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Rentenpfändung

von Utha31.03.2007 | 19:29
1994 Ansichten
8 Antworten
Mein Bruder erhält Frührente und eine betr. Zusatzrente. Jetzt steht die Scheidung an und es sind Schulden da. Er ist bereits bei der Schuldnerberatung gewesen, aber jetzt möchte meine Schwägerin seine Rente wegen der Schulden pfänden lassen. Er möchte aber mit Der Schuldnerberatung die Schulden in den Griff Bekommen. Hat meine Schwägerin eine Chance?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.04.2007 | 15:30

Sofern über ein entsprechendes Gericht ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss ausgesprochen wird, hat der gesetzliche Rentenversicherungsträger keine andere Möglichkeit als diesen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen auszuführen.

Moderatoren-Antwortam 05.09.2007 | 10:46

Zu laufenden Verfahren können wir hier im Expertenforum leider keine Stellungnahme abgeben.

Wir empfehlen Ihnen, sich konkret mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

6 Antworten

No nameam 31.03.2007 | 19:46
Wie sollen die Forumsteilnehmer das wissen?
Uthaam 31.03.2007 | 20:45
Danke für der Text! Aber nachdem sich in dem Forum auch Experten in Bezug auf solche Fragen bewegen, hoffe ich noch auf eine erschöpfendere Auskunft!!! Also- nix für ungut und n` schönes Wochenende!
Schiko.am 31.03.2007 | 20:57
Habe vermutlich während meiner beruflichen tätigkeit. 10 pfändungen von renten mit erfolg betrieben. Auch hier gilt, wie bei arbeitslohn, die pfändbare grenze ist zu beachten. Im gegensatz zu früher- 30 jahre bestandskraft eines vollstreckbaren titels-ist auch hier eine verbraucher- freundliche änderung eingetreten. Einigen sich die gläubiger mit dem schuldner, kann durchaus nach sieben jahre durchhalten alles vergessen werden. Nur, wird die getroffene vereinbarung über raten- zahlungen nicht eingehalten, kann man alles vergessen. Übrigends, experte bin ich nicht! Mit freundlichen Grüßen.
Ökonomam 01.04.2007 | 19:12
Man mache halt eben keine Schulden! Oder: Wer Verbindlichkeiten eingeht, sollte sicher stellen, dass die auch beglichen werden können. Ansonsten gilt die Pfändungsgrenze und wenn man davon zufriedenstellend leben kann, who cares? Ansonsten kann ja Insolvenz beantragt werden und nach sieben Jahren sind die Verbindlichkeiten - unter bestimmten Voraussetzungen - getilgt. Da ist Schiko zuzustimmen.
Knutam 02.04.2007 | 07:46
Wieso sollte die Schwaägerin denn keine Chance haben???? Pfändung is Pfändung und wenn Ihr Bruder die Schulden hat, dann muss er halt auch dafür gerade stehen....
meister1010am 04.09.2007 | 21:12
Am 31.07.2007 habe ich bei AlgII gekündigt und keinen Folgeantrag gestellt.am 04.07.2007 Rentenantrag gestellt. ,,Altersrente für schwerbehinderte Menschen'' ab dem 01.08.2007.,,Die Rente für August wird einbehalten''.Am 01.07.2007 letzte Zuwendung vom Staat erhalten. Nächste Zuwendung am 30.09.2007. Was soll ich unternehmen? 6 Mitarbeiter der Rentenstelle haben gelogen und mir die umgehende Zahlung zugesagt.Wo kan n ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde anbringen oder gibt es andere Formen des Wehrens? Wo steht, wann ich die Mindestens 50 % ige Auszahlung Rente August verlangen darf? Antrag ist gestellt.10 Wochen kein Geld
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