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Zur Experten-Antwort springenHallo EM-Rentner,
die Zeit der Berufsausbildung hätte grds. bereits in Ihrer EM-Rente berücksichtigt werden müssen. Vielleicht wurde dies damals nicht ausreichend gewürdigt. Sollte es zu einer Rentenminderung kommen, müsste der bisherige Bescheid aufgehoben werden. Da die zu beachtenden Fristen bereits abgelaufen sind, dürfte eine Aufhebung nicht mehr möglich sein.
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