Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn ein Versicherter im nahtlosen Anschluss an eine Rente z.B. wegen Erwerbsunfähigkeit eine Altersrente erhält, dann sind die in der bisherigen (zuvor geleisteten Rente) geleisteten Entgeltpunkte besitzgeschützt.
Wenn Ihre Rente wegen Erwerbsunfähigkeit neu berechnet worden ist, aus welchen Gründen auch immer und nunmehr korrekterweise weniger Entgeltpunkte ermittelt wurden, dann sind die niedrigen ermittelten korrekten Entgeltpunkte auch Grundlage für die Nachfolgerente. Diese Entgeltpunkte besitzgeschützt für die Nachfolgerente.
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