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Experten-Antwort

Rentenneuberechnung

von EM-Rentner06.07.2016 | 13:28
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Ich bin EM-Rentner seit 2003,seit 04/2007 Schwerbehindert Gdb 100% unbefristet.Jahrgang 1958 und seit 2006 geschieden.Ich habe eine Neuberechnung bei der DRV beantragt und nach dem frühstmöglichen Übergang in die Altersrente gefragt.Es wurde bei dem Antrag nach einer Berufsausbildung gefragt,die ich 05/1973 Anfing und 11/1973 abbrechen musste.Diese Daten müssten doch normal schon gespeichert sein.Meine Sorge nicht dass ich jetzt weniger Rente bekomme,es wurde nach dem Lehrbetrieb und damalige Mitgliedschaft der Krankenkasse gefragt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.07.2016 | 14:07

Hallo EM-Rentner,

die Zeit der Berufsausbildung hätte grds. bereits in Ihrer EM-Rente berücksichtigt werden müssen. Vielleicht wurde dies damals nicht ausreichend gewürdigt. Sollte es zu einer Rentenminderung kommen, müsste der bisherige Bescheid aufgehoben werden. Da die zu beachtenden Fristen bereits abgelaufen sind, dürfte eine Aufhebung nicht mehr möglich sein.

9 Antworten

BananenTVam 06.07.2016 | 14:04
Die Versicherungszeiten sind zwar im Versicherungsverlauf enthalten*, im gesamten Versicherungsverlauf ist allerdings keinVermerk enthalten "Pflichtbeitragszeit - Berufsausbildung". Eine Beitragszeit als Berufliche Ausbildung KANN zu einer Rentensteigerung führen. *schauen Sie sich dazu Ihren Versicherungsverlauf aus dem Erstbescheid an. Im Idealfall geben Sie noch zusätzlich an, über welche IHK/Handwerkskammer/etc. Sie angemeldet waren und welchen Beruf Sie erlernen wollten. Der Abbruch der Berufsausbildung spielt keine Rolle.
EM -Rentnerzam 06.07.2016 | 21:29
Danke Herz 1952, muss ich jetzt mit Nachteilen rechnen??
Herz1952am 06.07.2016 | 21:19
Hallo EM-Rentner, Hallo Experte, die ersten 3 Jahre werden doch auch als Zeiten beruflicher Ausbildung gesehen und bekommen zusätzliche Entgeltpunkte. Vielleicht sind diese Zeiten als Pflichtbeitragszeiten bereits ausgewiesen und auch hochgerechnet worden. Das ist jedenfalls bei meiner Frau so gewesen. Keine Ausbildung, sondern gleich Angestellte. In der Grundbewertung wurden diese 36 Monate als Zeiten beruflicher Ausbildung gekennzeichnet.
Herz1952am 06.07.2016 | 22:36
Ich denke nicht, wenn diese Zeiten schon bei der EM-Rente berücksichtigt sind. Ausbildung wird auch hochgerechnet wie die ersten 36 Monate der Tätigkeit. Schauen Sie Ihren EM-Bescheid genau an, das müsste auch der Versicherungsverlauf dabei sein. Dann sehen Sie, wie die Berechnung erfolgt ist. Sie können auch bei Ihrer Stadt/Gemeinde sich den Bescheid erklären lassen. Oder, falls Sie kurzfristig einen Termin bekommen bei der nächsten Rentenversicherungsstelle. Manche geben auch telefonische Auskunft durch einen Berater.
EM-Rentner am 06.07.2016 | 22:57
Vielen Dank Herz 1952
Oldenburgeram 07.07.2016 | 14:34
Bei der von Ihnen geschilderten Konstellation ist eine Verringerung des Rentenbetrages nicht möglich. Im schlimmsten Fall erfolgt ein "Einfrieren" der Rente, wenn bei Bescheiderteilung im Jahre 2003 die Zeit der Lehre zu Unrecht höher bei der Rentenberechnung bewertet wurde. Bei einem Einfrieren der Rente erhalten Sie Ihren "falschen" Rentenbetrag solange, bis der "richtige" Rentenbetrag bei einer Rentenanpassung den "falschen" Betrag übersteigt. Die DRV benötigt jedoch lediglich für die von Ihnen beantragte Neuberechnung (Warum denn eigentlich?) die Angaben, um die tatsächliche Lehrzeit im Versicherungskonto zu dokumentieren. Bei der damaligen Meldung wurde nicht zwischen Lehre und "normaler Beschäftigung" unterschieden.
EM am 08.07.2016 | 15:07
Hallo Oldenburg,die Neuberechnung wurde mir im Forum von den Experten empfohlen.
Oldenburgeram 13.07.2016 | 14:36
Aber was sollte der Anlass für eine Neuberechnung sein? Weitere rentenrechtliche Zeiten? Unstimmigkeiten entdeckt? Ich hoffe nicht, dass allen pauschal geraten wird, einen Antrag auf Neuberechnung der Rente zu stellen...
Oldenburgeram 13.07.2016 | 14:36
Aber was sollte der Anlass für eine Neuberechnung sein? Weitere rentenrechtliche Zeiten? Unstimmigkeiten entdeckt? Ich hoffe nicht, dass allen pauschal geraten wird, einen Antrag auf Neuberechnung der Rente zu stellen...
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