1. Grundsätzlich wird den vorherigen Ausführungen zugestimmt.
2. Wird die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro überschritten, wird die Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr in voller Höhe geleistet.
3. Der Rentenversicherungsträger wird dann überprüfen, inwieweit dem Grunde nach noch ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht. Dies wird in der Regel durch weitere medizinische Unterlagen (Begutachtung, Befundberichte) abgeklärt.