene jahr bis zum 31.3. des folgejahres möglich. Als mindestbeitrag gilt derzeit für ein monat 79.60 euro, bringt- so glaube ich- 0,35 euro rentenzuwachs. Sonstige nachteile sehe ich nicht, meine sie sollten darauf verzichten. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 14.09.2008 | 21:07
die Lücke 2004 können Sie heute nicht mehr füllen, in sofern erübrigt sich die Frage ob sinnvoll oder nicht oder die nach der Rendite.
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