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Experten-Antwort

Rentennachzahlung länger wie 4 Jahre möglich ....

von Unfall opfer02.05.2021 | 16:23
537 Ansichten
20 Antworten

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Hallo unter welchen Voraussetzungen ( außer evtl Witwenrente ) gibt es den um eine Rentennachzahlung rückwirkend länger wie 4 Jahre zu erhalten ? " Ist Ihr Widerspruch erfolgreich ,erhalten sie einen sogenannten Abhilfebescheid . Dann haben sie einen Anspruch auf Nachzahlung für bis zu 4 Jahre , im Einzelfall sogar länger ."

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unfall opfer,

Gemäß § 44 Absatz 4 SGB X werden bestimmte Sozialleistungen längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht, wenn ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen wurde. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird.

Wenn es sich also um eine Rentennachzahlung aufgrund einer Fehlberechnung handelt, geht es um die Rücknahme eines nicht begünstigenden Verwaltungsaktes.

Auch die Rentenversicherung muss sich insoweit an geltendes Recht halten.

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19 Antworten

Kurtam 02.05.2021 | 16:36
Beispielsweise bei Verfahrensfehlern, die nicht von Ihnen verursacht wurden.
Unfallopferam 02.05.2021 | 19:45
Vielen Dank aber die Rentenversicherung wird sich hüten das zuzugeben .....
Kurtam 02.05.2021 | 20:12
Doch, gesetzt den Fall, machen die das. Wenn z. B. in der Vergangenheit sich zu Ihren Gunsten verrechnet wurde o. ä.
Valzuunam 03.05.2021 | 11:04
Sie müssen allerdings auch etwas Differenzieren: Stellen Sie einen Überprüfungsantrag zu spät hängen Sie immer in den vier Jahren. Stellen Sie einen Antrag wegen falscher Beratung durch die DRV zu spät gelten ebenfalls die vier Jahren. Stellen Sie einen Rentenantrag zu spät gelten andere Fristen, es ist i.d.R. keine oder nur eine marginale (3 Monate) Rückwirkung möglich. Der Grund (z.B. Nachlässigkeit oder Unwissen) ist dabei egal. Ausnahme: Falsche Beratung. Und jetzt die gute Nachricht: Dauert das Antrags-, Widerspruchs- oder Klageverfahren einfach "zu lange" wird ohne Zeitbegrenzung auf den dafür ursprünglichen Antrag abgestellt, ggf. plus vier Jahre wenn einer oder o.g. Punkte zusätzlich greift.
Unfall opferam 04.05.2021 | 21:22
Vielen dank . Angenommen der Rentenbeginn wird rückwirkend auf 1999 gelegt von der dt Rentenversicherung anstatt 2000 ( damals gab es ja eine 10,8 % Rentenkürzung --stimmt das ?)wird dann ab 1999 jedes einzelne Jahr neu berechnet incl jährliche Rentensteigerungen und ab 1999 auch 4 % Zinsen -- Gibts da Programme ? Zinseszinsberechnungen ? --> das summiert sich ja oder wo ist der Denkfehler DANKE :
Was soll das?am 04.05.2021 | 22:24
Zitat von Unfall opfer anzeigen
Hallo Unfall opfer, Gemäß § 44 Absatz 4 SGB X werden bestimmte Sozialleistungen längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht, wenn ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen wurde. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Wenn es sich also um eine Rentennachzahlung aufgrund einer Fehlberechnung handelt, geht es um die Rücknahme eines nicht begünstigenden Verwaltungsaktes. Auch die Rentenversicherung muss sich insoweit an geltendes Recht halten.
Vielen dank . Angenommen der Rentenbeginn wird rückwirkend auf 1999 gelegt von der dt Rentenversicherung anstatt 2000 ( damals gab es ja eine 10,8 % Rentenkürzung --stimmt das ?)wird dann ab 1999 jedes einzelne Jahr neu berechnet incl jährliche Rentensteigerungen und ab 1999 auch 4 % Zinsen -- Gibts da Programme ? Zinseszinsberechnungen ? --> das summiert sich ja oder wo ist der Denkfehler DANKE :
Was heißt denn „mal angenommen“? Diese hypothetische Fragestellung bringt doch niemandem etwas.
Schadeam 05.05.2021 | 08:20
Soll jetzt ein "Jahrtausendfall" der so vielleicht einmal in 25 Jahren vorkommen könnte im Forum geklärt werden? Ohne jegliche Hintergrundinformationen? Dazu ist das Forum m.E. nicht da.
W°lfgangam 05.05.2021 | 15:52
Zitat von Unfall opfer anzeigen
...nein! Die Abschläge für die 'neue' Erwerbsminderungsrente wurden stufenweise eingeführt ...und eigentlich auch erst ab Rentenbeginn 2001, kompensiert/rentensteigernd mit einer verlängerten Zurechnungszeit. Gruß w.
Unfall opferam 06.05.2021 | 08:57
Hallo vielen dank für eure aktive mitarbeit . frage an die experten hier in bezug einer evtl neuberechnung . - Neuberechnung incl jährliche Rentensteigerungen - Neuberechnung incl 4 % jährlicher zinsen --> Zinseszins ? dh jedes jahr wird manuell neu berechnet BIN gespannt schönen TAG
Unikat am 06.05.2021 | 10:23
Und wenn sich seit 1980 verrechnet wurde , es gilt die 4 Jahresfrist!
Unfall opferam 11.05.2021 | 21:39
es wurde nicht von 1980 verrechnet - das renten beginn ist wichtig 1999 ist richtig und ab 2020 gab es rentenkürzungen bzw der rentenversicherung wird jedes Jahr milliarden entnommen um haushaltslöcher zu stopfen die aber nicht wieder zurückbezahlt werden
Siehe hieram 11.05.2021 | 21:49
Zitat von Unfall opfer anzeigen
Falls es überhaupt etwas zu verzinsen gibt, dann allenfalls die Differenz zwischen einer eventuellen Nachzahlung und der bereits geleisteten Beträge. Aber man kann sich das Leben auch schön rechnen ;-)
Unfall opferam 11.05.2021 | 21:39
es wurde nicht von 1980 verrechnet - das renten beginn ist wichtig 1999 ist richtig und ab 2020 gab es rentenkürzungen bzw der rentenversicherung wird jedes Jahr milliarden entnommen um haushaltslöcher zu stopfen die aber nicht wieder zurückbezahlt werden
Siehe hieram 11.05.2021 | 22:07
Warum?
ist so
Duty Freeam 11.05.2021 | 22:52
Warum?
ist so
Nicht das! Das Thema war doch durch, jetzt ist dieser Quatsch wieder oben dran :-(
-am 12.05.2021 | 08:04
Zitat von Unfall opfer anzeigen
Hallo Unfall opfer, ein Zinseszins wird nicht gezahlt. Hintergrund: Die Verzinsung von Geldleistungen richtet sich nach § 44 SGB I. Zu den nach dieser Vorschrift zu verzinsenden Geldleistungen zählen Zinsen selbst aber gerade nicht. Damit ist ein Zinseszins ausgeschlossen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Unfallopferam 28.06.2021 | 12:08
Berechnung der Zinsen
Unfallopferam 28.06.2021 | 12:08
Berechnung der Zinsen
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