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Experten-Antwort

Rentenpause/Ruhen lassen bei Arbeistversuch?

von Christine Meyer19.08.2016 | 20:39
1626 Ansichten
5 Antworten

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Ich (34) bekomme seit 4 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente wegen einer chronischen Gelenkkrankheit. In den Bescheiden steht immer explizit das die Rente auch wegen des derzeitig schlechten Arbeitsmarktes bewilligt wird und ich in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Da ich aber sehr unglücklich mit dieser Situation bin, spiele ich mit dem Gedanken eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Hier würde die hinzuverdinstgrenze nicht ausreichen und auch zeitlich würde es sich nicht mit den erlaubten Arbeitszeiten vertragen. Da es aber keine körperliche Arbeit ist, habe ich die Hoffnung das zu schaffen. Die Hoffnung, aber nicht das Wissen. Meine Sorge ist jetzt, was ist wenn ich es nicht schaffen sollte. Muss ich dann den ganzen Antrag neu stellen, mit dem Hintergrund das ich den dann schon einmal von mir aus unterbrochen habe? Oder gibt es so eine Art Probezeit und wenn es dann doch nicht klappt würde die Erwerbsunfähigkeitsrente wieder einsetzen? Ich bin für jede Antwort dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Grundsätzlich wird den vorherigen Ausführungen zugestimmt.

2. Wird die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro überschritten, wird die Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr in voller Höhe geleistet.

3. Der Rentenversicherungsträger wird dann überprüfen, inwieweit dem Grunde nach noch ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht. Dies wird in der Regel durch weitere medizinische Unterlagen (Begutachtung, Befundberichte) abgeklärt.

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4 Antworten

Elliam 20.08.2016 | 10:37
Wenn sie schlafende Hunde wecken, müssen sie das Risiko tragen.
MWXZam 20.08.2016 | 12:51
Hallo Christine, sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente es gibt keine Rentenpause oder Ruhen. Wenn sie über die Verdienstgrenze kommen, hat sich die Erwerbsminderungsrente erledigt. Somit wäre ein Neuantrag wieder erforderlich mit dem ganzen Procedere. Arbeitsversuch vielleicht mit einem Nebenjob auf 450,-- € Basis. Besprechen sie die Angelegenheit auch mit dem behandelten Arzt. Alles Gute
Nahlaam 20.08.2016 | 16:14
Einmal geht es um den Hinzuverdienst.Verdient man über die 450 Euro monatlich, wird die Rente je nach Verdiensthöhe um einen bestimmten Anteil gekürzt oder gar nicht gezahlt. Sollten Sie die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen (die erhöhen sich ja auch jedes Jahr) überschreiten, dann wird die Rente nicht mehr ausgezahlt. Dann geht es um die medizinische Einschätzung.Ist die Rentenversicherung der Meinung, Sie können aus gesundheitlichen Gründen nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Wenn Sie jetzt eine Vollzeittätigkeit aufnehmen, dass signalisieren Sie der Rentenversicherung eine andere Leistungsfähigkeit. Das wird irgendwann dazu führen, die getroffene Einschätzung zu überprüfen, ob Sie überhaupt noch erwerbsgemindert sind und Anspruch auf die entsprechende Rente haben (das wird sein, wenn Sie während des Rentenbezugs wieder regelmäßig mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten). Ein Arbeitsversuch, wird den Rentenanspruch nicht sofort erlöschen lassen, Sie könnten ja - theoretisch - auch auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten (deswegen wird es dann irgendwann überprüft). Sie müssen diese Tätigkeit sowieso an die DRV melden. Am besten lassen Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit in einer Beratungsstelle vor Ort beraten. Wenn Sie allerdings jetzt schon Bedenken haben, ob Sie der Vollzeittätigkeit auf Dauer gewachsen sind, wäre es vielleicht sinnvoller, erst einmal mit reduzierter Arbeitszeit auf Minijob oder Teilzeit eine Tätigkeit aufzunehmen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit empfehle ich Ihnen auch, Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt zu halten, welche Kosten Sie dort dann noch geltend machen können etc. Da es vielerlei Ausgestaltungen gibt, sollten Sie Ihre Fragen am besten in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung klären oder schriftlich an die Rentenversicherung richten (ich möchte gern auf freiberuflicher Basis die Tätigkeit xy ausüben, wie würde sich dass auf meine Rente auswirken).
???am 22.08.2016 | 13:59
Nach Ihren Angaben sind Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert (daher der Hinweis auf den Arbeitsmarkt). Es wird sich also niemand wundern, sollten Sie zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten. Allerdings bedeutet eine Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden täglich, dass der Arbeitsmarkt für Sie nicht mehr verschlossen ist. Sie haben dann nur noch Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sollten Sie 6 Stunden und mehr arbeiten, wird die bisherige Einschätzung Ihres Gesundheitszustandes komplett neu überprüft.
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