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Experten-Antwort

Rentenniveau 48 Prozent bus 2025

von Herr Mueller12.01.2018 | 12:17
2744 Ansichten
44 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Frage vom Laien: Die Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis 2025 ist einer der Ergebnisse der Sondierungen aus CDU/CSU und SPD. Wenn es denn nach einer möglichen Regierungsbildung so kommt: Wirkt sich das ausschließlich auf die Neurentner aus? Oder ist es so, dass sich durch die jährlichen Rentenanpassungen auch für die bestehenden Rentner Vorteile ergeben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.01.2018 | 13:01

Das Abschlusspapier der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD vom 12.01.2018 stellt lediglich Absichtserklärungen und Gedankenspiele einer eventuell späteren großen Koalition dar, dessen Zustandekommen noch längst nicht gesichert ist.

Konkrete Aussagen, ob und wie diese Vereinbarungen in das bestehende Rentenrecht eingeflochten werden, lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen.

43 Antworten

Besserwisseram 12.01.2018 | 12:28
Es gilt für alle außer Dich. Auf so eine blöde Frage kann nur so eine noch doofere Antwort kommen.
chiam 12.01.2018 | 12:50
Solange es nicht in die endgültige Gesetzesform gegossen ist, gilt: Nichts Genaues weiß man nicht.
Akiraam 12.01.2018 | 13:07
Es gilt für alle außer Dich. Auf so eine blöde Frage kann nur so eine noch doofere Antwort kommen an Besserwisser: 1. Es gibt keine blöden Fragen nur dumme Antworten. 2. was weißt du besser, du kannst ja noch nicht einmal etwas zum Sachverhalt beitragen. 3. Besserwisser ?? eher Besserschi...
Herr Muelleram 12.01.2018 | 13:07
Vielen Dank für die Antworten. Meine Frage ist nicht verstanden worden. Unabhängig von etwaigen Regierungsbildungen: Hat die Stabilisierung des Rentenniveaus Auswirkungen auf die zukünftigen Auszahlungsbeträge eines Bestandsrentners?
Hans Huberam 12.01.2018 | 13:16
Und über die Gleichstellung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrentner hat man wieder nicht diskutiert. Zuvor bei Jamaika angekündigt auch von CDU/CSU und jetzt wieder alles vergessen.
Steuerzahleram 12.01.2018 | 15:09
Das ist auch gar nicht so wichtig. Zumal es sich bei Erwerbsminderungsrenten genauso wie bei Rehabilitationsmaßnahmen um ZUSATZLEISTUNGEN der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, die keinesfalls selbstverständlich sind. Wer von so einem Geschenk der Steuer- und Beitragszahler profitiert, sollte nicht rumjammern sondern dankbar dafür sein, dass er nicht um Sozialhilfe betteln muss, wie es in fast allen anderen Ländern üblich ist. Wenn unser Staat wirklich Gelder übrig haben sollte, dann sollten vor allem die Steuerzahler- und Beitragszahler davon profitieren. Ohne die gäbe es nämlich überhaupt keine Renten!
W*lfgangam 12.01.2018 | 16:05
Hallo Herr Müller, mal rein logisch: das Rentenniveau wird über die jährliche Rentenanpassung/die Anpassungsformel geregelt (Neuermittlung des aktuellen Rentenwerts durch 100te von Faktoren). Davon wären dann alle Versicherten betroffen, egal ob schon eine Rente läuft oder nicht. Spekulationen erübrigen sich, da außer Absichtserklärungen nichts Greifbares vorliegt. Der %-Wert ist eh nur eine statistische Größe und hat eigentlich keine wirkliche Aussagekraft für den individuellen Rentenbetrag. Gruß w.
KSCam 12.01.2018 | 16:32
Sind doch reine Statistikspielchen die mit der Rente des Einzelnen nichts bis wenig zu tun haben und auch nicht mit der Frage Neu- oder Bestandsrentner. Das Rentenniveau (Verhältnis von Durchschnittslohn zu Durchschnittsrente) steigt, wenn künftig Renten stärker steigen als die Löhne. Im umgekehrten Fall sinkt dieses Niveau. Jeder von uns wird abwarten müssen, was in den nächsten Jahren passiert........steigen in den kommenden Jahren die Löhne jährlich um 2% und die renten nur um 1% ist das Niveau in 10 Jahren erheblich niedriger als heute. Sind Sie nun schlauer?
Klugpuperam 12.01.2018 | 17:54
Das Rentenniveau bezieht sich auf den Vergleich der Eckrente und dem Durchschnittsentgelt. Da der Eckrentner eine reine Rechengröße ist, ist das Rentenniveau etwas für Volkswirte und andere Kaffeehausschwätzer. Überspitzt gesagt: Die durchschnittliche Größe der Scheinriesen auf Lummerland hat mehr Relevanz.
suchenwiam 12.01.2018 | 18:22
Der Eckrentner ist wohldefiniert als ein Rentner, der mit 45 EP im Regelalter die Rente antritt, oder kurz: 45 pEP. Ich bin noch drunter, aber mit freiwilligen Beiträgen will ich 2019 auf 45 pEP (oder mit Reserve: 50) kommen. Die konkrete Bruttorente ist dann pEP * aktuellerRentenwert Letzterer, ebenso wie das aktuelle Durchschnittseinkommen, sind von mir natürlich nicht beeinflussbar... ;^)
Klugpuperam 12.01.2018 | 19:12
Den Eckrentner gibt es in der freien Wildbahn nicht. Es gibt Menschen, die bei Rentenbeginn exakt 45 pEP haben, nur haben die wohl nicht im Vorjahr exakt durchschnittlich verdient. Dem 08/15-Rentner geht es um das Netto, an welches er sich gewöhnt hat und das Netto, an dass er sich gewöhnen muss. Der lustige Wert, der den Ministerialbeamten so wichtig ist, hat damit nichts zu tun.
suchenwiam 12.01.2018 | 19:52
Stimmt natürlich. Ich hatte vor Jahren die 43%-Prognose in den Nachrichten gehört (für 2030). Da ich etwa zu der Zeit Scheidungsprozess mit deutlichem Versorgungsausgleich hatte, habe ich damals beschlossen, möglichst bald mit 43% von meinem aktuellen Netto auszukommen, als Eingewöhnung. Klappt auch allmählich. Mit den Spargeldern seitdem will ich meine pEP auf 45..50 aufstocken, brauche nur noch den V0210 dafür.
Zoranam 13.01.2018 | 09:46
Zitat von Steuerzahler anzeigen
Und über die Gleichstellung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrentner hat man wieder nicht diskutiert. Zuvor bei Jamaika angekündigt auch von CDU/CSU und jetzt wieder alles vergessen.
Das ist auch gar nicht so wichtig. Zumal es sich bei Erwerbsminderungsrenten genauso wie bei Rehabilitationsmaßnahmen um ZUSATZLEISTUNGEN der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, die keinesfalls selbstverständlich sind. Wer von so einem Geschenk der Steuer- und Beitragszahler profitiert, sollte nicht rumjammern sondern dankbar dafür sein, dass er nicht um Sozialhilfe betteln muss, wie es in fast allen anderen Ländern üblich ist. Wenn unser Staat wirklich Gelder übrig haben sollte, dann sollten vor allem die Steuerzahler- und Beitragszahler davon profitieren. Ohne die gäbe es nämlich überhaupt keine Renten!
Herr Muelleram 13.01.2018 | 10:03
Danke an alle für die Antworten. Ich hatte mich gefragt was diese ominösen 48 Prozent Rentenniveau denn konkret aussagen. Insbesondere für einen Bestandsrentner. Wenn ich die Antworten hier korrekt verstanden habe dann bedeutet eine Stabilisierung des Rentenniveaus eine Veränderung der Rentenformel. Und die gilt jedes Jahr für alle Rentner bei der Rentenanpassung.
Zoranam 13.01.2018 | 09:54
Zitat von Steuerzahler anzeigen
Und über die Gleichstellung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrentner hat man wieder nicht diskutiert. Zuvor bei Jamaika angekündigt auch von CDU/CSU und jetzt wieder alles vergessen.
Das ist auch gar nicht so wichtig. Zumal es sich bei Erwerbsminderungsrenten genauso wie bei Rehabilitationsmaßnahmen um ZUSATZLEISTUNGEN der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, die keinesfalls selbstverständlich sind. Wer von so einem Geschenk der Steuer- und Beitragszahler profitiert, sollte nicht rumjammern sondern dankbar dafür sein, dass er nicht um Sozialhilfe betteln muss, wie es in fast allen anderen Ländern üblich ist. Wenn unser Staat wirklich Gelder übrig haben sollte, dann sollten vor allem die Steuerzahler- und Beitragszahler davon profitieren. Ohne die gäbe es nämlich überhaupt keine Renten!
Franz Josefam 13.01.2018 | 11:24
Sie haben mit Ihren Rentenversicherungsbeiträgen einen Anspruch auf eine Regelaltersrente erworben. Erwerbsminderungsrenten sind wie Hinterbliebenenrenten aber sogenannte versicherungsfremde Leistungen, die es sozusagen geschenkt gibt. (Wie Sozialhilfe eben.) Also erst denken, sonst das du..e Ma.l halten....
Bernhard P.am 13.01.2018 | 10:43
Zitat von Armin Jäger anzeigen
Bedingt dadurch, dass bei EM-Renten eine Hochrechnung der eingezahlten Beiträge bis zum 62. Lebensjahr erfolgt kann man hier durchaus von einer Zusatzleistung der Rentenversicherung sprechen. Es ist eine echte Errungenschaft unserer Gesellschaft und unseres Sozialsystems. Es sei jedem Kranken gegönnt. Leider sind die ausgezahlten Renten im Durchschnitt viel zu niedrig.
Armin Jägeram 13.01.2018 | 10:24
Zumal es sich bei Erwerbsminderungsrenten genauso wie bei Rehabilitationsmaßnahmen um ZUSATZLEISTUNGEN der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, die keinesfalls selbstverständlich sind. Wenn jemand Jahrzehnte lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat und dann Erwerbsminderungsrente bekommt, soll das dann eine Zusatzleistung sein. Unfassbar welche abstruse Gedankengänge manche hier im Forum haben. Es gibt nicht wenige Erwerbsgeminderte, die das was für sie in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, nicht mehr raus bekommen.
Kaiseram 13.01.2018 | 11:37
Zitat von Franz Josef anzeigen
Hallo Sie dummer Steuerzahler. Wissen Sie wieviel Steuern und Rentenbeiträge ein Rentner eingezahlt hat? z.B. ich in 47 Jahren. Also erst denken, sonst das dumme Maul halten.
Sie haben mit Ihren Rentenversicherungsbeiträgen einen Anspruch auf eine Regelaltersrente erworben. Erwerbsminderungsrenten sind wie Hinterbliebenenrenten aber sogenannte versicherungsfremde Leistungen, die es sozusagen geschenkt gibt. (Wie Sozialhilfe eben.) Also erst denken, sonst das du..e Ma.l halten....
Lass den doch gackern, zum Denken kannste den nicht mehr bewegen.
Schorscham 13.01.2018 | 11:53
Zitat von Armin Jäger anzeigen
Das ist bei ALLEN Versicherungen so, auch bei den Privaten. Wenn jeder Versicherte das rausbekäme was er eingezahlt hat, wären die Beiträge unverhältnismäßig hoch und Versicheungen somit sinnlos, weil man das Geld dann gleich aufs Sparbuch packen könnte. Fakt ist nun mal, dass Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und medizinische-/berufliche Reha-Maßnahmen normalerweise nicht zu den Pflichtleistungen gesetzlicher Rentenversicherungen gehören. Daher sollte man froh sein, so lange es diese Leistungen noch gibt! MfG
W*lfgangam 13.01.2018 | 17:34
Zitat von Schorsch anzeigen
Och Schorsch ...Sie sind sicher bereit, die gesetzlichen Regelungen dieser doch Pflichtleistungen (mit all der Möglichkeiten dazu/dieser 'erkauften' Leistungen) der gesetzlichen Rentenversicherung etwas genauer als schlicht 'freiwillige Leistungen' zu definieren???! Berufen Sie sich aber bitte nicht auf die 'Kaiserliche Botschaft' aus 1891 ...wir sind schon ein paar Tage weiter ;-) ...sind Pflichtleistungen, machen Sie sich deswegen daher keine weitere Mühe. Gruß w. PS: Machen Sie jetzt auf New-Schiko/reloadet? ;-)
Träumeram 13.01.2018 | 23:13
Die Rechnung ist doch ganz einfach: Vom vorläufigen Jahresdurchschnitt 48% geteilt durch 45 geteilt durch 12 = 1 EP Wert ab 1.7.18 Schön wärs...
Berth*ldam 13.01.2018 | 19:11
Zitat von W*lfgang anzeigen
Fakt ist nun mal, dass Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und medizinische-/berufliche Reha-Maßnahmen normalerweise nicht zu den Pflichtleistungen gesetzlicher Rentenversicherungen gehören.
Och Schorsch ...Sie sind sicher bereit, die gesetzlichen Regelungen dieser doch Pflichtleistungen (mit all der Möglichkeiten dazu/dieser 'erkauften' Leistungen) der gesetzlichen Rentenversicherung etwas genauer als schlicht 'freiwillige Leistungen' zu definieren???! Berufen Sie sich aber bitte nicht auf die 'Kaiserliche Botschaft' aus 1891 ...wir sind schon ein paar Tage weiter ;-) ...sind Pflichtleistungen, machen Sie sich deswegen daher keine weitere Mühe.
Das ist Wortklauberei. Natürlich sind das IN DEUTSCHLAND Pflichtleistungen, weil das vom Gesetzgeber so geregelt wurde. Selbstverständlich sind EM-Renten und Witwenrenten aber trotzdem nicht. (Siehe Ausland!) Diese Leistungen könnten jederzeit aus dem Leistungskatalog der DRV gestrichen werden und schon sind das Pflichtleistungen gewesen. (So, wie vor 18 Jahren die BU-Rente.) Erstaunlich, dass man sich wegen solcher Lappalien dermaßen aufgeilen kann....
SEam 14.01.2018 | 14:01
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. 
Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten). Alles Wissenswerte über versicherungsfremde Leistungen ist in der ADG-Broschüre „Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung“ aufgezeigt. In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 768  Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt. Kein Wunder also, dass Politik und Justiz seit Jahrzehnten ablehnen, das Thema endlich transparent zu machen. http://www.adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-alter… Broschüre Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstverständlichkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht haben und auch durchsetzen, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt. http://www.adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-alter…
Hans Huberam 14.01.2018 | 12:41
Zitat von Schorsch anzeigen
Fakt ist nun mal, dass Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und medizinische-/berufliche Reha-Maßnahmen normalerweise nicht zu den Pflichtleistungen gesetzlicher Rentenversicherungen gehören. Daher sollte man froh sein, so lange es diese Leistungen noch gibt! MfG
Fakt ist aber auch das einige Rentner 2 Jahre Zurechnungszeit mehr bekommen und das ist der Punkt den ich anspreche. Ich gebe zu das ich mich ärgere da meine Erwerbsminderungsrente kurz vor dem neuen Gesetz eintrat und ich auch schon 38 Jahre zuvor eingezahlt habe. Hätten die Politiker es so gelassen wie es war würde ich mich nicht aufregen. Aber als Argument für die Verbesserung ausgerechnet die Bestandrentner als Grund für die 2 Jahre Zurechnungszeit benennen da diese Rentner zu wenig Rente zum leben haben und trotzdem nichts davon haben ist schon ein schlechter Witz. MfG
Fastrentneram 14.01.2018 | 14:15
Und wieder einmal ist aus der Ausgangsfrage (Rentenniveau) eine hier nicht gewollte Diskussion über die Zurechnungszeit der EM-Rente geworden. Als ob hier das Frustabladen irgendetwas ändern würde.
Schorscham 14.01.2018 | 14:06
Zitat von Hans Huber anzeigen
Und umgekehrt? Dass 2001 die Berufsunfähigkeitsrenten für NEU-Fälle abgeschafft wurden, für Betstandsrentner aber erhalten blieben, ist ebenfalls Fakt. Fakt ist auch, dass sich kein Bestandsrentner darüber aufgeregt hat, dass diese Regelung nur die NEU-Rentner betraf. Fakt ist, dass Alles finanzierbar sein muss. Und wenn eine Verbesserung der Zurechnungszeiten für ALLE EM-Rentner offenbar unverhältnismäßig teuer wäre, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: 1. Man legt (wie geschehen) einen Stichtag fest oder 2. man lässt es ganz bleiben. In beiden Fällen würden Bestandsrentner leer ausgehen aber im ersten Fall dürfen sich zumindest die Neurentner freuen. Bei der "Mütterrente" ist es auch nicht anders gelaufen. Bis 2014 erhielten Mütter von Kindern die vor 1992 geboren wurden nur einen Entgeldpunkt pro Kind gutgeschrieben, während Mütter von später geborenen Kindern drei Entgeldpunkte gutgeschrieben bekamen. Seit Juli 2014 erhalten ältere Mütter zwar einen Entgeltpunkt mehr aber immer noch einen Entgeldpunkt weniger als die jüngeren Mütter. Das ist auch ungerecht und wurde meines Wissens auch vom Bundesverfassungsgericht gerügt. Das ändert aber nichts daran, dass sogenannte Stichtagregelungen erlaubt sind. Beschwerden sind daher an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten zu richten. An Stammtischen und in Internetforen ändert man nichts. MfG
SEam 14.01.2018 | 14:23
Hallo Schorsch, die Berufsunfähigkeitsrente wurde nicht 2001 abgeschafft. Es gab Bestandschutz. (2.1.61) Wer bereits zu diesem Zeitpunkt krank war, konnte keine private Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen. Die vielen Rentenkürzungen in den weiteren Jahren haben weiter dazu geführt, dass die Renten in Deutschland zum Teil in die Altersarmut führen. Die private Vorsorge, das angepriesene 3-Säulenmodell ist längst gescheitert. Dies ist den Politiker auch bekannt. Anscheinend sind alle mit dem Rentenrecht "zufrieden" sonst würden sie nicht immer die gleichen Parteien wählen, die dies zu verantworten haben. Die versicherungsfremden Leistungen müssten alle aus Steuergeldern finanziert werden, wie zuletzt die "Mütterrente" Versicherungsfremde Leistungen Deutscher Bundestag: Nicht beitragsgedeckte versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung als Ausdruck des Solidarprinzips https://www.bundestag.de/blob/437624/634baef7575ec97bc241976afb1…
Jahrgang 1974am 14.01.2018 | 15:00
Zitat von SE anzeigen
Hallo, Stichtag bleibt Stichtag - egal, ob es jetzt ein "gültig ab"-Datum ist oder ein. Geburtsdatum. Für mich gilt nämlich die BU-Regelung auch nicht mehr, obwohl ich 2001 schon so krank war, dass ich keine BU-Versicherung mehr abschließen konnte. ....ich habe 1992 mit 18 als Schülerin die Diagnose MS bekommen und hätte damals natürlich noch keine private BU-Versicherung. Und jetzt? ....ist halt so, Pech gehabt. Grüße Jahrgang 1974
Jahrgang 1974am 14.01.2018 | 15:00
Zitat von SE anzeigen
Hallo, Stichtag bleibt Stichtag - egal, ob es jetzt ein "gültig ab"-Datum ist oder ein. Geburtsdatum. Für mich gilt nämlich die BU-Regelung auch nicht mehr, obwohl ich 2001 schon so krank war, dass ich keine BU-Versicherung mehr abschließen konnte. ....ich habe 1992 mit 18 als Schülerin die Diagnose MS bekommen und hätte damals natürlich noch keine private BU-Versicherung. Und jetzt? ....ist halt so, Pech gehabt. Grüße Jahrgang 1974
Jahrgang 1974am 14.01.2018 | 15:00
Zitat von SE anzeigen
Hallo, Stichtag bleibt Stichtag - egal, ob es jetzt ein "gültig ab"-Datum ist oder ein. Geburtsdatum. Für mich gilt nämlich die BU-Regelung auch nicht mehr, obwohl ich 2001 schon so krank war, dass ich keine BU-Versicherung mehr abschließen konnte. ....ich habe 1992 mit 18 als Schülerin die Diagnose MS bekommen und hätte damals natürlich noch keine private BU-Versicherung. Und jetzt? ....ist halt so, Pech gehabt. Grüße Jahrgang 1974
Hans Huberam 14.01.2018 | 19:57
Zitat von Schorsch anzeigen
Fakt ist aber auch das einige Rentner 2 Jahre Zurechnungszeit mehr bekommen und das ist der Punkt den ich anspreche. Ich gebe zu das ich mich ärgere da meine Erwerbsminderungsrente kurz vor dem neuen Gesetz eintrat und ich auch schon 38 Jahre zuvor eingezahlt habe. Hätten die Politiker es so gelassen wie es war würde ich mich nicht aufregen. Aber als Argument für die Verbesserung ausgerechnet die Bestandrentner als Grund für die 2 Jahre Zurechnungszeit benennen da diese Rentner zu wenig Rente zum leben haben und trotzdem nichts davon haben ist schon ein schlechter Witz. MfG
Und umgekehrt? Dass 2001 die Berufsunfähigkeitsrenten für NEU-Fälle abgeschafft wurden, für Betstandsrentner aber erhalten blieben, ist ebenfalls Fakt. Fakt ist auch, dass sich kein Bestandsrentner darüber aufgeregt hat, dass diese Regelung nur die NEU-Rentner betraf. Fakt ist, dass Alles finanzierbar sein muss. Und wenn eine Verbesserung der Zurechnungszeiten für ALLE EM-Rentner offenbar unverhältnismäßig teuer wäre, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: 1. Man legt (wie geschehen) einen Stichtag fest oder 2. man lässt es ganz bleiben. In beiden Fällen würden Bestandsrentner leer ausgehen aber im ersten Fall dürfen sich zumindest die Neurentner freuen. Bei der "Mütterrente" ist es auch nicht anders gelaufen. Bis 2014 erhielten Mütter von Kindern die vor 1992 geboren wurden nur einen Entgeldpunkt pro Kind gutgeschrieben, während Mütter von später geborenen Kindern drei Entgeldpunkte gutgeschrieben bekamen. Seit Juli 2014 erhalten ältere Mütter zwar einen Entgeltpunkt mehr aber immer noch einen Entgeldpunkt weniger als die jüngeren Mütter. Das ist auch ungerecht und wurde meines Wissens auch vom Bundesverfassungsgericht gerügt. Das ändert aber nichts daran, dass sogenannte Stichtagregelungen erlaubt sind. Beschwerden sind daher an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten zu richten. An Stammtischen und in Internetforen ändert man nichts. MfG Warum hätte ich mich 2001 beschweren sollen da ging mich doch die ganze Sache nichts an ich denke das wäre ihre Aufgabe gewesen. Wie ich schon mehrmals schrieb mich geht die Änderung Juli 2014 etwas an da mein Erwerbsminderungsfall genau kurz zuvor eintrat. Und an die Politiker habe ich meinen Unwillen genauso geschrieben wie hier. Was die Mütterente betrifft gebe ich ihnen Recht und in den neuen Sondierungspapier wurde ja dieser Punkt nun reingeschrieben das man diese Gerechtigkeitslücke ändern möchte. Eigenartigerweise hat man bei der Erwerbsminderungsrente diese Gerechtigkeitslücke bei den Erwerbsminderungsrentner (weniger Zurechnungszeit) die auch in dem neuen Papier zu lesen ist die Bestandsrentner wieder gestrichen obwohl bei den Sondierungen bei den Jamaiker Verhandlungen extra die Bestandsrentner noch erwähnt wurden. Und zu ihren Punkt zu teuer bei Bestandsrentner da brauchen Sie sich nicht wundern wenn Leute sagen für Menschen die noch nie in dieses System eingezahlt haben ist viel Geld vorhanden aber für Kranke keins. Wir reden von fast der gleichen Anzahl von Menschen die Erwerbsminderungsrentner sind würden vielleicht im Schnitt 50 € pro Monat mehr bekommen und für die Neubürger hat man 1000 € pro Monat zum ausgeben von den ganzen Extrakosten will ich gar nicht schreiben. Am Montag wird sowieso alles wieder gelöscht aber meine Meinung sage ich trotzdem. MfG
Gegen AfDleram 14.01.2018 | 22:35
Neubürger??? Mal wieder so ein Af....
Hans Huberam 15.01.2018 | 07:58
@Genervter In diesem Forum geht es aber nicht um Meinungen, sondern um Fakten. Ihre Meinung ist hier nicht gefragt!
Also ihnen wurde auch schon oft von verschiedenen User mitgeteilt das ihre Meinung hier nicht gefragt ist. Und hat es was geholfen? Nein
Genervteram 15.01.2018 | 07:13
Zitat von Hans Huber anzeigen
Hans Huber schrieb

Fakt ist aber auch das einige Rentner 2 Jahre Zurechnungszeit mehr bekommen und das ist der Punkt den ich anspreche.

Ich gebe zu das ich mich ärgere da meine Erwerbsminderungsrente kurz vor dem neuen Gesetz eintrat und ich auch schon 38 Jahre zuvor eingezahlt habe.

Hätten die Politiker es so gelassen wie es war würde ich mich nicht aufregen.

Aber als Argument für die Verbesserung ausgerechnet die Bestandrentner als Grund für die 2 Jahre Zurechnungszeit benennen da diese Rentner zu wenig Rente zum leben haben und trotzdem nichts davon haben ist schon ein schlechter Witz.

MfG

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Und umgekehrt?

Dass 2001 die Berufsunfähigkeitsrenten für NEU-Fälle abgeschafft wurden, für Betstandsrentner aber erhalten blieben, ist ebenfalls Fakt.

Fakt ist auch, dass sich kein Bestandsrentner darüber aufgeregt hat, dass diese Regelung nur die NEU-Rentner betraf.

Fakt ist, dass Alles finanzierbar sein muss.

Und wenn eine Verbesserung der Zurechnungszeiten für ALLE EM-Rentner offenbar unverhältnismäßig teuer wäre, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1. Man legt (wie geschehen) einen Stichtag fest oder

2. man lässt es ganz bleiben.

In beiden Fällen würden Bestandsrentner leer ausgehen aber im ersten Fall dürfen sich zumindest die Neurentner freuen.

Bei der "Mütterrente" ist es auch nicht anders gelaufen.

Bis 2014 erhielten Mütter von Kindern die vor 1992 geboren wurden nur einen Entgeldpunkt pro Kind gutgeschrieben, während Mütter von später geborenen Kindern drei Entgeldpunkte gutgeschrieben bekamen.

Seit Juli 2014 erhalten ältere Mütter zwar einen Entgeltpunkt mehr aber immer noch einen Entgeldpunkt weniger als die jüngeren Mütter.

Das ist auch ungerecht und wurde meines Wissens auch vom Bundesverfassungsgericht gerügt.

Das ändert aber nichts daran, dass sogenannte Stichtagregelungen erlaubt sind.

Beschwerden sind daher an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten zu richten.

An Stammtischen und in Internetforen ändert man nichts.

MfG

Warum hätte ich mich 2001 beschweren sollen da ging mich doch die ganze Sache nichts an ich denke das wäre ihre Aufgabe gewesen.

Wie ich schon mehrmals schrieb mich geht die Änderung Juli 2014 etwas an da mein Erwerbsminderungsfall genau kurz zuvor eintrat.

Und an die Politiker habe ich meinen Unwillen genauso geschrieben wie hier.

Was die Mütterente betrifft gebe ich ihnen Recht und in den neuen Sondierungspapier wurde ja dieser Punkt nun reingeschrieben das man diese Gerechtigkeitslücke ändern möchte.

Eigenartigerweise hat man bei der Erwerbsminderungsrente diese Gerechtigkeitslücke bei den Erwerbsminderungsrentner (weniger Zurechnungszeit) die auch in dem neuen Papier zu lesen ist die Bestandsrentner wieder gestrichen obwohl bei den Sondierungen bei den Jamaiker Verhandlungen extra die Bestandsrentner noch erwähnt wurden.

Und zu ihren Punkt zu teuer bei Bestandsrentner da brauchen Sie sich nicht wundern wenn Leute sagen für Menschen die noch nie in dieses System eingezahlt haben ist viel Geld vorhanden aber für Kranke keins.

Wir reden von fast der gleichen Anzahl von Menschen die Erwerbsminderungsrentner sind würden vielleicht im Schnitt 50 € pro Monat mehr bekommen und für die Neubürger hat man 1000 € pro Monat zum ausgeben von den ganzen Extrakosten will ich gar nicht schreiben.

Am Montag wird sowieso alles wieder gelöscht aber meine Meinung sage ich trotzdem.

MfG

Und umgekehrt? Dass 2001 die Berufsunfähigkeitsrenten für NEU-Fälle abgeschafft wurden, für Betstandsrentner aber erhalten blieben, ist ebenfalls Fakt. Fakt ist auch, dass sich kein Bestandsrentner darüber aufgeregt hat, dass diese Regelung nur die NEU-Rentner betraf. Fakt ist, dass Alles finanzierbar sein muss. Und wenn eine Verbesserung der Zurechnungszeiten für ALLE EM-Rentner offenbar unverhältnismäßig teuer wäre, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: 1. Man legt (wie geschehen) einen Stichtag fest oder 2. man lässt es ganz bleiben. In beiden Fällen würden Bestandsrentner leer ausgehen aber im ersten Fall dürfen sich zumindest die Neurentner freuen. Bei der "Mütterrente" ist es auch nicht anders gelaufen. Bis 2014 erhielten Mütter von Kindern die vor 1992 geboren wurden nur einen Entgeldpunkt pro Kind gutgeschrieben, während Mütter von später geborenen Kindern drei Entgeldpunkte gutgeschrieben bekamen. Seit Juli 2014 erhalten ältere Mütter zwar einen Entgeltpunkt mehr aber immer noch einen Entgeldpunkt weniger als die jüngeren Mütter. Das ist auch ungerecht und wurde meines Wissens auch vom Bundesverfassungsgericht gerügt. Das ändert aber nichts daran, dass sogenannte Stichtagregelungen erlaubt sind. Beschwerden sind daher an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten zu richten. An Stammtischen und in Internetforen ändert man nichts. MfG Warum hätte ich mich 2001 beschweren sollen da ging mich doch die ganze Sache nichts an ich denke das wäre ihre Aufgabe gewesen. Wie ich schon mehrmals schrieb mich geht die Änderung Juli 2014 etwas an da mein Erwerbsminderungsfall genau kurz zuvor eintrat. Und an die Politiker habe ich meinen Unwillen genauso geschrieben wie hier. Was die Mütterente betrifft gebe ich ihnen Recht und in den neuen Sondierungspapier wurde ja dieser Punkt nun reingeschrieben das man diese Gerechtigkeitslücke ändern möchte. Eigenartigerweise hat man bei der Erwerbsminderungsrente diese Gerechtigkeitslücke bei den Erwerbsminderungsrentner (weniger Zurechnungszeit) die auch in dem neuen Papier zu lesen ist die Bestandsrentner wieder gestrichen obwohl bei den Sondierungen bei den Jamaiker Verhandlungen extra die Bestandsrentner noch erwähnt wurden. Und zu ihren Punkt zu teuer bei Bestandsrentner da brauchen Sie sich nicht wundern wenn Leute sagen für Menschen die noch nie in dieses System eingezahlt haben ist viel Geld vorhanden aber für Kranke keins. Wir reden von fast der gleichen Anzahl von Menschen die Erwerbsminderungsrentner sind würden vielleicht im Schnitt 50 € pro Monat mehr bekommen und für die Neubürger hat man 1000 € pro Monat zum ausgeben von den ganzen Extrakosten will ich gar nicht schreiben. Am Montag wird sowieso alles wieder gelöscht aber meine Meinung sage ich trotzdem. MfG
In diesem Forum geht es aber nicht um Meinungen, sondern um Fakten. Ihre Meinung ist hier nicht gefragt!
Schorscham 15.01.2018 | 10:56
Zitat von Hans Huber anzeigen
Hans Huber schrieb

Fakt ist aber auch das einige Rentner 2 Jahre Zurechnungszeit mehr bekommen und das ist der Punkt den ich anspreche.

Ich gebe zu das ich mich ärgere da meine Erwerbsminderungsrente kurz vor dem neuen Gesetz eintrat und ich auch schon 38 Jahre zuvor eingezahlt habe.

Hätten die Politiker es so gelassen wie es war würde ich mich nicht aufregen.

Aber als Argument für die Verbesserung ausgerechnet die Bestandrentner als Grund für die 2 Jahre Zurechnungszeit benennen da diese Rentner zu wenig Rente zum leben haben und trotzdem nichts davon haben ist schon ein schlechter Witz.

MfG

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Und umgekehrt?

Dass 2001 die Berufsunfähigkeitsrenten für NEU-Fälle abgeschafft wurden, für Betstandsrentner aber erhalten blieben, ist ebenfalls Fakt.

Fakt ist auch, dass sich kein Bestandsrentner darüber aufgeregt hat, dass diese Regelung nur die NEU-Rentner betraf.

Fakt ist, dass Alles finanzierbar sein muss.

Und wenn eine Verbesserung der Zurechnungszeiten für ALLE EM-Rentner offenbar unverhältnismäßig teuer wäre, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1. Man legt (wie geschehen) einen Stichtag fest oder

2. man lässt es ganz bleiben.

In beiden Fällen würden Bestandsrentner leer ausgehen aber im ersten Fall dürfen sich zumindest die Neurentner freuen.

Bei der "Mütterrente" ist es auch nicht anders gelaufen.

Bis 2014 erhielten Mütter von Kindern die vor 1992 geboren wurden nur einen Entgeldpunkt pro Kind gutgeschrieben, während Mütter von später geborenen Kindern drei Entgeldpunkte gutgeschrieben bekamen.

Seit Juli 2014 erhalten ältere Mütter zwar einen Entgeltpunkt mehr aber immer noch einen Entgeldpunkt weniger als die jüngeren Mütter.

Das ist auch ungerecht und wurde meines Wissens auch vom Bundesverfassungsgericht gerügt.

Das ändert aber nichts daran, dass sogenannte Stichtagregelungen erlaubt sind.

Beschwerden sind daher an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten zu richten.

An Stammtischen und in Internetforen ändert man nichts.

MfG

Warum hätte ich mich 2001 beschweren sollen da ging mich doch die ganze Sache nichts an ich denke das wäre ihre Aufgabe gewesen.

Wie ich schon mehrmals schrieb mich geht die Änderung Juli 2014 etwas an da mein Erwerbsminderungsfall genau kurz zuvor eintrat.

Und an die Politiker habe ich meinen Unwillen genauso geschrieben wie hier.

Was die Mütterente betrifft gebe ich ihnen Recht und in den neuen Sondierungspapier wurde ja dieser Punkt nun reingeschrieben das man diese Gerechtigkeitslücke ändern möchte.

Eigenartigerweise hat man bei der Erwerbsminderungsrente diese Gerechtigkeitslücke bei den Erwerbsminderungsrentner (weniger Zurechnungszeit) die auch in dem neuen Papier zu lesen ist die Bestandsrentner wieder gestrichen obwohl bei den Sondierungen bei den Jamaiker Verhandlungen extra die Bestandsrentner noch erwähnt wurden.

Und zu ihren Punkt zu teuer bei Bestandsrentner da brauchen Sie sich nicht wundern wenn Leute sagen für Menschen die noch nie in dieses System eingezahlt haben ist viel Geld vorhanden aber für Kranke keins.

Wir reden von fast der gleichen Anzahl von Menschen die Erwerbsminderungsrentner sind würden vielleicht im Schnitt 50 € pro Monat mehr bekommen und für die Neubürger hat man 1000 € pro Monat zum ausgeben von den ganzen Extrakosten will ich gar nicht schreiben.

Am Montag wird sowieso alles wieder gelöscht aber meine Meinung sage ich trotzdem.

MfG

Wie bitte? Warum wäre es meine Aufgabe gewesen, mich darüber zu beschweren, dass ich Anspruch auf eine BU-Rente hatte? Ich war übrigens einer der Letzten, die noch Anspruch darauf hatten und wäre somit ebenfalls beinahe Opfer einer "Stichtagsregelung" geworden. Im Gegensatz zu Ihnen hätte ich das dann aber zähneknirschend akzeptiert und nicht sinnlos rumgejammert. So ist das nun Mal bei "Stichtagsregelungen". Kurz davor oder kurz danach interessiert da nicht. Wie schön für Sie. Ach so? Die SPD war bei den "Jamaika-Sondierungen" doch gar nicht dabei. FDP und GRÜNE aber doch. Was ist das denn für eine seltsame Logik? Rentenerhöhungen sind für Sie also wichtiger als Menschenleben zu retten? Flüchtlingen wird lediglich das Existenzminimum gewährt, dass unterhalb dessen unserer Sozialhilfeberechtigten liegt. Und wenn SIE bedürftig wären, bekämen Sie ebenfalls Sozialhilfe. Sparen Sie sich also Ihre unqualifizierten braunen Vergleiche! Wenn es Ihnen hilft.... MfG
Hans Huberam 15.01.2018 | 14:15
@Schorsch Die SPD war bei den "Jamaika-Sondierungen" doch gar nicht dabei. FDP und GRÜNE aber doch. Habe ich in einen Wort die SPD erwähnt? Und die CDU/CSU war dabei und da wurde dies erwähnt was ich geschrieben habe. Und den Schluss Teil von Ihnen las ich lieber unkommentiert.
Friseuram 15.01.2018 | 14:28
Nimmt Sie niemand erst? Dann kommen Sie zu mir. Heute ist geschlossen aber ab Morgen jeder Herrenhaarschnitt inklusive "OHREN VOLLQUATSCHEN" zum Sonderpreis!! Nach 10 Haarschnitten dürfen Sie mir ein mal gratis die Ohren vollquatschen !!
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