Hallo Jens,
Sie sind gegenüber dem Sozialamt verpflichtet, weitere Einkommen zu melden. Sollte der DRV durch Ihren Rentenantrag bereits bekannt sein, dass Sie weitere Sozialleistungen beziehen, wird das Sozialamt entsprechend automatisch über eine Rentennachzahlung informiert. Im Regelfall wird die Nachzahlung dann vorläufig einbehalten und das Sozialamt nach evtl. Erstattungsansprüchen befragt. Erst nach „Verrechnung“ beider Ansprüche werden evtl. Restbeträge der Nachzahlung an Sie ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung